Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4367
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4367 beschreibt die quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels der Komplementbindungsreaktion (KBR) speziell für das Influenza A-Virus. Diese Methode gehört zu den klassischen serologischen Verfahren in der Infektionsdiagnostik.
Im Rahmen dieser Laborleistung wird die Fähigkeit von Antigen-Antikörper-Komplexen gemessen, das Komplementsystem zu aktivieren. Dies erlaubt Rückschlüsse auf eine aktuelle oder vergangene Infektion mit dem Influenza A-Virus.
GOÄ 4367 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
Die Bestimmung von Influenza-A-Antikörpern mittels KBR kommt vor allem bei unklaren respiratorischen Infekten zum Einsatz. Insbesondere bei schweren Verläufen oder atypischen Symptomen liefert das Verfahren wichtige diagnostische Hinweise.
Häufig wird die Untersuchung durchgeführt, um eine abgelaufene Infektion retrospektiv zu bestätigen oder den Titerverlauf im Rahmen einer epidemiologischen Abklärung zu dokumentieren. Für die Akutdiagnostik werden heute zwar oft PCR-Tests bevorzugt, doch die KBR behält ihren Stellenwert in der Verlaufsbeurteilung.
Tipp: Achten Sie darauf, dass für den Nachweis einer frischen Infektion in der Regel eine Zweitprobe im Abstand von 10 bis 14 Tagen notwendig ist, um einen signifikanten Titeranstieg zu belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4367
Fallbeispiel 1: Retrospektive Diagnostik bei anhaltendem Husten
Ein Patient stellt sich mit seit Wochen anhaltendem Reizhusten und Abgeschlagenheit vor. Zum Ausschluss einer durchgemachten Influenza-A-Infektion wird eine Serumprobe entnommen und mittels KBR untersucht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4367 mit dem Regelsatz von 1,15 (16,76 €).
Fallbeispiel 2: Titerkontrolle bei Verdacht auf Impfversagen
Bei einem immunsupprimierten Patienten soll nach einer Influenza-Impfung der humorale Immunstatus überprüft werden. Die quantitative Bestimmung der Antikörper erfolgt über die KBR. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4367 unter Angabe des Parameters Influenza-A-Antikörper.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei schwerer Pneumonie
Ein Patient mit einer schweren, mutmaßlich viralen Pneumonie befindet sich in der Genesungsphase. Zur Bestätigung der Ätiologie wird ein signifikanter Titeranstieg im Serum nachgewiesen. Hierbei werden zwei Proben im zeitlichen Abstand analysiert und jeweils separat nach GOÄ 4367 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4367: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter (hier: Influenza A-Virus) auf der Liquidation genannt werden muss.
Zudem ist der strikte Ausschluss der Ziffer 437 zu beachten. Eine gleichzeitige Abrechnung dieser beiden Ziffern führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Achtung: Die KBR ist eine aufwendige Methode. Dennoch darf der Schwellenwert von 1.15 im Laborbereich nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände überschritten werden, was eine detaillierte Begründung erfordert.
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Dokumentation der GOÄ 4367: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation im Laborbuch und in der Patientenakte unerlässlich. Neben dem Testergebnis müssen auch das Datum der Probenentnahme und die spezifische Fragestellung festgehalten werden.
Besonders bei der Anforderung von Paarseren (Akut- und Rekonvaleszentenserum) müssen beide Entnahmedaten präzise dokumentiert sein, um den medizinischen Nutzen der Doppelbestimmung zu belegen.
Dokumentation: Probenentnahme am 12.10.2023. Quantitative Bestimmung von Influenza-A-Antikörpern mittels KBR (GOÄ 4367). Ergebnis: Titer 1:32. Indikation: Verdacht auf abgelaufene Influenza-A-Infektion bei persistierender Symptomatik.
GOÄ 4367: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer 4367 gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ. Der normale Gebührenrahmen reicht hier vom 1.0-fachen bis zum 1.3-fachen Satz, wobei der Regelhöchstsatz bei 1.15 liegt. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1.3 ist nur bei besonderem Aufwand, wie beispielsweise schwierigen Probenverhältnissen oder störenden Begleitfaktoren, zulässig.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer 4367 zusammen mit anderen serologischen Untersuchungen aus dem Abschnitt M abgerechnet, beispielsweise zur Abgrenzung gegen andere respiratorische Erreger wie Influenza B oder Mykoplasmen. Wichtig ist dabei, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen gleicher methodischer Ansätze für denselben Erreger erfolgen.
Ziffer 4367 in der neuen GOÄ
Die quantitative Bestimmung von Influenza-A-Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Die KBR als Methode entfällt im Entwurf; für Influenza-A-Antikörper stehen methodisch modernere Positionen zur Verfügung, die nach dem eingesetzten Verfahren abzurechnen sind.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4367
Was hat nicht gestimmt?