Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4378
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Cytomegalie-Virus (IgG und IgM) - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4378 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht die quantitative oder qualitative Bestimmung von spezifischen Antikörpern gegen das Cytomegalie-Virus (CMV).
Die methodische Vorgabe verlangt die Durchführung mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise ELISA, RIA oder Chemilumineszenz-Immunoassay (CLIA). Eventuell erforderliche Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden.
GOÄ 4378 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung von CMV-Antikörpern ist ein essenzieller Bestandteil der Infektionsdiagnostik. Besonders häufig wird diese Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge nachgefragt, um den Immunstatus der werdenden Mutter zu klären.
Eine Primärinfektion mit CMV während der Schwangerschaft kann zu schweren fetalen Schädigungen führen. Daher ist die frühzeitige Differenzierung zwischen einer abgelaufenen Infektion (IgG-positiv, IgM-negativ) und einer frischen Erstinfektion (IgG-positiv, IgM-positiv) von hoher klinischer Relevanz.
Auch bei immunsupprimierten Patienten, beispielsweise nach Organtransplantationen oder bei HIV-Infektionen, ist die Überwachung des CMV-Status mittels serologischer Verfahren unerlässlich. Hier dient die Diagnostik der Vermeidung schwerer systemischer Verläufe.
Tipp: Klären Sie Patientinnen im gebärfähigen Alter frühzeitig über den Nutzen der CMV-Serologie als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf, da diese Untersuchung nicht standardmäßig zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4378
Fallbeispiel 1: Abklärung des Immunstatus bei Schwangerschaft
Eine schwangere Patientin stellt sich in der 8. Schwangerschaftswoche vor und wünscht die Abklärung ihres CMV-Immunstatus. Es erfolgt eine Blutentnahme zur Bestimmung von CMV-IgG und CMV-IgM mittels ELISA.
Die medizinische Begründung basiert auf dem Wunsch der Patientin zur Risikoabschätzung einer konnatalen CMV-Infektion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4378 zum 1,15-fachen Satz (16,09 €) neben der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf akute CMV-Infektion bei Lymphadenopathie
Ein Patient stellt sich mit unklarem Fieber, Abgeschlagenheit und geschwollenen Lymphknoten vor. Zum Ausschluss einer infektiösen Mononukleose oder einer CMV-Infektion wird eine serologische Untersuchung veranlasst.
Die medizinische Notwendigkeit rechtfertigt die Durchführung der CMV-Serologie. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4378 für die CMV-Antikörperbestimmung, kombiniert mit weiteren differentialdiagnostischen Laborparametern.
Fallbeispiel 3: Monitoring eines immunsupprimierten Patienten
Bei einem Patienten unter immunsuppressiver Therapie nach einer Nierentransplantation besteht der Verdacht auf eine CMV-Reaktivierung. Es wird eine serologische Verlaufskontrolle durchgeführt.
Die engmaschige Überwachung ist medizinisch indiziert, um rechtzeitig eine antivirale Therapie einzuleiten. Die Abrechnung der CMV-Antikörperbestimmung erfolgt korrekt über die Ziffer 4378.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4378: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 4378 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter explizit anzugeben sind (z. B. "CMV-IgG" und "CMV-IgM").
Zudem ist der explizite Ausschluss der Ziffer 437 zu beachten. Die Ziffer 437 (Elektrophoretische Untersuchung) darf nicht am selben Tag für dieselbe Probe neben der Ziffer 4378 abgerechnet werden, da dies zu einer Doppelbewertung führen würde.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn die Bezeichnung der untersuchten Antikörperklassen (IgG/IgM) auf der Liquidation fehlt oder unvollständig ist.
Ein weiterer Streitpunkt ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer am selben Tag. Die Bestimmung von IgG und IgM ist bereits gemeinsam in der Ziffer 4378 abgebildet und darf nicht als zwei separate Leistungen liquidiert werden.
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Dokumentation der GOÄ 4378: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die Indikation für die Untersuchung sowie die konkreten Laborergebnisse dokumentiert werden.
Bei der Durchführung als IGeL-Leistung ist zudem die schriftliche Vereinbarung nach § 18 BMV-Ä bzw. die Einverständniserklärung der Patientin zwingend zu archivieren. Dies sichert den Anspruch auf Privatliquidation rechtlich ab.
Dokumentation: "Indikation: CMV-Statusklärung bei Erstvorstellung Gravidität (8. SSW). Blutentnahme erfolgt. Laborbefund CMV-IgG: negativ, CMV-IgM: negativ. Aufklärung über Hygiene- und Präventionsmaßnahmen erfolgt."
GOÄ 4378: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4378 um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung möglich.
Gründe für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Höchstsatz können beispielsweise ein erhöhter diagnostischer Aufwand bei kreuzreagierenden Antikörpern oder schwierige Probenverhältnisse bei Neugeborenen sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 4378 wird häufig mit anderen labordiagnostischen Ziffern kombiniert. Typisch ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme sowie weiteren serologischen Parametern wie Toxoplasmose (GOÄ 4395) oder Röteln (GOÄ 4396).
Es ist darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen mit allgemeinen Laborleistungen des Abschnitts M I oder M II entstehen. Die Kombination mit Speziallabor-Ziffern ist jedoch bei entsprechender Indikation problemlos möglich.
Ziffer 4378 in der neuen GOÄ
Der Cytomegalovirus-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay (IgG und IgM) wird in der neuen GOÄ durch eine erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgelöst: Nummer 11578 „Cytomegalovirus (CMV), IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,96 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis bleibt nahezu gleich. Die neue Ziffer differenziert die Immunglobulinklasse (IgG/IgM) nicht mehr; je CMV-Antikörperuntersuchung ist die Ziffer einmal ansetzbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4378
Was hat nicht gestimmt?