GOÄ 4353: LCMV-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4353
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4353

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4353 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Speziallabor). Sie dient dem Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen das Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus (LCMV). Diese Analyse wird meist mittels indirekter Immunfluoreszenz oder vergleichbarer immunologischer Verfahren durchgeführt.

Die Ziffer ist mit 510 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 29,73 €. Da es sich um eine Laborleistung handelt, liegt der medizinisch begründbare Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz.

GOÄ 4353 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf LCMV-Infektion

Das Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus ist ein Erreger, der vor allem durch Nagetiere übertragen wird. Eine Infektion kann beim Menschen zu grippeähnlichen Symptomen, aber auch zu einer aseptischen Meningitis oder einer schweren Meningoenzephalitis führen. Besonders gefürchtet ist die Infektion während der Schwangerschaft, da sie zu schweren Fehlbildungen beim Fötus führen kann.

Die quantitative Bestimmung der Antikörper (IgG und IgM) ist daher bei unklaren neurologischen Symptomen nach Nagetierkontakt indiziert. Auch im Rahmen der pränatalen Diagnostik bei begründetem Verdacht kommt die Ziffer zum Einsatz. Die Differenzierung der Immunglobulinklassen hilft dabei, zwischen einer akuten und einer abgelaufenen Infektion zu unterscheiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4353

Fallbeispiel 1: Verdacht auf virale Meningitis nach Nagetierkontakt

Ein Patient stellt sich mit Fieber, starken Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit vor. Im Anamnesegespräch berichtet er von der Reinigung eines Kellers mit starkem Mäusebefall vor zwei Wochen. Zum Ausschluss einer LCMV-Meningitis wird eine serologische Untersuchung veranlasst. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4353 für die quantitative Bestimmung der LCMV-Antikörper.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Schwangerschaftskomplikation

Eine schwangere Patientin im zweiten Trimenon klagt über anhaltende grippale Symptome. Da sie privat Goldhamster hält, besteht der Verdacht auf eine zoonotische Infektion. Zur Abklärung einer potenziellen Gefährdung des Fötus wird das mütterliche Blut auf LCMV-Antikörper untersucht. Die Bestimmung von IgG und IgM wird über die GOÄ 4353 abgerechnet, wobei die Parameter einzeln aufgeführt werden.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei nachgewiesener LCMV-Infektion

Bei einem Patienten wurde vor vier Wochen eine LCMV-Infektion serologisch gesichert. Nun soll der Titerverlauf kontrolliert werden, um die immunologische Aktivität zu beurteilen. Die erneute quantitative Bestimmung der Antikörper wird veranlasst. Diese Verlaufskontrolle rechtfertigt die wiederholte Abrechnung der Ziffer 4353.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4353: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 4353 darf explizit nicht neben der Ausschlussziffer 437 berechnet werden. Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden, um Doppelabrechnungen im selben Behandlungsfall zu vermeiden.

Achtung: Die Angabe der konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung. Fehlt die Bezeichnung des Parameters (z. B. LCMV-IgG), kann die private Krankenversicherung die Erstattung der gesamten Leistung rechtmäßig verweigern.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die medizinische Notwendigkeit bei rein prophylaktischen Untersuchungen ohne konkreten Krankheitsverdacht. Ohne entsprechende Symptomatik oder dokumentierte Exposition wird die Erstattung häufig abgelehnt. Daher muss die Indikation stets präzise in den Krankenunterlagen dokumentiert sein.

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Dokumentation der GOÄ 4353: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Symptomatik, der konkrete Verdacht und der Übertragungsweg festgehalten werden. Auch die verwendete Labormethode sollte dokumentiert sein.

Dokumentation: Verdacht auf LCMV-Meningitis bei Z.n. Mäusekontakt im Gartenhaus. Serum-Analyse mittels indirekter Immunfluoreszenz (IIFT). Ergebnis: LCMV-IgG-Titer 1:320 (positiv), LCMV-IgM negativ. Befundbesprechung erfolgt.

Die Dokumentation sollte zudem den zeitlichen Verlauf der Symptome und eventuelle Vorbefunde umfassen. Dies erleichtert bei späteren Rückfragen der Beihilfe oder der privaten Kassen die Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Eine strukturierte Befunddokumentation sichert somit den Honoraranspruch der Praxis.

GOÄ 4353: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Spielraum für Steigerungen eng bemessen. Der normale Schwellenwert liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine besondere, patientenbezogene Begründungspflicht.

Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise schwierige Probenverhältnisse oder störende Begleitfaktoren im Serum sein. Auch eine besonders aufwendige Differenzialdiagnostik bei unklaren Mischinfektionen kann eine Steigerung rechtfertigen. Allgemeine Floskeln reichen als Begründung auf der Rechnung jedoch nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4353 selten isoliert erbracht. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit anderen serologischen Parametern zur Abklärung einer Meningitis, wie etwa Untersuchungen auf Borrelien oder das FSME-Virus. Auch die Liquor-Entnahme nach Ziffer 300 ist eine häufige Begleitleistung.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborleistungen darauf, dass keine unzulässigen Überschneidungen vorliegen. Die parallele Bestimmung verschiedener viraler Antikörper ist zulässig, sofern jeder Parameter einzeln auf der Rechnung aufgeführt und medizinisch begründet wird.

Ziffer 4353 in der neuen GOÄ

Der quantitative Nachweis von LCMV-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische IFT-Quantitativziffer weitergeführt: Nummer 11545 „Lymphozytäres-Choriomeningitis-Virus (LCMV), IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 41,89 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Methode und Auswertungsart bleiben erhalten; der Preis steigt. Die Ziffer 11545 ist der einzige verfügbare LCMV-Antikörpernachweis-Code im Entwurf und gilt unabhängig von der eingesetzten Methode.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4353

Über die GOÄ-Ziffer 4353 wird die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus (LCMV) abgerechnet. Dies geschieht in der Regel mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Verfahren. Die Ziffer ist mit 510 Punkten bewertet.
Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistung liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 34,19 € entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 29,73 €. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (38,64 €) ist mit Begründung möglich.
Die GOÄ-Ziffer 4353 darf laut Gebührenordnung nicht neben der Ziffer 437 berechnet werden. Zudem sind allgemeine laborübergreifende Ausschlussregeln der GOÄ zu beachten. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationen in der Abrechnungssoftware wird empfohlen.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend angegeben werden. Dies bedeutet, dass Bezeichnungen wie LCMV-IgG oder LCMV-IgM explizit aufgeführt sein müssen. Ohne diese Angabe kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung verweigert werden.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei besonderem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind schwierige Probenaufbereitungen, störende Begleitfaktoren im Serum oder eine besonders komplexe Differenzialdiagnostik. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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