Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4373
GOÄ 4373: Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) - Polyomaviren. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die Ziffer 4373 beschreibt eine spezialisierte laboratoriumsmedizinische Untersuchung aus dem Abschnitt M der Gebührenordnung für Ärzte. Im Zentrum steht der quantitative Nachweis spezifischer Antikörper gegen Polyomaviren unter Verwendung der klassischen Komplementbindungsreaktion (KBR).
Diese Methode nutzt die Eigenschaft von Antigen-Antikörper-Komplexen, Komplementfaktoren zu binden, um die Antikörperkonzentration im Serum des Patienten präzise zu bestimmen. Die Angabe der konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
GOÄ 4373 in der Praxis: Diagnostik bei Immunsuppression und Transplantationen
Die Bestimmung von Antikörpern gegen Polyomaviren ist in der modernen Medizin von hoher Relevanz, insbesondere bei immundefizienten Patienten. Typische Vertreter dieser Virusfamilie sind das BK-Virus (BKV) und das JC-Virus (JCV), welche bei gesunden Menschen meist latent verbleiben.
Eine Reaktivierung des BK-Virus kann nach einer Nierentransplantation zu einer schweren Nephropathie führen, die das Transplantat gefährdet. Das JC-Virus hingegen ist der Erreger der progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML), einer gefürchteten neurologischen Komplikation unter immunmodulatorischer Therapie.
Die Abrechnung der GOÄ 4373 ist daher primär in der Transplantationsmedizin, der Nephrologie sowie der Neurologie indiziert, um den immunologischen Status des Patienten engmaschig zu überwachen. Die KBR liefert hierbei wertvolle quantitative Daten über den Verlauf der humoralen Immunantwort.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4373
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle nach Nierentransplantation
Ein Patient stellt sich zur Routinekontrolle drei Monate nach einer erfolgreichen Nierentransplantation vor. Aufgrund des Risikos einer BK-Virus-assoziierten Nephropathie wird eine quantitative Antikörperbestimmung mittels KBR veranlasst.
Die medizinische Begründung stützt sich auf die engmaschige Überwachung des Transplantatempfängers zur Vermeidung von Abstoßungsreaktionen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4373 zum Regelsatz (1,15-fach) mit Angabe des Parameters "BK-Virus-Antikörper".
Fallbeispiel 2: Risiko-Stratifizierung bei Multipler Sklerose
Bei einer Patientin mit schubförmig verlaufender Multipler Sklerose soll eine Therapie mit dem monoklonalen Antikörper Natalizumab begonnen werden. Vorab muss der JC-Virus-Antikörperstatus quantitativ bestimmt werden, um das PML-Risiko einzuschätzen.
Die Durchführung der KBR dient hier als essenzielle Sicherheitsmaßnahme vor Therapiebeginn. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4373, wobei der Parameter "JC-Virus-Antikörper" explizit auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Fallbeispiel 3: Abklärung neurologischer Defizite bei HIV-Infektion
Ein HIV-positiver Patient zeigt progrediente kognitive und motorische Defizite. Zum Ausschluss einer PML wird neben bildgebenden Verfahren eine Liquor- und Serumdiagnostik auf JC-Virus-Antikörper mittels KBR durchgeführt.
Die differenzialdiagnostische Abklärung rechtfertigt den Einsatz der KBR. Die erbrachte Leistung wird mit der Ziffer 4373 liquidiert, ergänzt durch die Angabe des spezifischen Untersuchungsparameters.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4373: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4373 ist das Versäumnis, den konkreten Untersuchungsparameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen verweigern die Erstattung oft komplett, wenn der Zusatz "z. B. BK-Virus" oder "JC-Virus" fehlt.
Zudem muss der strikte Abrechnungsausschluss beachtet werden. Die Ziffer 4373 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 437 für denselben Erreger abgerechnet werden, um eine unzulässige Doppelabrechnung zu vermeiden.
Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Abrechnung von Laborleistungen des Abschnitts M der Schwellenwert von 1,15-fach nicht ohne triftige, patientenbezogene Begründung überschritten wird. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine detaillierte Dokumentation des Mehraufwands.
Prüfstellen bemängeln gelegentlich auch die medizinische Notwendigkeit, wenn die Untersuchung in zu kurzen Abständen ohne klinische Veränderung wiederholt wird. Eine engmaschige Testung muss stets durch den klinischen Verlauf oder therapeutische Interventionen begründet sein.
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Dokumentation der GOÄ 4373: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Zustand nach Organtransplantation oder geplante Immuntherapie) und das konkrete Untersuchungsziel unmissverständlich festgehalten werden.
Neben dem Laborbefund selbst sollte auch die Methode der Komplementbindungsreaktion explizit im Befundbericht dokumentiert sein. Dies erleichtert bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger den schnellen Nachweis der Leistungserbringung.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf BK-Virus-Reaktivierung bei Z. n. Nierentransplantation vor 6 Monaten. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von BK-Virus-Antikörpern mittels KBR (GOÄ 4373). Befund: Titer 1:160, Verlaufskontrolle in 4 Wochen empfohlen.
Stellen Sie sicher, dass das Datum der Probenentnahme und der Tag der Laboranalyse deckungsgleich dokumentiert sind, um zeitliche Unstimmigkeiten bei der Rechnungsstellung zu vermeiden.
GOÄ 4373: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4373 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz (16,76 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (18,94 €) ist nur unter Angabe besonderer Erschwernisse zulässig.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind beispielsweise eine schwierige Probenaufbereitung bei stark lipämischem oder hämolytischem Serum. Auch ein extrem hoher logistischer oder zeitlicher Aufwand bei akut instabilen Intensivpatienten kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Im klinischen Alltag steht die Antikörperbestimmung selten isoliert. Häufig wird die GOÄ 4373 zusammen mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) und einer beratenden Leistung wie der Ziffer 1 oder Ziffer 3 liquidiert.
Tipp: Kombinieren Sie die Ziffer 4373 bei Transplantationspatienten sinnvoll mit der Bestimmung von Medikamentenspiegeln (z. B. Ciclosporin oder Tacrolimus) sowie allgemeinen Nierenwerten, um ein vollständiges Bild der Organfunktion und des Immunstatus abzubilden.
Achten Sie jedoch darauf, dass keine unzulässigen Kombinationen mit anderen serologischen Suchtests für dieselbe Fragestellung am selben Tag erfolgen, um den Vorwurf der Übertherapie zu vermeiden.
Ziffer 4373 in der neuen GOÄ
Die quantitative Bestimmung von Polyomavirus-Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Der Entwurf sieht für diese Leistung keinen Nachfolger vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4373
Was hat nicht gestimmt?