GOÄ 4344: FSME-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4344
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -FSME-Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4344

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4344 beschreibt die quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden, speziell bezogen auf das FSME-Virus. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Sie umfasst die labortechnische Analyse zur Feststellung der Antikörperkonzentration im Serum oder Liquor.

GOÄ 4344 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf FSME

Die Bestimmung von FSME-Antikörpern ist klinisch hochgradig relevant, wenn nach einem Zeckenbiss der Verdacht auf eine Frühsommer-Meningoenzephalitis besteht. Typische Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder neurologische Ausfälle rechtfertigen diese Untersuchung. Auch die Überprüfung des spezifischen Impfschutzes vor einer geplanten Auffrischungsimpfung stellt eine häufige Indikation in der Praxis dar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4344

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute FSME-Infektion

Ein Patient stellt sich zwei Wochen nach einem Zeckenbiss mit grippeähnlichen Symptomen und Nackensteifigkeit vor. Zum Nachweis einer akuten Infektion veranlasst der Arzt die quantitative Bestimmung von FSME-IgM-Antikörpern. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4344 unter Angabe des Parameters FSME-IgM.

Fallbeispiel 2: Überprüfung des Impfstatus

Eine Patientin wünscht vor einer Reise in ein Risikogebiet die Überprüfung ihres Impfschutzes. Der Arzt bestimmt quantitativ die FSME-IgG-Antikörper im Serum. Da es sich um eine Verlangensleistung handelt, wird die GOÄ-Ziffer 4344 als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat liquidiert.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei Meningitis

Bei einem Patienten mit unklarer aseptischer Meningitis soll eine FSME-Infektion ausgeschlossen werden. Das Labor führt eine quantitative Bestimmung der Antikörper im Liquor durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4344 mit der Begründung der Liquordiagnostik.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4344: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist das Versäumnis, den konkreten untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert dies explizit, weshalb Fehleinträge rasch zu Kürzungen führen. Zudem darf die Ziffer 4344 nicht neben der Ziffer 437 (Zuschlag für fluoreszenzoptische Verfahren) abgerechnet werden, da die Methodik bereits in der Ziffer 4344 eingepreist ist.

Achtung: Die Abrechnung von qualitativen Schnelltests unter der Ziffer 4344 ist unzulässig. Diese Ziffer setzt zwingend ein quantitatives oder zumindest semiquantitatives Testverfahren voraus.

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Dokumentation der GOÄ 4344: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Regressen und Nachfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein. Auch die verwendete Untersuchungsmethode sollte im Laborblatt klar ersichtlich sein.

Dokumentation: Blutentnahme bei Verdacht auf FSME nach Zeckenbiss vor 14 Tagen. Quantitative Bestimmung von FSME-IgG und FSME-IgM mittels ELISA. Ergebnisse: IgG positiv (120 RU/ml), IgM negativ.

GOÄ 4344: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 4344 zum Abschnitt M gehört, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Steigerung auf den Höchstsatz erfordert eine medizinische Begründung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen Analyseaufwand bei schwierigen Probenverhältnissen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 4344 mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme kombiniert. Auch die Beratung nach Ziffer 1 oder 3 im Vorfeld oder Nachgang der Blutuntersuchung ist üblich und zulässig. Eine gleichzeitige Bestimmung von Borrelien-Antikörpern wird über separate Ziffern wie die GOÄ 4343 abgerechnet.

Tipp: Werden sowohl IgG- als auch IgM-Antikörper quantitativ bestimmt, kann die Ziffer 4344 zweimal auf der Rechnung stehen. Wichtig ist hierbei die präzise Kennzeichnung der beiden unterschiedlichen Parameter.

Ziffer 4344 in der neuen GOÄ

Der quantitative FSME-Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische IFT-Quantitativziffer weitergeführt: Nummer 11533 „Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME), IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 41,89 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Methode und Auswertungsart (Titerbestimmung) bleiben erhalten; der Preis steigt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4344

Ja, die quantitative Bestimmung von FSME-IgG und FSME-IgM-Antikörpern ist nebeneinander berechnungsfähig. Da es sich um zwei unterschiedliche Parameter handelt, muss die Ziffer 4344 für jeden Parameter separat aufgeführt und der jeweilige Parameter auf der Rechnung angegeben werden.
Der Höchstsatz für die GOÄ 4344 beträgt 38,64 € bei Anwendung des 1,3-fachen Steigerungssatzes. Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt dieser reduzierte Gebührenrahmen im Vergleich zu klinischen Leistungen.
Die Ziffer 437 stellt einen Zuschlag für fluoreszenzoptische Verfahren dar, der für bestimmte andere Laborleistungen gilt. Da die GOÄ 4344 bereits die Immunfluoreszenz oder ähnliche Methoden als methodischen Bestandteil definiert, ist eine zusätzliche Berechnung dieses Zuschlags ausgeschlossen.
Nein, die Bestimmung des FSME-Titers ohne klinischen Verdacht auf eine Infektion ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird auch bei Privatversicherten oft als Verlangensleistung (IGeL) abgerechnet. Bei medizinischer Notwendigkeit, wie unklarem Impfstatus vor einer Immunsuppression, kann die Erstattung jedoch erfolgen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter zwingend angegeben werden, beispielsweise "FSME-Virus-Antikörper IgG". Ohne diese Spezifikation ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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