GOÄ 4343: EBNA-Antikörper korrekt abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4343
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4343

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)

Die GOÄ-Ziffer 4343 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Immunologie und Virologie. Im Zentrum steht die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Epstein-Barr-Virus Nukleäre Antigen (EBNA). Diese Untersuchung wird mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbar sensitiven, modernen Testverfahren wie dem ELISA durchgeführt.

Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, den konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation transparent auszuweisen. Die Erbringung dieser Leistung setzt eine präzise laboranalytische Infrastruktur voraus. Sie dient der Differenzierung des immunologischen Status des Patients bezüglich des Epstein-Barr-Virus (EBV).

GOÄ 4343 in der Praxis: Diagnostik der EBV-Spätphase

In der täglichen Praxis ist die Bestimmung der EBNA-Antikörper (meist EBNA-1-IgG) ein unverzichtbarer Baustein der EBV-Serologie. Diese Antikörper entwickeln sich erst Wochen bis Monate nach der primären Infektion und bleiben in der Regel lebenslang nachweisbar. Ihr Vorhandensein beweist somit eine abgelaufene EBV-Infektion und schließt eine frische Primärinfektion weitgehend aus.

Klinische Indikationen für diese Untersuchung sind unklare Erschöpfungszustände, anhaltende Lymphknotenschwellungen oder der Verdacht auf eine Reaktivierung des Virus bei immungeschwächten Patienten. Durch die Kombination mit anderen EBV-Markern lässt sich das genaue Stadium der Infektion präzise bestimmen. Dies ist für die weitere therapeutische Weichenstellung von entscheidender Bedeutung.

Tipp: Bestimmen Sie EBNA-Antikörper immer in Kombination mit VCA-IgG und VCA-IgM, um ein vollständiges serologisches Bild zu erhalten und Fehlinterpretationen auszuschließen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4343

Fallbeispiel 1: Verdacht auf abgelaufene Infektion bei chronischer Müdigkeit

Ein Patient stellt sich mit seit Monaten anhaltender, diffuser Müdigkeit und Leistungsminderung vor. Zum Ausschluss eines chronischen Fatigue-Syndroms nach einer unbemerkt verlaufenen EBV-Infektion wird eine serologische Untersuchung veranlasst. Die quantitative Bestimmung der EBNA-Antikörper sichert den Status einer abgelaufenen Infektion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4343 neben den erforderlichen Grundleistungen.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Reaktivierung bei Immunsuppression

Bei einer Patientin unter immunsuppressiver Therapie treten Fieber und Lymphadenopathien auf. Zum Ausschluss einer EBV-Reaktivierung wird eine differenzierte EBV-Serologie inklusive EBNA-Antikörpern durchgeführt. Der Nachweis hoher EBNA-Titer bei gleichzeitigem Fehlen von IgM-Antikörpern stützt die Diagnose einer reaktivierten oder latenten Infektion. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4343 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 3: Differentialdiagnose des Pfeiffer-Drüsenfiebers im Spätstadium

Ein junger Erwachsener klagt über Halsschmerzen und Abgeschlagenheit, die seit vier Wochen anhalten. Zur Abgrenzung einer späten Phase des Pfeiffer-Drüsenfiebers von anderen viralen Infekten wird die EBNA-Bestimmung durchgeführt. Die nachgewiesene Serokonversion bestätigt die Diagnose einer abgelaufenen Primärinfektion. Die Leistung wird ordnungsgemäß nach GOÄ 4343 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4343: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4343 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben der Ausschlussziffer 437 abgerechnet werden, welche molekularbiologische Zuschläge betrifft. Zudem führen unvollständige Rechnungsangaben regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Da die GOÄ vorschreibt, dass die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben sind, muss dort zwingend der Begriff „EBNA“ oder „EBNA-Antikörper“ aufgeführt werden. Eine bloße Nennung der Ziffernnummer ohne den spezifischen Parameter führt oft zum temporären Einbehalt der Erstattung. Auch die Verwechslung mit einfachen qualitativen Schnelltests ist ein häufiger Prüfpunkt.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Abrechnung der Ziffer 4343 der konkrete Parametertext auf der Rechnung gedruckt wird, um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4343: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für die EBV-Diagnostik sowie die angewandte Methode klar dokumentiert sein. Auch das quantitative Testergebnis gehört zwingend in den Befundbericht des Labors.

Sollte es zu Rückfragen von Kostenträgern kommen, dient die Dokumentation als primärer Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Die Aufbewahrung der Laborwerte sollte strukturiert und leicht auffindbar erfolgen. Dies erleichtert auch spätere Verlaufsbeurteilungen bei chronischen Krankheitsbildern.

Dokumentation: Indikation: V. a. abgelaufene EBV-Infektion bei Fatigue. Methode: ELISA (quantitativ). Parameter: EBNA-IgG-Antikörper. Ergebnis: Positiv (45 U/ml). Befundbericht liegt der Akte bei.

GOÄ 4343: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4343 dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fach Satz. Der Steigerungsfaktor 1,3 darf nur bei Vorliegen besonderer Umstände angewendet werden. Solche Gründe können beispielsweise schwierige Probenverhältnisse, stark lipämische Seren oder ein außergewöhnlich hoher technischer Differenzierungsaufwand im Labor sein, was schriftlich begründet werden muss.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4343 selten isoliert erbracht. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen weitere Ziffern der EBV-Serologie, wie etwa die Bestimmung von VCA-IgG oder VCA-IgM. Diese zusätzlichen Antikörperbestimmungen werden über separate, passende Ziffern des Laborabschnitts abgerechnet. Eine zeitgleiche Abrechnung von Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder 3 ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen am selben Tag ebenfalls möglich, sofern die räumliche und zeitliche Trennung gegeben ist.

Ziffer 4343 in der neuen GOÄ

Auch die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Epstein-Barr-Virus Nukleäre Antigen (EBNA) mittels Immunfluoreszenz hat im Entwurf der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Für EBNA-Antikörper sieht der Entwurf keine IFT-spezifische Quantitativziffer mehr vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4343

Die Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4343 kostet im einfachen Satz 29,73 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 34,19 €. Der maximale Höchstsatz beträgt 38,64 €. Diese Sätze gelten für Privatversicherte und Selbstzahler.
Die Ziffer wird für den quantitativen Nachweis von EBNA-Antikörpern (Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen) herangezogen. Dies dient primär dem Nachweis einer in der Vergangenheit liegenden, ausgeheilten EBV-Infektion. Auch zur Abgrenzung von frischen Infektionen ist der Test essenziell.
Die GOÄ-Ziffer 4343 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 437 berechnet werden. Andere labordiagnostische Bestimmungen für EBV-Antikörper sind in der Regel parallel zulässig, sofern sie unterschiedliche Parameter betreffen.
Ja, laut den offiziellen Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der konkrete Parameter auf der Liquidation angegeben werden. Für die Ziffer 4343 ist daher die Bezeichnung „EBNA-Antikörper“ oder „EBNA-IgG“ zwingend aufzuführen.
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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