GOÄ 4321: HSV-2-IgM-Antikörper richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4321
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Herpes simplex Virus 2 (IgM)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4321

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Herpes simplex Virus 2 (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4321 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Immunologie. Sie dient dem qualitativen Nachweis von spezifischen IgM-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus Typ 2 (HSV-2).

Diese Untersuchung wird in der Regel mittels Immunfluoreszenztests (IFT) oder vergleichbar sensitiven immunologischen Verfahren wie dem ELISA durchgeführt. Die Bestimmung hilft bei der Differenzierung einer akuten Infektion von einer latenten Phase.

GOÄ 4321 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Herpes genitalis

Die klinische Hauptindikation für die Bestimmung von HSV-2-IgM-Antikörpern ist der Verdacht auf eine primäre genitale Herpes-Infektion. Da HSV-2 primär sexuell übertragen wird und schmerzhafte genitale Ulzera verursacht, ist eine schnelle und präzise Diagnostik essenziell.

Der Nachweis von IgM-Antikörpern ist besonders in der Frühphase der Infektion von Bedeutung, da diese Immunglobuline meist als erste humorale Antwort auftreten. Eine Abgrenzung zu HSV-1 ist klinisch oft schwierig, weshalb die typspezifische Serologie eine wichtige Rolle spielt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4321

Fallbeispiel 1: Erstmanifestation eines Herpes genitalis

Eine Patientin stellt sich mit schmerzhaften, bläschenartigen Veränderungen im Genitalbereich vor. Zur Abklärung einer akuten Primärinfektion erfolgt eine Blutentnahme für die serologische Untersuchung auf HSV-2-IgM.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4321 für den qualitativen Antikörpernachweis. Zusätzlich werden die symptombezogene Untersuchung und die Blutentnahme in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Schwangerschaftsvorsorge bei unklarem Genitalbefund

Bei einer Schwangeren im dritten Trimester treten unklare genitale Läsionen auf. Zum Ausschluss einer aktiven, geburtsrelevanten HSV-2-Erstinfektion wird die Bestimmung der IgM-Antikörper veranlasst.

Die medizinische Begründung liegt in der Vermeidung einer neonatalen Übertragung. Abgerechnet wird die Ziffer 4321 im Regelhöchstsatz von 1,15.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei immungeschwächten Patienten

Ein immunsupprimierter Patient zeigt persistierende, atypische Ulzera im Analbereich. Zur differentialdiagnostischen Abklärung wird eine Erregerdiagnostik mittels IFT auf HSV-2-IgM durchgeführt.

Die Ziffer 4321 wird hierbei als Teil eines differenzierten diagnostischen Profils abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4321: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4321 ist die Missachtung der Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer darf explizit nicht neben den Ziffern 437 und 4337 berechnet werden.

Achtung: Die parallele Abrechnung von GOÄ 4321 und GOÄ 4337 für denselben Untersuchungstag führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

Zudem fordern Prüfstellen konsequent die Einhaltung der formalen Vorgaben. Der untersuchte Parameter muss zwingend auf der Liquidation angegeben werden, andernfalls gilt die Rechnung als formal fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ 4321: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie das spezifische Testergebnis dokumentiert sein.

Dokumentation: Verdacht auf Erstmanifestation Herpes genitalis bei schmerzhaften Bläschen. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund: HSV-2-IgM mittels ELISA qualitativ positiv. Parameter auf Rechnung ausgewiesen.

Auch die verwendete Untersuchungsmethode sollte im Laborbuch oder der elektronischen Akte hinterlegt sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Nachfragen der Kostenträger.

Tipp: Die Verwendung standardisierter Laboranforderungsbögen erleichtert die rechtssichere Dokumentation der Indikationsstellung und des spezifischen Parameterauftrags für HSV-2-IgM.

GOÄ 4321: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M III (Speziallabor) beträgt der Regelsatz der GOÄ 4321 das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe einer schriftlichen Begründung zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen Serumverhältnissen (z. B. stark lipämische Proben) oder aufwendige Differenzierungsverfahren sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4321 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Infektionsdiagnostik eingesetzt. Sinnvoll ist oft die Kombination mit dem Nachweis von HSV-2-IgG-Antikörpern zur Bestimmung des Immunstatus.

Zudem können die Blutentnahme (GOÄ 250) sowie beratende Leistungen nach den Ziffern 1 oder 3 im selben Behandlungsfall abgerechnet werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4321 in der neuen GOÄ

Der HSV-2-IgM-Nachweis via Immunfluoreszenz führt wie die Ziffern 4318–4320 auf Nummer 11538 „Herpes-simplex-Virus, IFT qualitativ Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch (HSV-1, HSV-2); Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ" — Festpreis 23,69 € (heute: 19,43 €). Die IgM-Differenzierung hat in der neuen GOÄ keine eigene Abrechnungsziffer; die Immunglobulinklasse ist klinisch zu dokumentieren, aber nicht eigenständig berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4321

Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ-Ziffern 4321 und 4337 am selben Untersuchungstag ist laut den Abrechnungsbestimmungen explizit ausgeschlossen. Dies wird von den privaten Krankenversicherungen streng geprüft.
Für die GOÄ-Ziffer 4321 gilt als Laborleistung des Abschnitts M III der Regelhöchstsatz von 1,15. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung möglich.
Ja, gemäß den offiziellen Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Nein, die GOÄ-Ziffer 4321 ist spezifisch für den qualitativen Nachweis von IgM-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus Typ 2 definiert. Für den IgG-Nachweis müssen andere, entsprechende Ziffern herangezogen werden.
Zulässig sind die Immunfluoreszenz oder ähnliche qualitative Untersuchungsmethoden wie beispielsweise ein ELISA-Verfahren. Die angewandte Methode sollte in den Laborunterlagen dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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