GOÄ 4352: Influenza-B-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4352
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Influenza B-Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4352

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4352 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung zur quantitativen Bestimmung von Antikörpern gegen das Influenza-B-Virus. Diese Untersuchung erfolgt in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbar sensitiven, quantitativen Methoden. Ziel ist es, den spezifischen Antikörpertiter im Serum des Patienten präzise zu bestimmen.

Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet. Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Pflicht zur Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation. Ohne diese genaue Bezeichnung ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.

GOÄ 4352 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Influenza B

Die klinische Anwendung der GOÄ-Ziffer 4352 ist vor allem bei der Abklärung von atypischen Krankheitsverläufen oder zur retrospektiven Bestätigung einer Influenza-B-Infektion indiziert. Während in der Akutphase meist Antigen-Schnelltests oder PCR-Untersuchungen dominieren, liefert die quantitative Antikörperbestimmung wertvolle Hinweise auf den Immunstatus oder eine durchgemachte Infektion.

Insbesondere bei postviralen Komplikationen wie Myokarditis oder anhaltender Fatigue nach einem grippalen Infekt ist der Nachweis eines signifikanten Titeranstiegs von hoher diagnostischer Relevanz. Auch zur Abgrenzung gegenüber anderen respiratorischen Erregern wird die serologische Untersuchung gezielt eingesetzt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass für den Nachweis einer frischen Infektion häufig eine Zweitprobe im Abstand von 10 bis 14 Tagen notwendig ist, um einen signifikanten Titeranstieg zu dokumentieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4352

Fallbeispiel 1: Retrospektive Diagnostik bei anhaltender Erschöpfung

Ein Patient stellt sich drei Wochen nach einem schweren fieberhaften Infekt mit anhaltender Leistungsminderung und Myalgien vor. Zum Ausschluss einer abgelaufenen Influenza-B-Infektion veranlasst der Arzt eine quantitative Antikörperbestimmung mittels Immunfluoreszenz. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4352 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine besonderen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Nachweis eines Titeranstiegs im Paarserum

Bei einer schwangeren Patientin besteht der Verdacht auf eine Influenza-B-Infektion. Es wird eine erste Blutprobe entnommen und zwei Wochen später eine zweite Probe zur Bestimmung des Titerverlaufs. Beide Analysen werden separat durchgeführt und jeweils mit der Ziffer 4352 liquidiert, wobei das jeweilige Entnahmedatum auf der Rechnung dokumentiert wird.

Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei unklarem Lungeninfekt

Ein älterer Patient leidet an einer therapierefraktären Pneumonie. Zur Abklärung viraler Co-Infektionen wird ein breites serologisches Screening durchgeführt, das auch die Bestimmung von Influenza-B-Antikörpern umfasst. Die Laborleistung wird korrekt über die GOÄ 4352 abgerechnet und der Parameter "Influenza-B-Antikörper (IgG/IgM)" explizit auf der Rechnung ausgewiesen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4352: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4352 ist das Missachten von Ausschlussziffern. Die Ziffer 4352 darf explizit nicht neben der Ziffer 437 (andere immunologische Untersuchungen) für denselben Parameter abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Ein weiteres Versäumnis in der Praxis ist die fehlende Angabe des konkreten Parameters auf der Rechnung. Der bloße Verweis auf die Ziffernnummer reicht nicht aus. Es muss zwingend vermerkt werden, dass es sich um die Bestimmung von Influenza-B-Virus-Antikörpern handelt, um den formalen Anforderungen der GOÄ gerecht zu werden.

Achtung: Die mehrfache Abrechnung der Ziffer 4352 am selben Behandlungstag für denselben Erreger ohne Angabe unterschiedlicher Immunglobulinklassen (z. B. getrennt nach IgG und IgM) führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 4352: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die serologische Untersuchung klar hervorgehen. Dazu gehören die Dokumentation der klinischen Symptomatik sowie das Datum der Blutentnahme.

Zusätzlich sollten die Laborergebnisse inklusive der Referenzwerte und der verwendeten Methode (z. B. IFT) direkt in der elektronischen Akte hinterlegt werden. Bei der Abrechnung von Paarsereien müssen beide Entnahmedaten zweifelsfrei dokumentiert und auf der Rechnung den jeweiligen Leistungen zugeordnet sein.

Dokumentation: Verdacht auf postvirale Myokarditis nach respiratorischem Infekt vor 4 Wochen. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von Influenza-B-Antikörpern (IgG/IgM) mittels IFT zur Titerbestimmung veranlasst.

GOÄ 4352: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4352 um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 (34,19 €). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 (38,64 €) ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung können ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand bei der Probenaufbereitung oder schwierige Testbedingungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4352 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Infektionsdiagnostik mit anderen labormedizinischen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung mit der Ziffer 4351 (Influenza-A-Virus) oder anderen erregerspezifischen Antikörpernachweisen aus dem Abschnitt M. Wichtig ist hierbei, dass für jeden Erreger und jede Immunglobulinklasse die entsprechende Ziffer separat aufgeführt wird, sofern es sich um eigenständige Analysen handelt.

Ziffer 4352 in der neuen GOÄ

Wie für Influenza A (Ziffer 4351) hat auch die quantitative Bestimmung von Influenza-B-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz im aktuellen Entwurf der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger — unabhängig von der eingesetzten Methode.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4352

Die GOÄ-Ziffer 4352 wird für die quantitative Bestimmung von Influenza-B-Virus-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Methoden abgerechnet. Typische Indikationen sind die retrospektive Diagnostik oder die Abklärung von postviralen Komplikationen.
Als Laborleistung des Abschnitts M gilt für die GOÄ 4352 der Regelhöchstsatz von 1,15, was einem Betrag von 34,19 € entspricht. Der maximale Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen Satz mit 38,64 € und erfordert eine schriftliche Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 4352 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 437 für denselben Parameter abgerechnet werden. Achten Sie darauf, diese Ausschlüsse in Ihrer Abrechnungssoftware korrekt zu hinterlegen.
Ja, laut offiziellem Leistungstext der GOÄ müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Ein Fehlen dieser Angabe kann zur Beanstandung und Nichtzahlung durch die privaten Krankenversicherungen führen.
Ja, wenn IgG- und IgM-Antikörper als getrennte quantitative Bestimmungen durchgeführt werden, kann die GOÄ 4352 mehrfach abgerechnet werden. In diesem Fall müssen die unterschiedlichen Parameter (z. B. Influenza-B-IgG und Influenza-B-IgM) auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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