Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4313
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM) - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die Gebührenordnungsziffer 4313 beschreibt eine spezifische laboratoriumsmedizinische Untersuchung zum qualitativen Nachweis von IgM-Antikörpern gegen das Epstein-Barr-Virus-Capsid-Antigen (VCA). Diese Analyse erfolgt in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbar sensitiver immunochemischer Methoden wie dem ELISA.
Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ verortet und unterliegt den dortigen allgemeinen Bestimmungen. Ein wesentlicher formaler Aspekt ist die Kennzeichnungspflicht auf der Rechnung, bei der die exakten Parameter explizit benannt werden müssen.
GOÄ 4313 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ 4313 liegt in der Diagnostik der akuten infektiösen Mononukleose, auch bekannt als Pfeiffersches Drüsenfieber. Typische Symptome wie anhaltendes Fieber, schmerzhafte Lymphknotenschwellungen und eine ausgeprägte Pharyngitis rechtfertigen die Durchführung dieser Untersuchung.
Da das Epstein-Barr-Virus eine hohe Durchseuchungsrate in der Bevölkerung aufweist, ist die Differenzierung zwischen einer frischen Infektion und einer abgelaufenen Immunität essenziell. Der Nachweis von VCA-IgM-Antikörpern belegt im Regelfall die akute Phase der Erkrankung, da diese Antikörper meist früh auftreten und nach einigen Wochen wieder abfallen.
Tipp: Bei unklaren Krankheitsbildern mit chronischer Erschöpfung kann die Bestimmung von VCA-IgM helfen, eine Reaktivierung des Virus von anderen chronischen Infektionen abzugrenzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4313
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akutes Pfeiffersches Drüsenfieber
Ein 18-jähriger Patient stellt sich mit ausgeprägter Abgeschlagenheit, Halsschmerzen und zervikaler Lymphadenopathie vor. Zur Abklärung einer akuten EBV-Infektion veranlasst die Praxis den qualitativen Nachweis von EBV-VCA-IgM-Antikörpern.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4313 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine laborchemischen Besonderheiten vorlagen. Auf der Rechnung wird der Parameter "EBV-VCA-IgM" explizit ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei therapieresistenter Tonsillitis
Eine Patientin leidet trotz antibiotischer Therapie weiterhin unter schwerer Tonsillitis und Fieber. Zum Ausschluss einer viralen Genese wird eine serologische Untersuchung eingeleitet.
Neben dem Blutbild wird die Bestimmung nach GOÄ 4313 durchgeführt. Die Dokumentation begründet die Notwendigkeit durch das Therapieversagen der antibiotischen Vorbehandlung.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer Splenomegalie unklarer Genese
Bei einer Routine-Sonographie wird eine isolierte Splenomegalie festgestellt. Zum Ausschluss einer subakuten EBV-Infektion wird die Antikörperdiagnostik veranlasst.
Die erbrachte Laborleistung wird über die Ziffer 4313 abgerechnet. Die Verdachtsdiagnose der Splenomegalie dient hierbei als medizinische Begründung für die Indikationsstellung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4313: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4313 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind; ein bloßer Verweis auf die Ziffernummer reicht nicht aus.
Zudem müssen die strikten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die Ziffer 4313 darf am selben Behandlungstag nicht gemeinsam mit den Ziffern 437 und 4337 abgerechnet werden, da dies von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig gestrichen wird.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Ziffer 4313 mit anderen unspezifischen Suchtests kann als unzulässige Doppelabrechnung gewertet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der parallelen Testung nicht klar aus der Akte hervorgeht.
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Dokumentation der GOÄ 4313: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Lymphknotenschwellung, Fieber unklarer Genese) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert werden.
Auch die verwendete Methodik, wie die indirekte Immunfluoreszenz, sollte im Laborbuch oder der elektronischen Karteikarte hinterlegt sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Pat. stellt sich vor mit Fieber seit 5 Tagen, schmerzhafter zervikaler Lymphadenopathie und Tonsillopharyngitis. V. a. infektiöse Mononukleose. Blutentnahme erfolgt. Laboranforderung: EBV-VCA-IgM (GOÄ 4313). Befund: Positiv (Titer 1:160, IFT-Methode).
GOÄ 4313: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt; der Regelsatz liegt bei 1,15-fach, der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf patientenspezifische Besonderheiten eingeht.
Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung können beispielsweise ein schwer abgrenzbares Fluoreszenzmuster oder ein grenzwertiges Testergebnis sein, welches eine zeitaufwendige Kontrolluntersuchung oder eine manuelle Nachbewertung durch den Laborarzt notwendig macht.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4313 selten isoliert durchgeführt. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von IgG-Antikörpern gegen das Capsid-Antigen oder nukleäre Antigen (EBNA-1), um das Stadium der Infektion präzise zu bestimmen.
Zusätzlich können für die Blutentnahme die GOÄ-Ziffer 250 sowie für die beratenden und untersuchenden Leistungen die Ziffern 1, 3 oder 5 angesetzt werden, sofern die entsprechenden Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden.
Ziffer 4313 in der neuen GOÄ
Der IgM-spezifische EBV-Capsid-Nachweis mittels IFT teilt in der neuen GOÄ das Schicksal der Isotypen IgA (4311) und IgG (4312): Alle drei Varianten fließen in Nummer 11526 „Epstein-Barr-Virus-Capsid-Antigen (VCA), IFT qualitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ" — Festpreis 14,83 € (heute: 19,43 €). Je EBV-VCA-IFT-Untersuchung ist die Ziffer einmal ansetzbar; eine Isotypen-Stufengebühr gibt es nicht mehr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4313
Was hat nicht gestimmt?