GOÄ 4351: Influenza-A-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4351
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Influenza A-Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4351

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Influenza A-Virus. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4351 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte. Sie dient dem quantitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern (IgG, IgM oder IgA) gegen das Influenza-A-Virus im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten des Patienten.

Die Untersuchung erfolgt mittels Immunfluoreszenztests (IFT) oder vergleichbar sensitiven, quantitativen Methoden wie dem ELISA. Diese präzise Diagnostik ermöglicht es, den Immunstatus zu bestimmen oder eine abgelaufene beziehungsweise akute Infektion labormedizinisch zu sichern.

GOÄ 4351 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Influenza-A-Antikörpern ist im klinischen Alltag vor allem bei unklaren respiratorischen Infekten oder dem Verdacht auf postinfektiöse Komplikationen indiziert. Während der direkte Erregernachweis in der Akutphase dominiert, liefert die Serologie wertvolle retrospektive Erkenntnisse.

Ein typisches Einsatzgebiet ist die Abklärung einer Myokarditis oder Enzephalitis, die Wochen nach einem grippalen Infekt auftreten kann. Hier hilft der Nachweis eines signifikanten Titeranstiegs im Serum-Paar, den ursächlichen Zusammenhang mit dem Influenza-A-Virus nachträglich zu belegen.

Tipp: Für den Nachweis einer akuten Infektion mittels Serologie ist die Untersuchung von zwei Serumproben im Abstand von 7 bis 14 Tagen ideal, um einen signifikanten Titeranstieg zu dokumentieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4351

Fallbeispiel 1: Retrospektive Abklärung einer Post-Influenza-Myokarditis

Ein Patient stellt sich drei Wochen nach einem schweren fieberhaften Infekt mit neu aufgetretener Belastungsdyspnoe vor. Zum Ausschluss einer postinfektiösen Myokarditis wird eine serologische Untersuchung auf Influenza-A-Antikörper veranlasst.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4351 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da es sich um eine Laborleistung handelt. Die medizinische Begründung in der Akte dokumentiert den Verdacht auf eine virale Myokarditis nach respiratorischem Infekt.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei persistierender Pneumonie

Eine Patientin leidet seit mehreren Wochen unter trockenem Husten und subfebrilen Temperaturen. Zur Abgrenzung atypischer Erreger von einer viralen Genese wird die quantitative Antikörperbestimmung durchgeführt.

Neben anderen serologischen Parametern wird die GOÄ 4351 für die Influenza-A-Serologie angesetzt. Die untersuchten Antikörperklassen werden auf der Liquidation explizit einzeln ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei immunsupprimierten Patienten

Bei einem immunsupprimierten Patienten soll nach einer schweren Wintersaison geklärt werden, ob ein spezifischer Antikörpertiter gegen Influenza A vorliegt. Dies dient der Entscheidung über weitere therapeutische oder prophylaktische Maßnahmen.

Die quantitative Bestimmung mittels ELISA wird durchgeführt und über die Ziffer 4351 abgerechnet. Die Dokumentation umfasst die Indikation der Immundefizienz und das quantitative Testergebnis.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4351: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4351 ist das Versäumnis, die konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Der Verordnungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Antikörperklassen explizit genannt werden müssen.

Zudem ist der Ausschluss bezüglich der GOÄ-Ziffer 437 (qualitativer Nachweis) strikt zu beachten. Es ist nicht zulässig, für denselben Erreger in derselben Sitzung sowohl die qualitative als auch die quantitative Bestimmung nebeneinander abzurechnen.

Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen die Rechnung konsequent, wenn bei der Ziffer 4351 die genaue Spezifizierung des Antikörpers auf dem Beleg fehlt.

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Dokumentation der GOÄ 4351: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Blutentnahme sowie das spezifische Laborergebnis detailliert festgehalten werden.

Auch die angewandte Methode, beispielsweise ein Enzym-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder ein indirekter Immunfluoreszenztest, sollte aus den Laborunterlagen klar hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Verdacht auf Post-Influenza-Myokarditis bei Zustand nach schwerer Grippe vor 4 Wochen. Blutentnahme für Influenza-A-Serologie (IgG/IgM quantitative Bestimmung mittels ELISA). Ergebnis: IgG 1:320 (positiv), IgM negativ.

GOÄ 4351: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit im Laborbereich

Als Leistung des Abschnitts M der GOÄ unterliegt die Ziffer 4351 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache des Einfachsatzes (34,19 €), während der Höchstsatz bei dem 1,3-Fachen (38,64 €) gedeckelt ist.

Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein außergewöhnlicher analytischer Aufwand, beispielsweise durch stark lipämische oder hämolytische Serumproben, die eine Vorbehandlung erfordern.

Sinnvolle Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4351 wird häufig mit anderen serologischen Untersuchungen kombiniert, um ein breites Erregerspektrum abzudecken. Sinnvoll ist die Kombination mit der Bestimmung von Influenza-B-Antikörpern oder Antikörpern gegen Mycoplasma pneumoniae, sofern die klinische Symptomatik dies nahelegt.

Ziffer 4351 in der neuen GOÄ

Die quantitative Bestimmung von Influenza-A-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen — unabhängig davon, ob die Methode ein Immunfluoreszenztest oder ein Immunoassay war. Der Entwurf enthält für diese Leistung keinen Nachfolger.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4351

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4351 beträgt 29,73 € bei einer Bewertung von 510 Punkten. In der Praxis wird meist der Regelhöchstsatz von 1,15 angewendet, was einem Betrag von 34,19 € entspricht. Der maximale Höchstsatz liegt bei 38,64 €.
Unter die GOÄ-Ziffer 4351 fallen quantitative Bestimmungen mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden wie dem ELISA. Diese Verfahren dienen dem präzisen Nachweis spezifischer Antikörperklassen gegen das Influenza-A-Virus. Qualitative Schnelltests sind über diese Ziffer hingegen nicht berechenbar.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 4351 und 437 für denselben Erreger ist ausgeschlossen. Die Ziffer 437 beschreibt den qualitativen Nachweis, während die 4351 für die quantitative Bestimmung reserviert ist. Es muss sich daher für eine der beiden Methoden entschieden werden.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend angegeben werden. Dies bedeutet, dass die spezifischen Antikörperklassen wie Influenza-A-IgG oder Influenza-A-IgA explizit genannt werden müssen. Fehlen diese Angaben, kann der Kostenträger die Erstattung verweigern.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Dies erfordert eine patientenspezifische Begründung auf der Rechnung, wie beispielsweise einen erhöhten Aufwand durch schwieriges Probenmaterial. Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistung liegt standardmäßig bei 1,15.
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