Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4355
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4355 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mumps-Virus-
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Ziffer umfasst die präzise quantitative Analyse von spezifischen Antikörpern gegen das Mumps-Virus. Als methodischer Standard kommen hierbei die Immunfluoreszenz oder vergleichbar sensitive, quantitative Testverfahren zum Einsatz. Die Leistung beinhaltet die Probenvorbereitung, die Durchführung der Analyse sowie die fachliche Befundung durch den Laborarzt.
GOÄ 4355 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die quantitative Bestimmung von Mumps-Antikörpern ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Infektionsdiagnostik. Ein primärer Anwendungsbereich ist der klinische Verdacht auf eine akute Mumps-Infektion (Parotitis epidemica), insbesondere bei unklaren Schwellungen der Speicheldrüsen oder neurologischen Komplikationen wie einer aseptischen Meningitis. Hierbei hilft der Nachweis von spezifischen IgM- und IgG-Antikörpern, die Diagnose abzusichern.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Überprüfung des Immunitätsstatus. Dies ist besonders relevant bei medizinischem Personal, Frauen im gebärfähigen Alter oder vor einer geplanten Auffrischimpfung. Durch die quantitative Bestimmung kann präzise ermittelt werden, ob ein ausreichender Impfschutz vorliegt oder eine erneute Vakzinierung notwendig ist.
Tipp: Es ist stets darauf zu achten, ob eine qualitative oder quantitative Bestimmung medizinisch notwendig ist. Nur die quantitative Analyse rechtfertigt den Ansatz der höher bewerteten Ziffer 4355.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4355
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Mumps-Infektion
Ein 14-jähriger Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, beidseitigen Schwellung der Ohrspeicheldrüse und Fieber vor. Zum Ausschluss oder Nachweis einer akuten Infektion wird eine Blutprobe entnommen und die quantitative Bestimmung von Mumps-IgM- und IgG-Antikörpern veranlasst. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4355 für den quantitativen Antikörpernachweis.
Fallbeispiel 2: Überprüfung des Impfschutzes bei medizinischem Personal
Eine neue Mitarbeiterin einer pädiatrischen Praxis benötigt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Nachweis über ihre Mumps-Immunität. Es erfolgt die Blutentnahme und die quantitative Bestimmung der IgG-Antikörper mittels ELISA (als ähnliche Untersuchungsmethode). Die Abrechnung dieser labormedizinischen Leistung erfolgt korrekt nach Ziffer 4355.
Fallbeispiel 3: Abklärung bei unklarem Impfstatus vor Schwangerschaft
Eine Patientin mit Kinderwunsch stellt sich vor; ihr Impfpass ist verloren gegangen. Zur Klärung des Immunschutzes gegen Mumps wird eine quantitative Antikörperbestimmung durchgeführt. Da es sich um eine quantitative Analyse handelt, wird die GOÄ 4355 herangezogen und der Parameter "Mumps-IgG" auf der Rechnung ausgewiesen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4355: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4355 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung genannt werden müssen. Fehlt der Zusatz "Mumps-Virus" oder die Angabe der spezifischen Immunglobulinklasse (z. B. IgG oder IgM), führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch Privatversicherungen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 4355 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem ist darauf zu achten, dass qualitative Schnelltests nicht unter dieser Ziffer liquidiert werden dürfen, da die Ziffer 4355 zwingend eine quantitative Bestimmung voraussetzt.
Achtung: Die Abrechnung von qualitativen Suchtests unter der Ziffer 4355 ist unzulässig und führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.
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Dokumentation der GOÄ 4355: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Antikörperbestimmung klar hervorgehen. Dazu gehören die Dokumentation der klinischen Symptomatik, des Impfstatus oder des konkreten Anlasses wie einer arbeitsmedizinischen Untersuchung.
Zudem müssen die Laborergebnisse inklusive der Maßeinheiten und der verwendeten Methode (z. B. ELISA oder indirekte Immunfluoreszenz) archiviert werden. Dies stellt sicher, dass bei Rückfragen von Kostenträgern die quantitative Natur der Untersuchung jederzeit belegt werden kann.
Dokumentationsbeispiel: Pat. stellt sich vor mit V. a. Parotitis epidemica bei schmerzhafter Schwellung re. Parotis seit 2 Tagen. Blutentnahme erfolgt. Laborauftrag: Quantitative Bestimmung von Mumps-IgG und Mumps-IgM mittels ELISA (GOÄ 4355).
GOÄ 4355: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die Ziffer 4355 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz (34,19 €), der Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz (38,64 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder aufwendigen Differenzierungsanalysen.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der Mumps-Antikörper häufig mit anderen serologischen Untersuchungen kombiniert. Typisch ist die gleichzeitige Anforderung von Antikörpern gegen Masern (Ziffer 4354) und Röteln (Ziffer 4396) im Rahmen der Abklärung des MMR-Impfstatus. Diese Kombinationen sind vollumfänglich nebeneinander berechnungsfähig, sofern die jeweiligen Parameter einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden.
Ziffer 4355 in der neuen GOÄ
Die quantitative Mumpsvirus-Antikörperbestimmung führt in der neuen GOÄ — wie beim Masernvirus (Ziffer 4354) — je nach eingesetzter Methode auf unterschiedliche Ziffern:
- Bei IFT: Nummer 11549 „Mumpsvirus, IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — 41,89 €
- Bei Immunoassay (IA): Nummer 11599 „Mumpsvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — 17,63 €
Heute beträgt der 2,3-fache Satz 34,19 €. Die eingesetzte Methode entscheidet über die richtige Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4355
Was hat nicht gestimmt?