GOÄ 4399: Varizellen-IgM-Abrechnung – Fehlerfrei abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4399
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Varizella Zoster-Virus (IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4399

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Varizella Zoster-Virus (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4399 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht der quantitative oder qualitative Nachweis von spezifischen IgM-Antikörpern gegen das Varizella-Zoster-Virus (VZV) mittels eines Ligandenassays.

Diese Leistung umfasst standardmäßig alle vorbereitenden und begleitenden Laborschritte. Eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind bereits mit der Gebühr abgegolten und können nicht separat berechnet werden.

GOÄ 4399 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von VZV-IgM-Antikörpern ist ein essenzieller Bestandteil der Infektionsdiagnostik. Sie dient primär dem Nachweis einer akuten Primärinfektion (Windpocken) oder der Reaktivierung des Virus in Form eines Herpes zoster (Gürtelrose).

Besonders relevant ist diese Untersuchung bei Schwangeren ohne bekannten Immunitätsstatus nach Kontakt mit Erkrankten. Auch bei immunsupprimierten Patienten liefert der Nachweis mittels Ligandenassay entscheidende Hinweise für das therapeutische Vorgehen.

Tipp: Bei unklarem Immunstatus empfiehlt sich oft die parallele Bestimmung von IgG-Antikörpern nach einer anderen passenden Ziffer, um eine frische Infektion von einer bestehenden Immunität abzugrenzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4399

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Erstinfektion bei einem Kind

Ein fünfjähriges Kind stellt sich mit einem typischen, juckenden Exanthem vor. Zur Sicherung der Diagnose einer akuten Windpocken-Infektion wird eine Blutprobe entnommen und auf VZV-IgM-Antikörper untersucht. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4399 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine laborseitigen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Schwangere nach Kontakt mit Windpocken

Eine schwangere Patientin im zweiten Trimenon hatte Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind. Zur Abklärung einer akuten, potenziell gefährlichen Infektion wird umgehend die Bestimmung der VZV-IgM-Antikörper veranlasst. Neben der Ziffer 4399 wird die Blutentnahme nach Ziffer 250 liquidiert.

Fallbeispiel 3: VZV-Reaktivierung bei älterem Patienten

Ein 68-jähriger Patient zeigt dermatologische Symptome, die auf einen Herpes zoster hindeuten. Zur labordiagnostischen Bestätigung der Reaktivierung wird die Bestimmung mittels Ligandenassay durchgeführt. Die Liquidation weist die Ziffer 4399 neben den klinischen Untersuchungsgebühren aus.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4399: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung labormedizinischer Leistungen ist das Übersehen von Ausschlussbestimmungen. Die GOÄ-Ziffer 4399 darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 437 (allgemeine immunologische Untersuchungen) für denselben Analyten abgerechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig Rechnungen, bei denen der spezifische Parameter nicht explizit genannt wird. Die Angabe "Ligandenassay" allein reicht nicht aus; es muss zwingend "Varizella-Zoster-Virus (IgM)" auf der Rechnung aufgeführt sein.

Achtung: Die Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung darf niemals als zweite Leistungseinheit derselben Ziffer abgerechnet werden, da diese methodisch bereits in der Ziffer 4399 enthalten ist.

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Dokumentation der GOÄ 4399: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Blutentnahme und das schriftliche Laborergebnis dokumentiert sein.

Auch die Aufklärung der Patientin oder des Patienten über die Notwendigkeit der Untersuchung sollte kurz vermerkt werden. Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass das Laborblatt den spezifischen IgM-Titer oder den qualitativen Indexwert eindeutig ausweist.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Herpes zoster bei segmentalem Bläschenausschlag thorakal links. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund: VZV-IgM mittels Ligandenassay positiv (Index 2,4). Befundbesprechung durchgeführt.

GOÄ 4399: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur bei Vorliegen besonderer, die Ausführung erschwerender Umstände zulässig.

Solche Erschwernisse müssen auf der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei kryoglobulinhaltigem Serum.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der IgM-Antikörper häufig mit der Bestimmung der IgG-Antikörper kombiniert. Dies ermöglicht eine differenzierte Beurteilung des Immunstatus oder des Infektionsstadiums.

Zulässig ist auch die Kombination mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme sowie mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4399 in der neuen GOÄ

Der VZV-IgM-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ — wie die frühere IgG-und-IgM-Variante (Ziffer 4388) — durch die erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11602 „Varicella-Zoster-Virus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 16,51 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Die neue GOÄ hat keinen separaten VZV-IgM-Code; IgM und IgG werden in einer Ziffer zusammengefasst.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4399

Die GOÄ-Ziffer 4399 wird für den Nachweis von Varizella-Zoster-Virus-IgM-Antikörpern mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies ist typischerweise bei Verdacht auf eine akute Erstinfektion oder eine Reaktivierung des Virus der Fall. Auch im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge nach Kontakt mit Infizierten ist die Abrechnung begründet.
Die GOÄ-Ziffer 4399 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 437 für denselben Analyten berechnet werden. Zudem sind methodische Doppelbestimmungen bereits mit der Gebühr abgegolten und können nicht separat in Rechnung gestellt werden. Andere serologische Untersuchungen auf andere Erreger sind jedoch parallel berechnungsfähig.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4399 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 20,11 Euro. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, weicht der Schwellenwert vom üblichen klinischen Faktor ab. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 Euro.
Ja, die Angabe des konkret untersuchten Parameters ist auf der Liquidation zwingend erforderlich. Es reicht nicht aus, nur die Ziffer oder die Bezeichnung 'Ligandenassay' anzugeben. Der Text muss den Bezug zum Varizella-Zoster-Virus (IgM) eindeutig ausweisen.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 4399 ist bis zum 1,3-fachen Satz möglich. Dies erfordert jedoch eine besondere, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung, wie etwa eine erschwerte Probenaufbereitung. Ohne Begründung darf maximal der 1,15-fache Satz abgerechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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