GOÄ 4397: Mumps-IgM-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4397
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mumps-Virus (IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4397

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mumps-Virus (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4397 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt die quantitative oder qualitative Bestimmung von spezifischen IgM-Antikörpern gegen das Mumps-Virus mittels eines Ligandenassays. Zu den gängigen Ligandenassays in der modernen Labordiagnostik gehören beispielsweise der Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder Chemilumineszenz-Immunoassays (CLIA).

Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen separat in Rechnung gestellt werden. Ein wichtiger formaler Aspekt ist zudem die Pflicht, den konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben.

GOÄ 4397 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Mumps-IgM-Antikörpern ist ein essenzieller Baustein bei der Diagnose einer akuten Mumps-Infektion (Parotitis epidemica). Typische klinische Symptome wie eine schmerzhafte, meist beidseitige Schwellung der Ohrspeicheldrüsen (Parotis), Fieber und Abgeschlagenheit rechtfertigen die Durchführung dieser Laboruntersuchung. Auch bei Verdacht auf Mumps-Komplikationen wie eine Mumps-Orchitis oder eine aseptische Meningitis ist der serologische Nachweis indiziert.

Der Nachweis von IgM-Antikörpern deutet in der Regel auf eine frische Infektion hin, da diese Antikörperklasse meist kurz nach Symptombeginn auftritt und nach einigen Wochen wieder abfällt. Allerdings muss beachtet werden, dass auch nach einer Mumps-Impfung vorübergehend IgM-Antikörper nachweisbar sein können. Zur sicheren Abgrenzung und Verlaufsbeurteilung wird die GOÄ 4397 häufig in Kombination mit der Bestimmung von IgG-Antikörpern eingesetzt.

Tipp: Bei geimpften Personen kann die IgM-Antwort bei einer Reinfektion oder trotz Impfdurchbruchs schwach ausfallen oder ganz fehlen. In solchen Zweifelsfällen empfiehlt sich die zusätzliche Durchführung eines direkten Erregernachweises mittels PCR.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4397

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Parotitis epidemica

Ein 8-jähriger Patient stellt sich mit schmerzhafter Schwellung der linken Wange und Fieber in der Praxis vor. Zur Bestätigung des Verdachts auf Mumps veranlasst die Praxis eine serologische Untersuchung auf spezifische IgM-Antikörper. Die Laboranalyse erfolgt mittels ELISA. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4397 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Hodenentzündung (Orchitis)

Ein junger Erwachsener klagt über eine schmerzhafte Schwellung des rechten Hodens nach einem grippalen Vorinfekt. Zum Ausschluss einer Mumps-Orchitis wird das Serum des Patienten auf Mumps-IgM-Antikörper untersucht. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4397. Da die Probe aufgrund einer starken Lipämie des Serums vorbehandelt werden musste, wird der 1,3-fache Steigerungssatz mit entsprechender Begründung angewendet.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Impfreaktion vs. Wildtyp-Infektion

Zwei Wochen nach einer MMR-Impfung entwickelt ein Kind leichte Parotissymptome. Zur Differenzierung zwischen einer transienten Impfreaktion und einer echten Wildtyp-Infektion wird eine serologische Untersuchung eingeleitet. Die Bestimmung der IgM-Antikörper wird mit der Ziffer 4397 liquidiert, ergänzt durch die Bestimmung der IgG-Antikörper zur Beurteilung des Gesamtstatus.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4397: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4397 ist das Versäumnis, den untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der Parameter – in diesem Fall Mumps-Virus (IgM) – genannt werden muss. Fehlt diese Angabe, entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben und kann von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen rechtmäßig zurückgewiesen werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 4397 darf laut Regelwerk nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Doppelbestimmungen zur Qualitätssicherung nicht als separate Leistungen deklariert werden dürfen, da diese bereits mit der Ziffer 4397 abgegolten sind.

Achtung: Die Abrechnung mehrerer Ligandenassays für denselben Erreger (z. B. IgM und IgG) ist zwar zulässig, jedoch müssen beide Ziffern getrennt aufgeführt und die jeweiligen Parameter eindeutig benannt werden. Eine pauschale Zusammenfassung führt regelmäßig zu Beanstandungen.

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Dokumentation der GOÄ 4397: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Probenentnahme sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein. Auch das verwendete Testverfahren (Ligandenassay) sollte in den Laborunterlagen hinterlegt sein, um bei Rückfragen der Kostenträger den Leistungsinhalt zweifelsfrei nachweisen zu können.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Besonderheiten bei der Probenbeschaffenheit. Sollte die Analyse aufgrund von Faktoren wie Hämolyse oder Lipämie erschwert gewesen sein, muss dies detailliert vermerkt werden. Diese Notizen dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung auf den Höchstsatz.

Dokumentation: Verdacht auf Mumps-Orchitis bei schmerzhafter Hodenschwellung. Blutentnahme für Serologie am 12.10.2023. Befund: Mumps-IgM positiv (Ligandenassay), Mumps-IgG negativ. Befundkopie in der Akte archiviert.

GOÄ 4397: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Leistungen des Abschnitts M (Labor) unterliegen besonderen Bestimmungen bezüglich der Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4397 liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer plausiblen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen umfassen einen extremen Zeitaufwand bei schwierigen Pipettierschritten oder die Notwendigkeit spezieller Probenvorbereitungen bei störenden Serumfaktoren.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der IgM-Antikörper selten isoliert durchgeführt. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von Mumps-IgG-Antikörpern (ebenfalls über eine entsprechende Ziffer des Abschnitts M, sofern zutreffend). Auch die Kombination mit einer Blutentnahme (GOÄ-Ziffer 250) sowie Beratungsleistungen (z. B. GOÄ-Ziffer 1 oder 3) im Rahmen der Befundbesprechung ist ein Standardverfahren.

Ziffer 4397 in der neuen GOÄ

Der Mumpsvirus-IgM-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ — wie die frühere IgG-und-IgM-Variante (Ziffer 4386) — durch die erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11599 „Mumpsvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 17,63 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Die neue GOÄ hat keinen separaten Mumpsvirus-IgM-Code; IgM und IgG fallen zusammen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4397

Die GOÄ-Ziffer 4397 rechnet die Bestimmung von Mumps-Virus-IgM-Antikörpern mittels Ligandenassay ab. Diese Laborleistung umfasst gegebenenfalls auch eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Sie dient dem Nachweis einer akuten Mumps-Infektion oder einer frischen Impfreaktion.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4397 beträgt 20,11 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 €, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor bei 22,73 € liegt. Höhere Steigerungsfaktoren sind im Laborbereich der Abschnitte M3/M4 in der Regel ausgeschlossen.
Die GOÄ-Ziffer 4397 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine laboranalytische Ausschlussregeln der GOÄ zu beachten, um Doppelabrechnungen desselben Analyseverfahrens zu vermeiden. Eine genaue Prüfung der Kombinationsverbote im selben Behandlungsfall ist ratsam.
Ja, die untersuchten Parameter müssen gemäß den Abrechnungsbestimmungen explizit auf der Liquidation angegeben werden. Für die GOÄ 4397 bedeutet dies, dass die Bezeichnung „Mumps-Virus (IgM)“ oder ein vergleichbar klarer Hinweis auf der Rechnung stehen muss. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein außergewöhnlicher Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Laborleistung gesetzlich nicht vorgesehen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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