GOÄ 4288: Coxiella-burnetii-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4288
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Coxiella burneti
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,46 € 1,1x
Höchstsatz 26,52 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4288

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Coxiella burneti

Die GOÄ-Ziffer 4288 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung zum Nachweis von Antikörpern gegen den Erreger Coxiella burnetii. Diese Untersuchung erfolgt mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise einem ELISA oder einem Immunfluoreszenztest. Die Leistung umfasst standardmäßig auch eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.

Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Pflicht zur genauen Spezifizierung. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation ausgewiesen werden.

GOÄ 4288 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Q-Fieber

Die Bestimmung von Antikörpern gegen Coxiella burnetii ist der Goldstandard bei der Diagnostik des Q-Fiebers. Diese Zoonose wird meist durch den Kontakt mit infizierten Nutztieren wie Schafen oder Ziegen übertragen. Typische klinische Indikationen sind unklares, hohes Fieber, eine atypische Pneumonie oder eine Begleithepatitis.

In der Praxis wird zwischen der akuten und der chronischen Phase unterschieden. Hierbei spielen Antikörper gegen die unterschiedlichen Antigenphasen (Phase I und Phase II) eine entscheidende Rolle. Die serologische Untersuchung mittels Antikörperstatus ermöglicht eine präzise Zuordnung des Infektionsstadiums.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4288

Fallbeispiel 1: Akuter Verdacht auf Q-Fieber bei einem Landwirt

Ein selbstständiger Landwirt stellt sich mit akutem, hohem Fieber, trockenem Husten und ausgeprägten Gliederschmerzen vor. Aufgrund des engen Kontakts zu Schafen besteht der dringende Verdacht auf ein Q-Fieber. Es erfolgt eine Blutentnahme zur serologischen Abklärung der Phase-II-Antikörper.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4288 für den Nachweis von Coxiella burnetii Phase II IgG. Zusätzlich wird die Ziffer 4288 ein zweites Mal für den Nachweis von Phase II IgM angesetzt. Beide Parameter werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer chronischen Infektion bei Endokarditis

Eine Patientin mit einer bekannten Herzklappenerkrankung zeigt Symptome einer Endokarditis, wobei die routinemäßigen Blutkulturen negativ bleiben. Zum Ausschluss einer chronischen Coxiella-burnetii-Infektion wird eine Phasen-Diagnostik veranlasst. Hierbei ist der Nachweis von Phase-I-IgG-Antikörpern wegweisend.

Die Laborleistung wird mit der GOÄ-Ziffer 4288 abgerechnet. Die Begründung in der Akte dokumentiert den Verdacht auf eine Kultur-negative Endokarditis.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach antibiotischer Therapie

Bei einem Patienten mit gesichertem Q-Fieber wurde eine mehrwöchige antibiotische Therapie mit Doxycyclin durchgeführt. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs und zur Überwachung des Titerabfalls wird eine serologische Verlaufskontrolle durchgeführt. Die Bestimmung der Antikörpertiter erfolgt drei Monate nach Therapieende.

Die erneute Bestimmung der spezifischen Antikörper wird regelkonform nach GOÄ-Ziffer 4288 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4288: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4288 ist das Versäumnis, die genauen Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen oft zurück, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz "Coxiella burnetii IgG" oder "IgM" aufgeführt ist. Die Transparenz für den Zahlungspflichtigen muss stets gewährleistet sein.

Zudem ist die Ausschlussziffer 437 strikt zu beachten. Die Ziffer 437 darf nicht am selben Behandlungstag für dieselbe Probe neben der Ziffer 4288 abgerechnet werden. Systematische Prüfungen der Versicherer filtern solche unzulässigen Kombinationen sofort heraus.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der gleichzeitigen Anforderung von IgG- und IgM-Antikörpern beide Leistungen als separate Positionen mit Angabe des jeweiligen Antikörpertyps auf der Liquidation erscheinen, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4288: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Blutprobe sowie die spezifische Fragestellung dokumentiert werden. Auch der detaillierte Laborbefund inklusive der quantitativen oder semiquantitativen Ergebnisse gehört in die Akte.

Für die Nachvollziehbarkeit bei Rückfragen von Kostenträgern sollte zudem die verwendete Testmethode vermerkt sein. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit und sichert den Befundbericht ab.

Dokumentation: V. a. Q-Fieber bei persistierendem Fieber nach Auslandsaufenthalt. Blutentnahme für Coxiella burnetii Antikörper (IgG/IgM, Phase II) mittels ELISA. Befund: IgG positiv (1:256), IgM negativ. Befundkopie an Patienten übermittelt.

GOÄ 4288: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4288 gehört zum Abschnitt M III/IV der GOÄ und unterliegt damit dem eingeschränkten Gebührenrahmen für Laborleistungen. Der Regelsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe einer besonderen, patientenbezogenen Begründung möglich.

Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei schwierigen Serumverhältnissen oder eine aufwendige differentialdiagnostische Abgrenzung bei kreuzreagierenden Antikörpern sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Coxiella-Antikörper wird häufig im Rahmen einer breiteren Diagnostik eingesetzt. Sinnvolle Ziffernkombinationen ergeben sich mit der Blutentnahme nach Ziffer 250 sowie mit anderen serologischen Untersuchungen aus dem Abschnitt M, wie etwa dem Nachweis von Mykoplasmen oder Chlamydien.

Tipp: Nutzen Sie bei komplexen differentialdiagnostischen Fragestellungen die Möglichkeit, mehrere spezifische Erreger-Antikörper nebeneinander abzurechnen, sofern die medizinische Notwendigkeit für jeden einzelnen Parameter dokumentiert ist.

Ziffer 4288 in der neuen GOÄ

In der neuen GOÄ wird die Leistung zur neuen Nummer 11344 — „Coxiella burnetii, je Phase, IA Antikörpernachweis (z.B. Phase-1, Phase-2-Antikörper)“. Festpreis: 20,69 € (aktueller 2,3-facher Satz: 23,46 € — etwas weniger als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4288

Mit dieser Ziffer wird die Bestimmung von Antikörpern gegen Coxiella burnetii (Erreger des Q-Fiebers) mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies umfasst in der Regel die Bestimmung spezifischer IgG- oder IgM-Antikörper.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4288 beträgt 23,46 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 20,40 Euro.
Die GOÄ-Ziffer 4288 darf nicht nebeneinander mit der Ziffer 437 berechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse gemäß den Bestimmungen des Abschnitts M zu beachten.
Ja, wenn getrennte Ligandenassays für unterschiedliche Antikörperklassen (z. B. IgG und IgM) oder Phasen (Phase I und Phase II) durchgeführt werden, ist die Ziffer mehrfach berechenbar. Die jeweiligen Parameter müssen auf der Rechnung einzeln angegeben werden.
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III/IV) kann die Ziffer maximal bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, und jede Steigerung darüber hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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