GOÄ 4300: Paul-Bunnell-Test korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4300
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 1,1x
Höchstsatz 6,82 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4300

Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)

Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4300 umfasst den qualitativen Nachweis von Antikörpern mittels einer Agglutinationsreaktion. Diese Methode basiert auf der Verklumpung von Antigen-Antikörper-Komplexen, die visuell oder optisch ausgewertet werden kann. Ein klassisches Anwendungsbeispiel ist der Paul-Bunnell-Test zum Nachweis heterophiler Antikörper.

Ein wichtiger Abrechnungshinweis ist direkt im offiziellen Text verankert. Die untersuchten Viren müssen zwingend in der Rechnung angegeben werden. Ohne diese Spezifizierung ist die Abrechnung formal unvollständig.

GOÄ 4300 in der Praxis: Diagnostik des Pfeifferschen Drüsenfiebers

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4300 primär Anwendung bei der schnellen Abklärung einer vermuteten infektiösen Mononukleose. Da das Epstein-Barr-Virus (EBV) insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen häufig vorkommt, liefert dieser Schnelltest rasche Ergebnisse. Die klinische Symptomatik umfasst meist Fieber, Pharyngitis und Lymphknotenschwellungen.

Die Abgrenzung zu aufwendigeren serologischen Verfahren ist essenziell. Während spezifische EBV-Antikörper (wie VCA-IgG oder EBNA-1) über andere Ziffern abgerechnet werden, dient die Ziffer 4300 dem kostengünstigen und schnellen qualitativen Screening.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4300

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Mononukleose bei Jugendlichen

Ein 17-jähriger Patient stellt sich mit ausgeprägter Abgeschlagenheit, Fieber und geschwollenen Halslymphknoten vor. Zur schnellen Differenzialdiagnose wird ein Paul-Bunnell-Test durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4300 neben der symptombezogenen Untersuchung und einer Blutentnahme.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei therapiereistenter Tonsillitis

Eine 22-jährige Patientin leidet unter einer schweren Tonsillitis, die nicht auf eine antibiotische Therapie anspricht. Zum Ausschluss einer viralen Genese durch das Epstein-Barr-Virus wird ein Latex-Agglutinationstest veranlasst. Der qualitative Nachweis wird über die GOÄ 4300 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Splenomegalie

Bei einem Patienten wird sonografisch eine unklare Splenomegalie festgestellt. Zur weiteren Abklärung einer abgelaufenen oder frischen EBV-Infektion wird die Agglutinationsreaktion durchgeführt. Die Dokumentation und Abrechnung erfolgen leitliniengerecht nach GOÄ 4300.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4300: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Versäumnis, den konkreten Erreger auf der Rechnung anzugeben. Die Rechnungslegung erfordert zwingend den Zusatz des untersuchten Virus. Fehlt dieser Hinweis, führt dies regelmäßig zu Rückfragen und Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern beachtet werden. Eine gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4300 neben den Ziffern 437 und 4305 am selben Behandlungstag ist nicht zulässig und wird von Prüfstellen beanstandet.

Achtung: Die Angabe des untersuchten Erregers (z. B. Epstein-Barr-Virus / heterophile Antikörper) auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen rechtmäßig verweigert werden.

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Dokumentation der GOÄ 4300: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das verwendete Testverfahren sowie die Chargennummer des Testkits hinterlegt sein. Auch das exakte Testergebnis muss zweifelsfrei dokumentiert werden.

Für die rechtssichere Dokumentation empfiehlt sich die Nutzung standardisierter Textbausteine in der Praxissoftware. Dies minimiert den administrativen Aufwand und sichert den Honoraranspruch bei eventuellen Prüfungen.

Dokumentation: Verdacht auf infektiöse Mononukleose bei schmerzhafter zervikaler Lymphadenopathie. Durchführung Paul-Bunnell-Test (Latex-Agglutination, Charge-Nr. 98765) zum Nachweis heterophiler Antikörper gegen EBV. Ergebnis: Positiv.

GOÄ 4300: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4300 dem Laborbereich angehört, ist der Steigerungsfaktor standardmäßig auf das 1,15-Fache begrenzt. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Solche Erschwernisse können beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen wie stark lipämischem Serum vorliegen.

Tipp: Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus bis zum 1,3-fachen Satz ist bei labormedizinischen Leistungen selten, aber bei begründeten Erschwernissen wie stark lipämischem Serum oder unklaren Agglutinationsmustern, die eine Wiederholung erfordern, zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4300 wird im Praxisalltag häufig mit anderen diagnostischen Leistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Beratungsleistungen oder der symptombezogenen Untersuchung. Auch die Kombination mit weiteren Laborparametern zur Entzündungsdiagnostik ist im Rahmen der Differenzialdiagnostik üblich, sofern keine direkten Ziffernkombinationen ausgeschlossen sind.

Ziffer 4300 in der neuen GOÄ

Der qualitative Nachweis heterophiler Antikörper auf Infektiöse Mononukleose (Paul-Bunnel-Test) läuft in der neuen GOÄ unter Nummer 11042 — „Infektiöse Mononukleose Nachweis heterophiler Antikörper; Serum; immunologische Schnelltestformate (z.B. Immunchromatographie, Monospot-Test); Auswertung: visuell-qualitativ" — Festpreis 5,04 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 6,04 €). Der Preis sinkt leicht. Die frühere Vergütungsstufung zwischen den Ziffern 4300 und 4305 (beide dieselbe Leistung, unterschiedliche Bewertung) entfällt; der Entwurf kennt nur noch eine einzige Position für diesen Nachweis.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4300

Die GOÄ-Ziffer 4300 wird für den qualitativen Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion berechnet. Typischer Anwendungsfall ist der Paul-Bunnell-Test zum Nachweis heterophiler Antikörper bei Verdacht auf eine Epstein-Barr-Virus-Infektion.
Gemäß den Bestimmungen der GOÄ müssen die untersuchten Viren explizit auf der Rechnung angegeben werden. Fehlt dieser Zusatz (z. B. 'Epstein-Barr-Virus'), kann der Kostenträger die Erstattung verweigern.
Die GOÄ-Ziffer 4300 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 437 und 4305 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind bei der Erstellung der Liquidation zwingend zu beachten.
Als Leistung des Laborbereichs beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4300 das 1,15-Fache der Gebühr (6,03 €). Mit einer medizinischen Begründung kann die Ziffer bis zum Höchstsatz von 1,3 (6,82 €) gesteigert werden.
Ja, die für den Test erforderliche venöse Blutentnahme kann eigenständig mit der GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden. Es liegt hier kein Abrechnungsausschluss vor.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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