Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4312
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG) - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die Gebührenordnung für Ärzte ordnet diese Leistung dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zu. Sie umfasst den qualitativen Nachweis von IgG-Antikörpern gegen das Capsid-Antigen (VCA) des Epstein-Barr-Virus (EBV).
Die Untersuchung erfolgt mittels indirekter Immunfluoreszenz oder vergleichbaren immunologischen Methoden wie dem ELISA. Alle vorbereitenden Schritte, die Probenaufbereitung sowie die Auswertung und Dokumentation sind mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ 4312 in der Praxis: Indikation und Diagnostik des Epstein-Barr-Virus
Der Nachweis von EBV-VCA-IgG-Antikörpern ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik des Pfeifferschen Drüsenfiebers (infektiöse Mononukleose). Die klinische Symptomatik umfasst häufig Fieber, Lymphknotenschwellungen und Pharyngitis.
Ein positiver Nachweis von VCA-IgG deutet auf eine bestehende oder bereits abgelaufene Infektion hin. Zur sicheren Differenzierung einer akuten Primärinfektion von einer zurückliegenden Infektion ist die Bestimmung weiterer Parameter wie VCA-IgM und EBNA-1-IgG erforderlich.
Die Abrechnung der GOÄ 4312 setzt voraus, dass die medizinische Notwendigkeit für diese spezifische serologische Untersuchung gegeben ist. Dies ist insbesondere bei unklaren fieberhaften Zuständen oder anhaltender Fatigue der Fall.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4312
Fallbeispiel 1: Verdacht auf abgelaufene EBV-Infektion
Ein Patient stellt sich mit chronischer Müdigkeit vor. Zum Ausschluss einer reaktivierten oder zurückliegenden EBV-Infektion veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung auf EBV-VCA-IgG.
Die Laboranalyse erfolgt mittels ELISA und liefert ein positives Ergebnis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4312 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 19,44 € unter Angabe des Parameters 'EBV-VCA-IgG'.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer akuten Mononukleose
Eine junge Patientin leidet unter schmerzhafter Lymphadenopathie und Fieber. Der Verdacht auf eine akute infektiöse Mononukleose soll laborchemisch bestätigt werden.
Neben dem VCA-IgM wird auch das VCA-IgG bestimmt, um den Immunstatus zu klären. Die Abrechnung der GOÄ 4312 erfolgt neben der entsprechenden Ziffer für den IgM-Nachweis, da beide Parameter medizinisch indiziert sind.
Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei unklarem Exanthem
Ein Kind zeigt ein makulopapulöses Exanthem nach Amoxicillin-Gabe. Da dies ein typisches Phänomen bei einer EBV-Infektion ist, erfolgt die Bestimmung der VCA-IgG-Antikörper.
Der Nachweis sichert die Diagnose nachträglich ab. Die Liquidation erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4312 mit dem einfachen Gebührensatz von 16,90 € oder dem Regelhöchstsatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4312: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Missachtung der expliziten Abrechnungsausschlüsse. Die GOÄ 4312 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 437 oder 4337 abgerechnet werden.
Achtung: Die Ziffern 437 (qualitativer immunologischer Nachweis mittels trägergebundener Reagenzien) und 4337 (andere aufwendige serologische Verfahren) schließen eine Nebeneinanderberechnung strikt aus. Verstöße führen regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Der offizielle Text verlangt zwingend, dass der untersuchte Parameter (z. B. 'EBV-VCA-IgG') auf der Rechnung explizit genannt wird.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von qualitativem und quantitativem Nachweis. Für quantitative Bestimmungen sind andere, spezifische Ziffern des Abschnitts M heranzuziehen, sofern diese die Leistung genauer abbilden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4312: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die Entnahme der Blutprobe sowie das spezifische Laborergebnis dokumentiert sein.
Auch die angewandte Methode (z. B. Immunfluoreszenz oder ELISA) sollte im Laborbuch oder der Software hinterlegt werden. Dies erleichtert den Nachweis der korrekten Ziffernwahl bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentation: Verdacht auf infektiöse Mononukleose bei Lymphadenopathie. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund: EBV-VCA-IgG positiv (Methode: ELISA). Befundbesprechung durchgeführt.
Die Aufbewahrungsfristen für Laborbefunde müssen zwingend eingehalten werden. Eine strukturierte Ablage sichert die Plausibilität der Abrechnung auch Jahre nach der eigentlichen Leistungserbringung.
GOÄ 4312: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Laborleistungen des Abschnitts M unterliegen einer eingeschränkten Steigerungsfähigkeit. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz.
Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,15-fach) bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch schwierige Probenaufbereitung oder atypische Antikörperkonstellationen, die eine Kontrolluntersuchung erforderten.
Tipp: Verwenden Sie bei einer Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise medizinische Begründungen wie 'erhöhter Aufwand bei der Differenzierung unspezifischer Fluoreszenzmuster'.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4312 wird häufig mit anderen serologischen Nachweisen kombiniert, um ein vollständiges EBV-Profil zu erstellen. Erlaubt ist die Kombination mit der Bestimmung von EBV-VCA-IgM oder EBNA-1-IgG, sofern diese eigenständige Ziffern besetzen.
Zudem kann die für die Blutentnahme erforderliche Ziffer (z. B. GOÄ 250) am selben Tag angesetzt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelberechnungen mit anderen Screening-Verfahren stattfinden.
Ziffer 4312 in der neuen GOÄ
Zusammen mit den früheren Ziffern 4311 (IgA) und 4313 (IgM) wird auch der EBV-Capsid-IgG-Nachweis mittels Immunfluoreszenz in der neuen GOÄ auf eine einzige Position konsolidiert: Nummer 11526 „Epstein-Barr-Virus-Capsid-Antigen (VCA), IFT qualitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ" — Festpreis 14,83 € (heute: 19,43 €). Die isotypenspezifische Differenzierung entfällt; eine Mehrfachabrechnung je Isotyp sieht die neue Leistungslegende nicht vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4312
Was hat nicht gestimmt?