Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4375
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Respiratory syncytial-virus
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4375 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Untersuchung aus dem Bereich der Laboratoriumsuntersuchungen. Konkret geht es um den quantitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) unter Verwendung der Komplementbindungsreaktion (KBR). Diese Methode dient dem Nachweis spezifischer, komplementbindender Antikörper im Serum des Patienten.
Die erbrachte Leistung umfasst die gesamte Durchführung der KBR im Labor, einschließlich der Probenvorbereitung, der Reaktion mit den Antigenen und der anschließenden quantitativen Auswertung. Wichtig für die Abrechnungspraxis ist der integrierte Hinweis, dass die untersuchten Parameter explizit auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen, um die Transparenz der Liquidation zu gewährleisten.
GOÄ 4375 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung von RSV-Antikörpern mittels KBR kommt vor allem bei Verdacht auf eine tiefe Atemwegsinfektion zum Einsatz. Da das Respiratory-Syncytial-Virus insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren oder immungeschwächten Erwachsenen schwere Verläufe wie eine Bronchiolitis oder Pneumonie verursachen kann, ist eine präzise Diagnostik essenziell. Die KBR eignet sich hervorragend zur Bestätigung einer abgelaufenen oder fortschreitenden Infektion durch den Nachweis eines signifikanten Titeranstiegs.
In der modernen Labordiagnostik wird die KBR häufig durch modernere Verfahren wie den ELISA oder PCR-Tests ergänzt oder ersetzt. Dennoch behält die KBR bei bestimmten Fragestellungen, insbesondere bei epidemiologischen Untersuchungen oder zur Verlaufsbeurteilung, ihren Stellenwert. Die Abrechnung der GOÄ 4375 setzt voraus, dass die medizinische Notwendigkeit der Antikörperbestimmung mittels dieser spezifischen Methode gegeben ist.
Tipp: Achten Sie bei der Anforderung darauf, ob eine akute Infektion vorliegt. In der Akutphase ist ein direkter Erregernachweis mittels PCR oft zielführender, während die KBR der GOÄ 4375 vor allem für den serologischen Nachweis im Verlauf geeignet ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4375
Fallbeispiel 1: V. a. RSV-Pneumonie bei einem älteren Patienten
Ein 72-jähriger Patient stellt sich mit anhaltendem Husten, Fieber und Dyspnoe in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer atypischen Pneumonie oder einer RSV-Infektion wird eine Blutprobe entnommen und die quantitative Bestimmung der RSV-Antikörper mittels KBR veranlasst. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 4375 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Titerverlaufskontrolle bei V. a. Reinfektion
Bei einem immungeschwächten Patienten soll nach einer vorangegangenen Atemwegsinfektion der Titerverlauf der RSV-Antikörper kontrolliert werden, um eine Reinfektion von einer persistierenden Antikörperantwort abzugrenzen. Es erfolgt eine erneute Blutentnahme und KBR-Analyse. Die Abrechnung der GOÄ 4375 ist hierbei vollumfänglich begründet und wird mit dem Hinweis auf die Verlaufskontrolle dokumentiert.
Fallbeispiel 3: Diagnostik bei unklarem respiratorischen Infekt im Kindesalter
Ein zweijähriges Kind zeigt Symptome einer schweren Bronchitis. Zur Differenzialdiagnostik wird neben anderen Parametern die RSV-KBR durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4375 erfolgt neben den allgemeinen Beratungs- und Untersuchungsleistungen des ersten Kontakts.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4375: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4375 ist das Versäumnis, die untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die Parameter genannt werden müssen. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung der gesamten Position berechtigt verweigern.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss der Ziffer 437. Die GOÄ-Ziffer 4375 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Prüfstellen von Versicherungen gleichen diese Ausschlüsse automatisiert ab, was bei Missachtung zu sofortigen Kürzungen führt.
Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der gemeinsamen Durchführung mehrerer serologischer Tests keine unzulässigen Doppelkombinationen entstehen. Die Ziffer 4375 ist streng exklusiv zu betrachten, wenn es um überschneidende KBR-Verfahren geht.
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Dokumentation der GOÄ 4375: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die GOÄ 4375 müssen sowohl die Indikation als auch das konkrete Laborergebnis inklusive des ermittelten Titers in der Patientenakte hinterlegt sein. Auch das Datum der Probenentnahme und der Labordurchführung sollten zweifelsfrei dokumentiert werden.
Sollte die Analyse extern in einem Labor durchgeführt werden, muss die Weiterleitung und der Befundimport im Praxisverwaltungssystem (PVS) sauber nachvollziehbar sein. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kostenträger.
Dokumentationsbeispiel: Pat. mit persistierendem Reizhusten und subfebrilen Temperaturen seit 10 Tagen. V. a. RSV-Infektion. Blutentnahme für RSV-Antikörper-KBR (GOÄ 4375). Laborbefund am [Datum]: RSV-KBR-Titer 1:80 (positiv). Befund mit Pat. besprochen.
GOÄ 4375: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 4375 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz (16,76 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist nur unter Angabe einer besonderen, patientenbezogenen Begründung möglich.
Gründe für eine Schwellenüberschreitung können beispielsweise eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei lipämischem oder hämolytischem Serum sein, die einen erheblichen Mehraufwand im Labor verursacht hat. Die Begründung muss verständlich und für den medizinischen Laien nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4375 wird im Praxisalltag häufig mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert. Auch die Kombination mit Beratungsleistungen und symptombezogenen Untersuchungen ist bei der Erstvorstellung des Patienten die Regel. Wichtig ist hierbei, dass die Laborleistung selbst den Vorgaben des Abschnitts M entspricht und keine unzulässigen Überschneidungen mit anderen KBR-Ziffern vorliegen.
Ziffer 4375 in der neuen GOÄ
Die quantitative Bestimmung von RSV-Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Die KBR-Methode entfällt; ein RSV-spezifischer Antikörpernachweis aus Serum ist im Entwurf methodisch neu geordnet. Hinweis: Antigennachweis aus Nativmaterial (Nasen-/Rachenraum) ist eine davon getrennte Leistung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4375
Was hat nicht gestimmt?