GOÄ 4354: Masern-Antikörper korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4354
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Masern-Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4354

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Masern-Virus-
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4354 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie dient dem Nachweis und der quantitativen Bestimmung von spezifischen Antikörpern gegen das Masern-Virus. Hierbei kommen hochentwickelte immunologische Testverfahren wie die Indirekte Immunfluoreszenz (IIF) oder vergleichbare quantitative Methoden zum Einsatz.

Die Leistung umfasst die gesamte Durchführung der Analyse im Labor, inklusive der Probenvorbereitung, der Messung und der anschließenden Qualitätskontrolle. Wichtig ist der offizielle Rechnungszusatz, wonach die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation aufgeführt werden müssen. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.

GOÄ 4354 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Nutzen

Die quantitative Bestimmung von Masern-Antikörpern ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Infektionsdiagnostik und der präventiven Medizin. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Überprüfung des Immunitätsstatus bei Personen mit unklarem Impfstatus oder bei beruflicher Exposition, wie etwa bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Auch im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge spielt die Bestimmung des Masern-Schutzes eine wichtige Rolle.

Darüber hinaus ist die Ziffer bei klinischem Verdacht auf eine akute Masern-Infektion oder bei der Abklärung von Komplikationen indiziert. Hierbei ermöglicht die quantitative Differenzierung zwischen IgG- und IgM-Antikörpern eine präzise Aussage über das Stadium der Infektion. Die Abgrenzung zu qualitativen Schnelltests ist essenziell, da die GOÄ 4354 explizit eine quantitative Analyse fordert.

Tipp: Bei der Abklärung einer frischen Infektion empfiehlt sich die parallele Bestimmung von IgG und IgM, um eine verlässliche Aussage über eine akute Infektion im Vergleich zu einer bestehenden Immunität treffen zu können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4354

Fallbeispiel 1: Überprüfung des Impfstatus bei medizinischem Personal

Eine 28-jährige Pflegekraft stellt sich zur betriebsmedizinischen Untersuchung vor. Da kein Impfausweis vorliegt, wird eine Blutprobe zur Bestimmung der Masern-Immunität entnommen. Im Labor erfolgt die quantitative Bestimmung von Masern-IgG-Antikörpern mittels ELISA. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4354 zum 1,15-fachen Satz unter Angabe des Parameters "Masern-IgG".

Fallbeispiel 2: Verdacht auf akute Masern-Infektion

Ein 6-jähriges Kind präsentiert sich mit Fieber, Husten, Schnupfen und einem beginnenden makulopapulösen Exanthem. Zum Ausschluss einer akuten Masern-Infektion wird Serum entnommen und quantitativ auf Masern-IgM-Antikörper untersucht. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4354 mit dem Zusatz "Masern-IgM" auf der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Immunitätsnachweis vor geplanter Schwangerschaft

Eine Patientin mit Kinderwunsch wünscht die Überprüfung ihres Impfschutzes gegen Masern. Die quantitative Bestimmung der IgG-Antikörper ergibt einen ausreichenden Schutz. Die erbrachte Laborleistung wird mit der GOÄ-Ziffer 4354 liquidiert, wobei der spezifische Parameter auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4354: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4354 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt der Zusatz "Masern-IgG" oder "Masern-IgM", führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Abrechnungsausschlüssen. Die GOÄ-Ziffer 4354 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Eine unzulässige Doppelkondensation führt bei Prüfungen unweigerlich zur Kürzung des Honorars.

Achtung: Es ist penibel darauf zu achten, dass bei der gleichzeitigen Anforderung mehrerer Antikörper-Bestimmungen die jeweiligen Ausschlusskriterien der Ziffern geprüft werden, um Honorarverluste bei der Rechnungsprüfung zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4354: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation für die Antikörperbestimmung sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein. Dazu gehören der gemessene Titer oder die Konzentrationseinheit sowie die Referenzwerte des Labors.

Zusätzlich sollte dokumentiert werden, welche spezifische Methode angewendet wurde. Diese Angaben dienen im Streitfall als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit. Ein strukturierter Laborbefundbogen, der fest in die elektronische Patientenakte integriert ist, erleichtert diesen Prozess erheblich.

Dokumentation: Indikation: Überprüfung des Masern-Impfschutzes bei Kinderwunsch. Blutentnahme erfolgt. Laborergebnis: Masern-IgG quantitativ (ELISA): 1200 mIU/ml (Referenzbereich: >150 mIU/ml = Immunität anzunehmen). Befund besprochen.

GOÄ 4354: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelsatz liegt bei 1,15-fach, während der Höchstsatz bei 1,3-fach liegt. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Typische Begründungen für eine Erhöhung auf den 1,3-fachen Satz sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung oder schwierige Pipettierschritte bei stark lipämischen Seren.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 4354 wird häufig im Rahmen eines umfassenden Infektionsscreenings mit anderen Laborziffern kombiniert. Typisch ist die Kombination mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) für die präanalytische Phase. Ebenso kann sie neben anderen Antikörperbestimmungen abgerechnet werden, sofern kein Ausschluss vorliegt.

Ziffer 4354 in der neuen GOÄ

Die quantitative Masernvirus-Antikörperbestimmung führt in der neuen GOÄ je nach eingesetzter Methode auf unterschiedliche Ziffern:

  • Bei IFT: Nummer 11547 „Masernvirus, IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — 41,89 €
  • Bei Immunoassay (IA): Nummer 11598 „Masernvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — 16,12 €

Heute beträgt der 2,3-fache Satz 34,19 €. Die eingesetzte Methode ist zu dokumentieren, da sie die Wahl der Ziffer bestimmt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4354

Die GOÄ-Ziffer 4354 wird im Einfachsatz mit 29,73 € bewertet. Bei Anwendung des medizinisch üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach beträgt das Honorar 34,19 €. Der Höchstsatz von 1,3-fach liegt bei 38,64 €.
Die GOÄ-Ziffer 4354 darf laut den Abrechnungsbestimmungen nicht neben der Ziffer 437 berechnet werden. Dies betrifft denselben Untersuchungstag und dieselbe biologische Probe.
Die Untersuchung ist indiziert zur Überprüfung des Immunitätsstatus, beispielsweise vor Schwangerschaften oder bei medizinischem Personal. Auch bei Verdacht auf eine akute oder abgelaufene Masern-Infektion sowie zur Abklärung von Impfreaktionen wird sie eingesetzt.
In der Dokumentation müssen die quantitativen Messergebnisse sowie die spezifisch untersuchten Parameter eindeutig festgehalten werden. Zudem ist die Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation gesetzlich vorgeschrieben.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Dies erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung, wie etwa schwierige Probenaufbereitungen oder interferierende Substanzen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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