GOÄ 4368: Influenza-B-KBR korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4368
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Influenza B-Virus
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4368

Die GOÄ-Ziffer 4368 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Bereich der Infektionsimmunologie. Der offizielle Leistungstext lautet:

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Gegenstand dieser Gebührenordnungsposition ist die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Influenza-B-Virus unter Verwendung der Komplementbindungsreaktion (KBR). Diese klassische serologische Methode dient dem Nachweis spezifischer, komplementbindender Antikörper im Serum des Patienten, um eine abgelaufene oder akute Infektion zu diagnostizieren.

GOÄ 4368 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4368 ist vor allem bei der Abklärung von unklaren respiratorischen Infekten und dem Verdacht auf eine Influenza-B-Infektion indiziert. Da die Influenza B insbesondere in den Wintermonaten epidemisch auftreten kann, liefert die Serologie wichtige retrospektive Erkenntnisse. Die KBR eignet sich hervorragend, um einen Titeranstieg im Krankheitsverlauf zu dokumentieren.

Klinisch relevant ist diese Untersuchung vor allem dann, wenn der direkte Erregernachweis mittels PCR nicht mehr möglich oder nicht rechtzeitig erfolgt ist. Durch den Vergleich von Akut- und Rekonvaleszentenserum lässt sich eine frische Infektion sicher belegen. Dies ist insbesondere bei Patienten mit schweren Verläufen oder Vorerkrankungen von hoher Bedeutung.

Tipp: Für einen sicheren Nachweis einer akuten Infektion sollte die Blutentnahme für das Zweit-Serum etwa 10 bis 14 Tage nach der ersten Entnahme erfolgen, um den signifikanten Titeranstieg zu erfassen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4368

Fallbeispiel 1: Retrospektive Diagnostik bei anhaltendem Husten

Ein Patient stellt sich mit einem seit drei Wochen anhaltenden, trockenen Husten und ausgeprägter Abgeschlagenheit vor. Da der Verdacht auf eine atypische Pneumonie oder eine verzögerte Influenza-B-Infektion besteht, wird eine serologische Untersuchung veranlasst. Die Bestimmung der Influenza-B-Antikörper mittels KBR wird durchgeführt und nach GOÄ-Ziffer 4368 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle mittels Paarserum

Bei einer Patientin mit schwerem grippalen Infekt wird in der Akutphase Serum entnommen. Nach zwei Wochen erfolgt eine erneute Blutentnahme zur Titerkontrolle, um einen vierfachen Titeranstieg nachzuweisen. Beide Analysen werden jeweils separat mit der Ziffer 4368 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach) in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei Risikopatienten

Ein älterer Patient mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zeigt Symptome eines schweren Atemwegsinfekts. Zur Abgrenzung gegenüber anderen viralen Erregern wird ein breiteres serologisches Screening durchgeführt. Neben anderen Parametern erfolgt die quantitative Bestimmung der Influenza-B-Antikörper, was die Abrechnung der GOÄ 4368 begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4368: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4368 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter – in diesem Fall "Influenza-B-Virus-Antikörper (KBR)" – namentlich aufgeführt werden muss. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung die Erstattung berechtigt verweigern.

Zudem ist der Ausschluss der Ziffer 437 strikt zu beachten. Die Ziffer 437 darf nicht am selben Behandlungstag für dieselbe biologische Probe neben der Ziffer 4368 abgerechnet werden. Prüfstellen der Beihilfe und der privaten Kassen gegen diese Ziffernkombinationen systematisch ab.

Achtung: Die KBR ist eine klassische Methode. Wird stattdessen ein modernerer ELISA-Test durchgeführt, ist zu prüfen, ob andere Ziffern des Abschnitts M herangezogen werden müssen, um Honorarverluste oder Falschabrechnungen zu vermeiden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4368: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung im Laborbereich. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Blutentnahme sowie der genaue Laborbefund dokumentiert sein. Insbesondere bei der Anforderung von Paarseren müssen beide Entnahmedaten präzise festgehalten werden.

Der Laborbericht des Laborgemeinschafts- oder Facharztlabors sollte direkt in die elektronische Patientenakte eingepflegt werden. Dies stellt sicher, dass bei eventuellen Rückfragen der privaten Krankenversicherungen der Nachweis der Leistungserbringung sofort erbracht werden kann.

Dokumentation: Verdacht auf Influenza-B-Infektion bei persistierender respiratorischer Symptomatik seit 14 Tagen. Blutentnahme am [Datum] zur quantitativen Antikörperbestimmung mittels KBR (GOÄ 4368). Befund: Titer 1:160 (positiv).

GOÄ 4368: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ-Ziffer 4368 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder unerwarteten Kreuzreaktionen, die einen erhöhten Analyseaufwand erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4368 zusammen mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) abgerechnet. Zudem ist die Kombination mit weiteren serologischen Untersuchungen sinnvoll, wie etwa der Bestimmung von Influenza-A-Antikörpern (GOÄ 4367), um ein vollständiges Bild der Influenza-Aktivität zu erhalten. Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffer 4368 und Ziffer 437 ist jedoch ausgeschlossen.

Ziffer 4368 in der neuen GOÄ

Wie für Influenza A (Ziffer 4367) ist auch die quantitative Bestimmung von Influenza-B-Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Position vorgesehen. Die KBR als Methode entfällt; methodisch modernere Verfahren sind für den Influenza-B-Antikörpernachweis anzuwenden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4368

Die GOÄ-Ziffer 4368 kostet im einfachen Satz 14,57 €. Der in der Praxis übliche Regelhöchstsatz (1,15-fach) beläuft sich auf 16,76 €. Der maximale Höchstsatz (1,3-fach) beträgt 18,94 € und erfordert eine medizinische Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 4368 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Dieser Ausschluss gilt für dieselbe biologische Probe am selben Untersuchungstag. Achten Sie darauf, diese Kombinationen in der Abrechnungssoftware zu sperren.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter zwingend angegeben werden. Für die GOÄ 4368 bedeutet dies, dass die Bezeichnung 'Influenza-B-Virus-Antikörper (KBR)' oder ein gleichwertiger, eindeutiger Begriff aufgeführt sein muss. Fehlt diese Angabe, droht ein Erstattungsausfall.
Die KBR ist besonders für die retrospektive Diagnostik und den Nachweis eines Titeranstiegs im Krankheitsverlauf geeignet. Sie wird eingesetzt, wenn ein direkter Erregernachweis mittels PCR nicht mehr zeitnah möglich ist. Durch den Vergleich von Paarseren lässt sich eine frische Infektion sicher nachweisen.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dies erfordert jedoch eine nachvollziehbare medizinische Begründung auf der Rechnung, wie etwa einen außergewöhnlich hohen Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse. Höhere Sätze als das 1,3-fache sind für Laborleistungen des Abschnitts M generell ausgeschlossen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich