GOÄ 4398: Röteln-IgM-Abrechnung – Fehler vermeiden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4398
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Röteln-Virus (IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4398

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4398 wie folgt:

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Röteln-Virus (IgM)

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Diese Ziffer deckt die spezifische quantitative oder qualitative Bestimmung von Röteln-IgM-Antikörpern ab. Die methodische Durchführung erfolgt mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise ELISA, CLIA oder MEIA.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 4398 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Röteln-IgM-Antikörpern ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik einer akuten Röteln-Infektion (Rubella). Besonders hohe Relevanz besitzt diese Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge bei unklarem Immunstatus oder Verdacht auf eine Erstinfektion der Mutter. Da eine intrauterine Übertragung zu schweren Fehlbildungen beim Fötus führen kann, ist eine schnelle und präzise Diagnostik essenziell.

Ein weiterer klinischer Anwendungsbereich ist der Verdacht auf eine postnatale Röteln-Infektion bei Kindern oder Erwachsenen mit typischem Exanthem und Lymphknotenschwellungen. Die Abgrenzung zu anderen viralen Exanthemen, wie beispielsweise Ringelröteln oder Masern, wird durch den gezielten Nachweis von spezifischen IgM-Antikörpern unterstützt.

Tipp: Bei der Anforderung von Röteln-Antikörpern sollte stets geprüft werden, ob parallel auch IgG-Antikörper (z. B. nach GOÄ 4397) bestimmt werden müssen, um eine frische Infektion von einer bestehenden Immunität abzugrenzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4398

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Röteln-Infektion in der Schwangerschaft

Eine schwangere Patientin in der 12. Schwangerschaftswoche stellt sich mit einem feinfleckigen Exanthem und geschwollenen nuchalen Lymphknoten vor. Zum Ausschluss einer akuten Erstinfektion veranlasst die Praxis die Bestimmung von Röteln-IgM-Antikörpern. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4398 zum Regelsatz (1,15-fach).

Fallbeispiel 2: Abklärung des Immunstatus bei Kinderwunsch

Eine Patientin mit Kinderwunsch wünscht die Überprüfung ihres Röteln-Schutzstatus, da kein Impfpass vorliegt. Neben den IgG-Antikörpern wird zur Sicherheit auch der IgM-Status bestimmt, um eine asymptomatische Infektion auszuschließen. Die Bestimmung der IgM-Antikörper wird über die Ziffer 4398 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Postnatale Exanthem-Abklärung bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind zeigt Fieber und einen rötelntypischen Hautausschlag. Zur differenzialdiagnostischen Abgrenzung gegenüber anderen pädiatrischen Infektionskrankheiten wird eine Blutprobe entnommen und auf Röteln-IgM-Antikörper untersucht. Die Laborleistung wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4398 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4398: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4398 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die Ziffer 4398 darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Da der offizielle Leistungstext vorschreibt, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind, muss zwingend der Zusatz "Röteln-Virus (IgM)" auf der Rechnung erscheinen. Fehlt dieser Hinweis, kann dies zur Ablehnung der Erstattung führen.

Achtung: Die Abrechnung von Doppelbestimmungen als separate Leistungen ist unzulässig. Auch wenn das Labor zur Qualitätssicherung eine Zweitmessung durchführt, ist diese mit der Gebühr für die GOÄ 4398 abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 4398: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche und rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Blutentnahme sowie das detaillierte Laborergebnis dokumentiert werden. Insbesondere bei einer Steigerung des Gebührensatzes ist eine präzise Begründung in den Krankenunterlagen unverzichtbar.

Für die Dokumentation des Laborbefundes empfiehlt sich die Erfassung des quantitativen Index-Wertes oder des qualitativen Ergebnisses (positiv/negativ/grenzwertig) zusammen mit den herstellerspezifischen Referenzbereichen des verwendeten Testkits. Dies erleichtert im Nachgang auch die medizinische Plausibilitätsprüfung.

Dokumentation: Verdacht auf Rubella-Erstinfektion bei Schwangerer (SSW 14). Blutentnahme am 12.10.202X. Laborbefund: Röteln-IgM-Antikörper (Ligandenassay, GOÄ 4398) negativ (Index: 0,2; Referenzbereich < 0,8).

GOÄ 4398: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4398 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren oder ein unklares, grenzwertiges Testergebnis, das eine aufwendige manuelle Nachbereitung oder Verlaufsbeurteilung erforderte.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der IgM-Antikörper häufig mit der Bestimmung der IgG-Antikörper kombiniert. Hierbei kommt meist die GOÄ-Ziffer 4397 (Röteln-IgG) zum Einsatz. Diese Kombination ist medizinisch sinnvoll, um zwischen einer frischen Infektion, einer abgelaufenen Infektion oder einem bestehenden Impfschutz zu differenzieren. Auch die Kombination mit Ziffern für die Blutentnahme (z. B. GOÄ 250) ist im Praxisalltag üblich und zulässig.

Ziffer 4398 in der neuen GOÄ

Der Rötelnvirus-IgM-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ — wie die frühere IgG-und-IgM-Variante (Ziffer 4387) — durch die erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11601 „Rötelnvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 13,77 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Der Preis sinkt. Die neue GOÄ hat keinen separaten Röteln-IgM-Code; die Immunglobulinklasse ist zu dokumentieren, aber nicht eigenständig berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4398

Die GOÄ-Ziffer 4398 wird für die Bestimmung von Röteln-Virus-IgM-Antikörpern mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies ist besonders bei Verdacht auf eine akute Röteln-Infektion oder im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge indiziert. Die Leistung umfasst auch eventuelle Doppelbestimmungen.
Die GOÄ-Ziffer 4398 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind Teilschritte wie Doppelbestimmungen oder Bezugskurven bereits in der Ziffer enthalten und dürfen nicht separat liquidiert werden. Auf diese Ausschlussregeln ist bei der Laborabrechnung strikt zu achten.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4398 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 20,11 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 Euro. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (22,73 Euro) erfordert eine besondere medizinische Begründung.
Ja, laut offiziellem Leistungstext der GOÄ muss der untersuchte Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Für die Ziffer 4398 bedeutet dies, dass der Zusatz 'Röteln-Virus (IgM)' oder eine vergleichbare eindeutige Bezeichnung auf der Liquidation stehen muss. Fehlt diese Angabe, drohen Erstattungsprobleme durch die Kostenträger.
Ja, die gemeinsame Abrechnung der GOÄ 4398 (IgM) und der GOÄ 4397 (IgG) ist zulässig und medizinisch oft notwendig. Diese Kombination erlaubt die sichere Unterscheidung zwischen einer akuten Infektion und einem bestehenden Immunitätsstatus. Beide Ziffern müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
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