Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4422
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Candida albicans-
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ordnet die Ziffer 4422 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zu. Diese Leistung beschreibt den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen den Hefepilz Candida albicans. Als methodische Verfahren kommen klassische Agglutinations- oder Fällungsreaktionen wie die Latex-Agglutination zum Einsatz.
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M ist die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung verpflichtend. Die Ziffer deckt die gesamte laborpraktische Durchführung inklusive der Reagenzien und der Befundung ab.
GOÄ 4422 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Der Nachweis von Antikörpern gegen Candida albicans ist insbesondere bei Verdacht auf eine systemische Candidiasis oder invasive Mykosen indiziert. Häufig betrifft dies immunsupprimierte Patienten, beispielsweise nach Chemotherapien oder unter immunsuppressiver Therapie. Auch bei chronisch-rezidivierenden Schleimhautinfektionen kann die Bestimmung differentialdiagnostisch sinnvoll sein.
Die Abgrenzung zu rein lokalen Infektionen ist klinisch essenziell, da ein Antikörpernachweis primär die systemische Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Erreger widerspiegelt. Für den direkten Erregernachweis (z. B. mittels Kultur) stehen andere Ziffern aus dem GOÄ-Abschnitt M zur Verfügung. Die Ziffer 4422 konzentriert sich rein auf die serologische Antikörperreaktion.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4422
Fallbeispiel 1: Verdacht auf systemische Mykose bei Immunsuppression
Ein onkologischer Patient unter laufender Chemotherapie stellt sich mit anhaltendem Fieber unklarer Genese vor. Zum Ausschluss einer systemischen Pilzinfektion veranlasst der behandelnde Arzt eine serologische Untersuchung auf Candida-albicans-Antikörper mittels Latex-Agglutinationstest. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4422 zum 1,15-fachen Satz, da es sich um eine spezialisierte Laborleistung handelt.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer chronischen Mukokutanen Candidiasis
Eine Patientin leidet unter rezidivierenden, therapieresistenten Schleimhautläsionen im Mund- und Rachenraum. Zur weiteren Abklärung der immunologischen Beteiligung wird ein qualitativer Antikörpernachweis durchgeführt. Neben der klinischen Untersuchung wird die Ziffer 4422 für die serologische Diagnostik erfolgreich liquidiert.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer tiefen Organmykose
Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine invasive Candida-Ösophagitis wird im Rahmen der Stufendiagnostik ein Hämagglutinationstest durchgeführt. Der Befund liefert wichtige Hinweise für das therapeutische Vorgehen. Die Abrechnung der GOÄ 4422 erfolgt unter Angabe des Parameters "Candida-albicans-Antikörper" auf der Liquidation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4422: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4422 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 437 (Nachweis mittels Immundiffusion oder Immunelektrophorese) für denselben Erreger abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.
Achtung: Wird der Nachweis aus derselben Probe mit unterschiedlichen Methoden geführt, ist stets die höherwertige bzw. die speziellere Ziffer zu wählen, sofern ein Ausschluss besteht.
Ein weiterer Beanstandungsgrund ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Der bloße Verweis auf die Ziffernnummer reicht nicht aus. Es muss explizit vermerkt sein, dass der Nachweis von Candida-albicans-Antikörpern durchgeführt wurde.
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Dokumentation der GOÄ 4422: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die Indikation, das entnommene Probenmaterial (in der Regel Serum) sowie das angewandte Testverfahren präzise dokumentiert werden. Auch das qualitative Testergebnis (positiv/negativ) sowie die anschließende ärztliche Befundbewertung gehören zwingend in die Dokumentation.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf invasive Candidiasis bei Z.n. Chemotherapie. Venöse Blutentnahme zur Serumgewinnung. Durchführung Latex-Agglutinationstest auf Candida-albicans-Antikörper (GOÄ 4422). Ergebnis: Qualitativ positiv. Befundbesprechung und Einleitung der antimykotischen Therapie.
Durch diese strukturierte Erfassung im Praxisverwaltungssystem lassen sich Rückfragen von Kostenträgern schnell und ohne zusätzlichen Zeitaufwand rechtssicher beantworten.
GOÄ 4422: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) ist der Gebührenrahmen für die GOÄ 4422 in der Regel auf den 1,15-fachen Satz (Regelhöchstsatz) begrenzt. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur unter Angabe von besonderen medizinischen Begründungen zulässig. Solche Gründe können beispielsweise in schwierigen Probenverhältnissen oder aufwendigen Differenzierungsverfahren bei Kreuzreaktionen liegen.
Tipp: Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung müssen patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein; pauschale Floskeln werden von den Kostenträgern meist abgelehnt.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4422 häufig mit Ziffern für die Blutentnahme (z. B. GOÄ 250) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen mikrobiologischen Nachweisverfahren, wie dem direkten Erregernachweis mittels Kultur (z. B. GOÄ 4711 ff.), ist bei komplexen Fragestellungen zulässig und medizinisch sinnvoll, sofern keine direkten Ausschlusskriterien vorliegen.
Ziffer 4422 in der neuen GOÄ
Auch der qualitative Candida-Antikörpernachweis mittels Agglutination existiert in der neuen GOÄ nur noch als quantitative Variante: Nummer 11483 — „Candida, IHA Antikörpernachweis; Indirekte Hämagglutination; Auswertung: visuell-quantitativ (Titer)". Festpreis: 25,22 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 6,04 €). Für korrekte Abrechnung ist künftig ein Titer anzugeben. Zu beachten: Der qualitative Candida-Nachweis mittels Immunfluoreszenz (Nachfolger von 4415) bleibt als eigenständige Ziffer 11484 erhalten — das ist eine andere Methode.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4422
Was hat nicht gestimmt?