GOÄ 4379: FSME-Antikörper korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4379
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -FSME-Virus (IgG und IgM)
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4379

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -FSME-Virus (IgG und IgM)

Die Ziffer 4379 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Immunologischen Untersuchungen. Sie dient dem qualitativen oder quantitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern der Klassen IgG und IgM gegen das Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus. Die methodische Durchführung erfolgt über einen modernen Ligandenassay.

In der Gebühr sind eventuell erforderliche Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen. Wichtig ist zudem die Vorgabe, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation transparent ausgewiesen werden müssen.

GOÄ 4379 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf FSME und Impfkontrolle

Die Bestimmung von FSME-Antikörpern ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik nach einem Zeckenbiss in Risikogebieten. Bei klinischen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen oder neurologischen Ausfällen sichert der Nachweis von spezifischen IgM- und IgG-Antikörpern die Diagnose einer FSME-Infektion. Die Ziffer 4379 kommt hierbei sowohl in der Akutdiagnostik als auch in der Verlaufsbeurteilung zum Einsatz.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Überprüfung des Impfschutzes vor anstehenden Auffrischimpfungen. Vor allem bei unklarem Impfstatus liefert die quantitative Bestimmung der IgG-Antikörper verlässliche Daten. Hierbei ist zu beachten, dass reine Wunschleistungen des Patienten als individuelle Gesundheitsleistungen vereinbart werden müssen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4379

Fallbeispiel 1: Akuter Verdacht auf FSME nach Zeckenbiss

Ein Patient stellt sich zwei Wochen nach einem Zeckenbiss mit grippeähnlichen Symptomen und beginnendem Meningismus vor. Zur Abklärung einer akuten Infektion veranlasst die Praxis die Bestimmung von FSME-IgG und FSME-IgM im Serum. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4379 zum Regelsatz, da keine analytischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Überprüfung des Impfstatus bei unklarem Impfpass

Eine Patientin benötigt eine Auffrischimpfung, besitzt jedoch keinen Impfpass mehr. Zur Vermeidung einer Hyperimmunisierung wird eine quantitative Bestimmung der FSME-IgG-Antikörper durchgeführt. Da es sich um eine medizinisch begründete Indikation handelt, wird die Ziffer 4379 regulär mit dem Faktor 1,15 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Analytik bei kreuzreagierenden Antikörpern

Bei einem Patienten mit Verdacht auf FSME kommt es aufgrund einer vorausgegangenen Gelbfieberimpfung zu Kreuzreaktionen im Ligandenassay. Die Differenzierung erfordert zusätzliche Kontrollschritte und eine aufwendige manuelle Auswertung. Die Praxis rechnet die GOÄ 4379 mit dem Höchstsatz (1,3-fach) ab und begründet dies mit dem außergewöhnlichen analytischen Zusatzaufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4379: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4379 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann dies zur Beanstandung der Rechnung durch private Krankenversicherungen führen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4379 darf unter keinen Umständen neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Es ist penibel darauf zu achten, dass diese Ziffernkombination in der Abrechnungssoftware gesperrt ist, um automatische Kürzungen zu vermeiden.

Zudem versuchen Prüfstellen gelegentlich, die gemeinsame Abrechnung von IgG und IgM zu kürzen, wenn diese aus derselben Probe bestimmt wurden. Da die Ziffer 4379 jedoch explizit beide Antikörperklassen im Singular-Plural-Kontext nennt, ist die Bestimmung beider Klassen über diese eine Ziffer vollumfänglich abgegolten und darf nicht zweifach angesetzt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4379: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Blutentnahme sowie die detaillierten Laborergebnisse dokumentiert sein. Insbesondere bei der Steigerung des Gebührensatzes ist eine präzise Begründung des Mehraufwands unerlässlich.

Dokumentation: Verdacht auf FSME nach Zeckenexposition vor 14 Tagen. Blutentnahme zur Bestimmung von FSME-IgG und FSME-IgM mittels ELISA. Befund: IgG positiv, IgM negativ. Abrechnung nach GOÄ 4379.

Sollte die Untersuchung als IGeL-Leistung erbracht werden, muss die schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ vor der Leistungserbringung vom Patienten unterzeichnet und in der Akte archiviert werden.

GOÄ 4379: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung, wie etwa eine schwierige Probenaufbereitung bei lipämischem Serum.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4379 wird häufig mit der Ziffer für die Blutentnahme sowie den Beratungsgebühren kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Untersuchungen, wie der Borrelien-Serologie, ist bei unklarem Zeckenbiss klinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.

Tipp: Die Kombination der FSME-Diagnostik bei unklaren neurologischen Symptomen nach Zeckenbiss mit der Borrelien-Serologie gewährleistet eine vollständige differenzialdiagnostische Abklärung und vermeidet Honorarverluste.

Ziffer 4379 in der neuen GOÄ

Der FSME-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay (IgG und IgM) wird in der neuen GOÄ durch eine erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgelöst: Nummer 11581 „Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME), IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,99 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis bleibt nahezu gleich. Die neue Ziffer differenziert die Immunglobulinklasse nicht; je FSME-Antikörperuntersuchung ist sie einmal ansetzbar.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4379

Die GOÄ-Ziffer 4379 rechnet die Bestimmung von FSME-Virus-Antikörpern (IgG und IgM) mittels Ligandenassay ab. Diese Laborleistung umfasst gegebenenfalls auch eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4379 beträgt 16,09 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 13,99 Euro, während der Höchstsatz (1,3-facher Satz) mit 18,19 Euro bewertet ist.
Die GOÄ-Ziffer 4379 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Bestimmungen des Abschnitts M bezüglich der Nebeneinanderberechnung ähnlicher serologischer Analysen einzuhalten.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit angegeben werden. Für die Ziffer 4379 bedeutet dies die Nennung von FSME-IgG und FSME-IgM.
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand oder schwierige Probenbeschaffenheiten.
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