GOÄ 4296: ADNAse B abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4296
Bestimmung von Antikörpern mit sonstigen Methoden -Streptokokken Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Farbreaktion und visuell
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4296 für die ADNAse-B-Bestimmung wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4296

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4296 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:

Bestimmung von Antikörpern mit sonstigen Methoden -Streptokokken Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Farbreaktion und visuell

Diese Ziffer bewertet die qualitative oder semiquantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Streptokokken-Enzym Desoxyribonuklease B (ADNAse B). Die methodische Vorgabe verlangt explizit eine Farbreaktion und visuelle Auswertung. Diese Untersuchung dient dem Nachweis einer zeitlich zurückliegenden Infektion mit beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A.

GOÄ 4296 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung der ADNAse B kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine Streptokokken-Folgeerkrankung besteht. Hierzu zählen insbesondere das rheumatische Fieber, die Poststreptokokken-Glomerulonephritis sowie Chorea minor. Da der klassische Antistreptolysin-O-Titer (ASL) bei Hautinfektionen oft negativ bleibt, bietet die ADNAse B eine höhere Sensitivität bei vorangegangenen Pyodermien.

In der täglichen Praxis wird die Untersuchung häufig veranlasst, wenn Wochen nach einer Rachen- oder Hautinfektion unklare Gelenkschmerzen oder Nierenprobleme auftreten. Die Ziffer 4296 deckt dabei die Durchführung mittels Farbreaktion und anschließender visueller Beurteilung ab. Für modernere, vollautomatische quantitative Messverfahren ist diese Ziffer jedoch genau auf ihre methodischen Vorgaben hin zu prüfen.

Tipp: Bei Verdacht auf ein rheumatisches Fieber erhöht die Kombination aus ASL-Titer und ADNAse-B-Bestimmung die diagnostische Sicherheit auf über 90 Prozent.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4296

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Poststreptokokken-Glomerulonephritis

Ein Patient stellt sich drei Wochen nach einer eitrigen Hautinfektion mit Hämaturie und Ödemen vor. Zum Ausschluss einer Poststreptokokken-Glomerulonephritis veranlasst der Arzt die Bestimmung der ADNAse B mittels Farbreaktion. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4296 zum Regelsatz (1,15-fach, 8,04 €).

Fallbeispiel 2: Abklärung eines unklaren Gelenkschmerzes

Eine Jugendliche klagt über wandernde Gelenkschmerzen nach einer überstandenen Angina tonsillaris vor einem Monat. Der Verdacht auf rheumatisches Fieber liegt nahe. Neben dem ASL-Titer wird die ADNAse B bestimmt. Die visuelle Auswertung der Farbreaktion wird über die Ziffer 4296 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Vordiagnostik bei Chorea minor

Bei einem Kind treten plötzliche, unwillkürliche Bewegungen auf. Zur Abklärung einer Chorea minor als Streptokokken-Spätfolge wird die Antikörperbestimmung durchgeführt. Die Laborleistung wird regelkonform mit der GOÄ 4296 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4296: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 4296 darf explizit nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Die Ziffer 437 betrifft andere immunologische Untersuchungen, weshalb hier eine genaue Abgrenzung der erbrachten Laborleistungen erfolgen muss.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Abrechnung der Ziffer 4296, wenn moderne, vollautomatische quantitative Verfahren (wie Nephelometrie) eingesetzt wurden. Diese entsprechen nicht der Leistungsbeschreibung einer "Farbreaktion und visuell". In solchen Fällen müssen die entsprechenden Ziffern für quantitative Messungen herangezogen werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4296 und GOÄ 437 führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung der nachgeordneten Leistung. Achten Sie strikt auf die Trennung dieser Laborparameter.

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Dokumentation der GOÄ 4296: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte muss die Indikation für die Antikörperbestimmung klar ersichtlich sein. Dazu gehören Angaben zu vorausgegangenen Infektionen sowie die aktuellen klinischen Symptome des Patienten.

Zusätzlich müssen das angewandte Testverfahren (Farbreaktion) und das visuelle Testergebnis präzise dokumentiert werden. Auch das Datum der Probenentnahme und der Durchführung der Analyse gehören zwingend in die Dokumentation.

Dokumentation: Verdacht auf Poststreptokokken-Glomerulonephritis bei Zustand nach Pyodermie vor 4 Wochen. Blutentnahme zur Bestimmung von ADNAse B. Durchführung mittels Farbreaktion, visuelle Auswertung: Titer positiv (1:400).

GOÄ 4296: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4296 um eine Leistung des Speziallabors (Abschnitt M) handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Faktor. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur unter Angabe einer plausiblen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen Serumverhältnissen (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Blut) oder die Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen bei grenzwertigen Farbreaktionen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4296 zusammen mit anderen Parametern zur Streptokokken-Diagnostik kombiniert. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit der Bestimmung des Antistreptolysin-O-Titers (ASL). Auch die Kombination mit Entzündungsparametern wie dem C-reaktiven Protein (CRP) oder dem Blutbild ist im klinischen Alltag üblich und abrechnungstechnisch zulässig, sofern keine spezifischen Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 4296 in der neuen GOÄ

In der neuen GOÄ wird die Leistung zur neuen Nummer 11389 — „Streptokokken-Desoxyribonuklease B (Streptodornase B, DNase B) Antikörpernachweis“. Festpreis: 14,27 € (aktueller 2,3-facher Satz: 8,04 € — mehr als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4296

Die Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4296 kostet im Einfachsatz 6,99 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 8,04 €. Der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor liegt bei 9,09 €.
Die GOÄ-Ziffer 4296 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Diesen Ausschluss gilt es bei der Rechnungsstellung zwingend zu beachten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Die Untersuchung ist bei Verdacht auf Streptokokken-Folgeerkrankungen wie dem rheumatischen Fieber oder einer Glomerulonephritis indiziert. Sie dient dem Nachweis einer abgelaufenen Infektion mit beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung möglich. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse.
Die GOÄ-Ziffer 4296 setzt eine Farbreaktion und eine visuelle Auswertung voraus. Für modernere, vollautomatisierte quantitative Verfahren kommen gegebenenfalls andere Ziffern des Speziallabors in Betracht.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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