Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4366
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Coronaviren
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4366 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Untersuchung aus dem Bereich der Serologie. Ziel dieser Analyse ist der quantitative Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen Coronaviren im Serum des Patienten unter Verwendung der Komplementbindungsreaktion (KBR).
Diese klassische immunologische Methode nutzt das Komplement-System, um Antigen-Antikörper-Komplexe nachzuweisen. Die erbrachte Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung der Reaktion mit entsprechenden Kontrollen sowie die quantitative Auswertung des Titers.
GOÄ 4366 in der Praxis: Indikationen und Stellenwert der KBR
Obwohl moderne Verfahren wie der ELISA oder Immunoblots heute weit verbreitet sind, behält die Komplementbindungsreaktion in speziellen diagnostischen Fragestellungen ihre Berechtigung. Die Bestimmung dient dem Nachweis einer abgelaufenen oder chronischen Infektion mit Coronaviren durch die Erfassung komplementbindender Antikörper.
Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung unklarer respiratorischer Infekte oder die retrospektive Bestätigung einer Infektion im Rahmen epidemiologischer Fragestellungen. Auch bei Verdacht auf immunpathologische Folgeerscheinungen kann die quantitative Titerbestimmung wertvolle Hinweise liefern.
Tipp: Da es verschiedene Coronaviren gibt, sollte auf dem Laborbefund und der Rechnung stets der genaue untersuchte Virustyp spezifiziert werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4366
Fallbeispiel 1: Retrospektive Diagnostik bei anhaltender Müdigkeit
Ein Patient stellt sich mit anhaltender Erschöpfung nach einem schweren grippalen Infekt vor einigen Wochen vor. Zum Ausschluss einer abgelaufenen Coronavirus-Infektion veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung mittels KBR.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 4366 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine besonderen Erschwernisse vorlagen. Der untersuchte Parameter wird auf der Rechnung explizit ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Differentialdiagnostik bei atypischer Pneumonie
Bei einem Patienten mit einer atypischen Pneumonie soll das Erregerspektrum eingegrenzt werden. Neben anderen serologischen Tests wird die KBR auf Coronaviren durchgeführt.
Die Abrechnung der Ziffer 4366 erfolgt neben weiteren spezifischen Erreger-Ziffern aus dem Abschnitt M der GOÄ. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien wird dabei strikt beachtet.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Verdacht auf Reinfektion
Ein Patient mit Verdacht auf eine erneute Infektion zeigt unklare Symptome. Zur Bestimmung des aktuellen Antikörperstatus wird ein quantitativer KBR-Titer angefordert.
Die Auswertung zeigt einen signifikanten Titeranstieg. Die Ziffer 4366 wird korrekt mit dem entsprechenden Steigerungssatz liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4366: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4366 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Insbesondere darf die Ziffer 4366 nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 437 (andere spezifische immunologische Untersuchungen) abgerechnet werden, sofern es sich um dieselbe biologische Probe handelt.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Der offizielle Leistungstext fordert explizit, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind.
Achtung: Die bloße Angabe der Ziffernnummer ohne den Zusatz des konkreten Coronavirus-Parameters führt in der Praxis fast immer zur Zurückweisung der Rechnung durch die Erstattungsstellen.
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Dokumentation der GOÄ 4366: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für die KBR-Untersuchung sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein.
Dazu gehören das Datum der Blutentnahme, der spezifische Titerwert (z. B. 1:40) und die abschließende ärztliche Bewertung des Befundes. Auch die Aufklärung des Patienten über die serologische Untersuchung sollte kurz vermerkt werden.
Dokumentationsbeispiel: Indikation: V.a. abgelaufene Coronavirus-Infektion bei Z.n. atypischer Pneumonie vor 6 Wochen. Blutentnahme am 12.10.2023. Laborbefund KBR-Coronaviren: Titer 1:64 (quantitativ). Befundbesprechung erfolgt.
GOÄ 4366: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz für Laborleistungen im Abschnitt M beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen zulässig.
Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) sein, die einen erhöhten methodischen Aufwand bei der KBR-Durchführung erfordern. Diese Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 4366 wird häufig in Kombination mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen serologischen Ziffern für respiratorische Erreger ist üblich, sofern keine gegenseitigen Ausschlüsse vorliegen.
Nicht zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit Ziffern, die dieselbe methodische Leistung für denselben Erreger abbilden. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten im Vorfeld verhindert Honorarverluste.
Ziffer 4366 in der neuen GOÄ
Der Coronavirus-Antikörpernachweis mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) wird in der neuen GOÄ durch den spezies-spezifischen quantitativen IFT abgebildet: Nummer 11523 „Coronavirus, IFT quantitativ Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch (z.B. SARS-CoV-2); Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 30,87 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die KBR ist als Methode im Entwurf nicht mehr vorgesehen; der IFT hat sie abgelöst. Der Preis steigt; die untersuchte Spezies ist auf der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4366
Was hat nicht gestimmt?