Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4376
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4376 beschreibt eine klassische Methode der serologischen Diagnostik. Im Fokus steht die quantitative Bestimmung von Antikörpern im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten des Patienten. Durch den Einsatz der Komplementbindungsreaktion (KBR) lassen sich spezifische Erregerantikörper nachweisen, was für die Diagnostik akuter oder abgelaufener Infektionen entscheidend ist.
Die Leistung umfasst alle Teilschritte der laborchemischen Analyse. Dazu gehören die Probenvorbereitung, die Durchführung der Reaktion mit Antigenen und Komplement sowie die anschließende quantitative Auswertung. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, gelten die dortigen allgemeinen Bestimmungen vollumfänglich.
GOÄ 4376 in der Praxis: Indikationen und methodischer Aufwand
Die Komplementbindungsreaktion kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn ein präziser Titerverlauf zur Beurteilung einer Infektionskrankheit benötigt wird. Typische Anwendungsgebiete sind der Nachweis von Antikörpern gegen respiratorische Viren, Mykoplasmen oder bestimmte parasitäre Erreger. Durch den quantitativen Ansatz lässt sich eine frische Infektion von einer länger zurückliegenden Immunität abgrenzen.
In der modernen Labordiagnostik konkurriert die KBR häufig mit neueren Verfahren wie dem ELISA oder dem Immunfluoreszenztest (IFT). Dennoch behält die GOÄ 4376 ihre Relevanz für spezifische Fragestellungen, bei denen der methodische Aufwand der KBR medizinisch begründet und notwendig ist. Der abrechnende Arzt muss sicherstellen, dass die Indikation zur Durchführung dieser aufwendigen Methode klar aus der Patientenakte hervorgeht.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Veranlassung einer KBR die medizinische Notwendigkeit im Hinblick auf den Titerverlauf (z. B. bei Verdacht auf Reinfektion) präzise dokumentiert ist, um Erstattungsproblemen vorzubeugen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4376
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Mykoplasmen-Pneumonie
Ein Patient stellt sich mit anhaltendem Reizhusten und Fieber in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer Infektion mit Mycoplasma pneumoniae veranlasst der Arzt eine quantitative Antikörperbestimmung mittels KBR. Die Durchführung der Analyse im Labor wird mit der GOÄ-Ziffer 4376 abgerechnet. Auf der Liquidation wird der Parameter "Mycoplasma pneumoniae-Antikörper (KBR)" explizit ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Influenza-Infektion
Bei einem Patienten mit schwerem grippalen Infekt soll der genaue Antikörpertiter gegen Influenza-Viren bestimmt werden. Das Labor führt die quantitative Bestimmung mittels Komplementbindungsreaktion durch. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4376 zum Regelhöchstsatz von 1,15. Die Dokumentation nennt den spezifischen Virustyp als untersuchten Parameter.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Chlamydien-Infektion
Zur Kontrolle des Therapieerfolgs bei einer Chlamydien-Infektion wird eine quantitative Titerbestimmung durchgeführt. Da die Methode der KBR gewählt wird, ist die Abrechnung der GOÄ 4376 gerechtfertigt. Die Rechnungslegung enthält die genaue Bezeichnung des untersuchten Chlamydien-Antigens, um die Transparenz für den Kostenträger zu gewährleisten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4376: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4376 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen rechtmäßig zurückgewiesen werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss der Ziffer 437. Die GOÄ-Ziffer 4376 darf nicht neben der Ziffer 437 (qualitative Bestimmungen) für denselben Parameter abgerechnet werden. Prüfstellen achten penibel darauf, dass nicht fälschlicherweise qualitative und quantitative Bestimmungen desselben Erregers nebeneinander liquidiert werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von qualitativen Schnelltests und der quantitativen KBR aus derselben Probe für denselben Erreger führt regelmäßig zu Honorarkürzungen. Nutzen Sie für quantitative Bestimmungen konsequent die Ziffer 4376 und vermeiden Sie Doppelabrechnungen.
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Dokumentation der GOÄ 4376: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die Ziffer 4376 müssen sowohl die Indikationsstellung als auch das exakte Laborergebnis inklusive des ermittelten Titers in der Patientenakte hinterlegt sein. Auch der Name des verwendeten Antigens und die methodische Durchführung (KBR) müssen eindeutig dokumentiert werden.
Sollte es zu Rückfragen seitens der Kostenträger kommen, dient die Dokumentation als primärer Nachweis für die medizinische Notwendigkeit. Eine unvollständige Dokumentation gefährdet im Ernstfall den Honoraranspruch des Arztes.
Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf Mykoplasmen-Pneumonie bei persistierendem Husten. Blutentnahme zur quantitativen Antikörperbestimmung mittels KBR. Laborbefund: Mycoplasma pneumoniae-KBR-Titer 1:160 (positiv). Befundbesprechung erfolgt.
GOÄ 4376: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4376 dem Abschnitt M angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Schwellenwert liegt bei 1,15 (16,76 €), während der Höchstsatz bei 1,3 (18,94 €) gedeckelt ist. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum), die eine aufwendige Vorbereitung erfordern. Auch eine unerwartet schwierige Differenzierung bei kreuzreagierenden Antigenen kann als Begründung herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4376 zusammen mit der Ziffer für die Blutentnahme (GOÄ 250) oder der Beratung (GOÄ 1 oder GOÄ 3) im Rahmen desselben Behandlungsfalls abgerechnet. Wichtig ist hierbei, dass die Laborleistung zeitlich und methodisch von der klinischen Untersuchung getrennt dokumentiert wird.
Nicht zulässig ist die Kombination mit anderen Ziffern, die denselben methodischen Aufwand für denselben Parameter abdecken. Die Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen des Abschnitts M ist hierbei stets zu prüfen.
Ziffer 4376 in der neuen GOÄ
Der Sammeltatbestand für quantitative Antikörperbestimmungen mittels Komplementbindungsreaktion mit ähnlichem methodischen Aufwand hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Die KBR als Methode ist im Entwurf insgesamt nicht mehr als eigenständige abrechnungsfähige Kategorie vorgesehen; eine generische Auffangziffer entfällt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4376
Was hat nicht gestimmt?