GOÄ 4374: Reoviren-KBR abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4374
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Reoviren
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4374

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Reoviren -

Die GOÄ-Ziffer 4374 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Immunologie und Infektionsdiagnostik. Im Zentrum steht die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Reoviren unter Verwendung der klassischen Komplementbindungsreaktion (KBR).

Diese Methode nutzt die Eigenschaft von Antigen-Antikörper-Komplexen, freies Komplement zu binden. Die verbleibende Komplementaktivität wird anschließend über ein hämolytisches System sichtbar gemacht und quantifiziert. Die Ziffer ist dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 4374 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Reoviren (Respiratory Enteric Orphan Viruses) können beim Menschen milde respiratorische Infektionen sowie gastrointestinale Beschwerden verursachen. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4374 ist dann indiziert, wenn der klinische Verdacht auf eine solche Infektion besteht und eine serologische Bestätigung erforderlich ist.

Besonders bei unklaren fieberhaften Infekten, die sowohl den Atemtrakt als auch den Magen-Darm-Trakt betreffen, liefert die KBR wertvolle diagnostische Hinweise. Da Reoviren häufig asymptomatisch verlaufen, dient die quantitative Bestimmung meist dem Nachweis einer akuten Titersteigerung im Paarserum.

Tipp: Für eine valide Aussage über eine frische Infektion empfiehlt sich die Untersuchung von zwei Serumproben im Abstand von 10 bis 14 Tagen, um einen signifikanten Titeranstieg nachzuweisen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4374

Fallbeispiel 1: Verdacht auf respiratorische Reovirus-Infektion

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, grippeähnlichen Symptomen und trockenem Husten vor. Da die Standarddiagnostik ohne Befund bleibt, veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung auf Reoviren mittels KBR. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4374 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 16,76 € unter Angabe des Parameters "Reoviren-KBR".

Fallbeispiel 2: Gastrointestinale Beschwerden unklarer Genese

Bei einem Kind treten rezidivierende Durchfälle und leichtes Fieber auf. Zum Ausschluss einer Reovirus-Beteiligung wird eine Blutprobe entnommen und im Labor mittels KBR analysiert. Die erbrachte Leistung wird über die Ziffer 4374 liquidiert, wobei der untersuchte Parameter exakt auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Fallbeispiel 3: Titerverlaufskontrolle bei V.a. Reovirus-Myokarditis

In seltenen Fällen stehen Reoviren im Verdacht, Myokarditiden zu triggern. Zur Verlaufskontrolle wird nach zwei Wochen eine zweite Serumprobe untersucht, um den Titerverlauf quantitativ zu beurteilen. Auch diese zweite Bestimmung wird eigenständig mit der GOÄ 4374 abgerechnet, da es sich um eine medizinisch begründete Verlaufsdiagnostik handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4374: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 4374 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter anzugeben ist. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen.

Zudem muss der strikte Ausschluss bezüglich der Ziffer 437 beachtet werden. Eine gleichzeitige Abrechnung dieser Ziffern für dieselbe Probe ist unzulässig und wird von den Prüfstellen der Kostenträger sofort gestrichen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung mehrerer KBR-Untersuchungen aus derselben Einsendung die jeweiligen Parameter getrennt aufgeführt werden, um den Vorwurf einer unzulässigen Doppelabrechnung zu entkräften.

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Dokumentation der GOÄ 4374: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Blutentnahme sowie das quantitative Testergebnis (Titerstufe) dokumentiert sein.

Auch die Begründung für eine eventuelle Zweituntersuchung zur Titerverlaufskontrolle muss klar aus den Behandlungsunterlagen hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei Rückfragen der Beihilfestellen erheblich.

Dokumentation: V.a. Reovirus-Infektion bei persistierender Gastroenteritis. Blutentnahme am 12.10.2023. KBR auf Reoviren (Ziffer 4374) durchgeführt. Ergebnis: Titer 1:64 (positiv). Zweituntersuchung in 14 Tagen geplant.

GOÄ 4374: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4374 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Als Begründung für den 1,3-fachen Satz kommen insbesondere schwierige Serumverhältnisse infrage. Wenn beispielsweise stark lipämische oder hämolytische Proben aufwendige Vorbereitungsschritte erfordern, rechtfertigt dies den erhöhten Aufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4374 wird häufig im Rahmen eines größeren serologischen Screening-Profils eingesetzt. Sinnvolle Kombinationen bestehen oft mit anderen Ziffern für den Antikörpernachweis, wie etwa der GOÄ-Ziffer 4375 für andere virale Erreger.

Wichtig ist hierbei, dass für jeden Erreger die entsprechende Ziffer separat angesetzt und der jeweilige Parameter auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die Kombination mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) ist für die entnehmende Praxis ebenfalls regelhaft möglich.

Ziffer 4374 in der neuen GOÄ

Die quantitative Bestimmung von Reovirus-Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Der Entwurf sieht für diese Leistung keinen Nachfolger vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4374

Die GOÄ-Ziffer 4374 rechnet die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Reoviren mittels der Komplementbindungsreaktion (KBR) ab. Diese Laborleistung ist mit 250 Punkten bewertet und wird im Rahmen der Infektionsdiagnostik eingesetzt.
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4374 beträgt 14,57 Euro. Bei Anwendung des medizinisch üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach ergibt sich ein Betrag von 16,76 Euro. Der maximale Höchstsatz von 1,3-fach liegt bei 18,94 Euro.
Die Ziffer 4374 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) bezüglich der Nebeneinanderberechnung von ähnlichen serologischen Verfahren zu beachten.
Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei schwierigen Serumverhältnissen oder stark antikomplementären Proben.
Ja, laut offiziellem Leistungstext müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Die bloße Nennung der Ziffer 4374 ohne den Zusatz "Reoviren-KBR" oder "Reoviren-Antikörper" reicht für eine korrekte Abrechnung nicht aus.
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