GOÄ 4711: Pilznachweis im Nativmaterial richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 4711
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z. B. Kalilauge ) oder aufwendigerer Anfärbung (z. B. Färbung mit Fluorochromen , Baumwollblau- , Tuschefärbung ), je Material
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 4711 regelt den mikroskopischen Pilznachweis im Nativmaterial. Erfahren Sie alles über Abrechnung, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4711

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z. B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z. B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material - Punktzahl: 120

Die Leistung umfasst den lichtmikroskopischen Pilznachweis im Nativmaterial nach dessen vorheriger Präparation oder aufwendigerer Anfärbung. Als Nativmaterialien kommen klinisch relevante Proben wie Hautschuppen, Nagelspäne, Haare oder auch Körperflüssigkeiten wie Liquor in Betracht. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt IV. 3. a. (Untersuchungen im Nativmaterial) verortet.

Eine einfache Aufbereitung des Materials reicht für den Ansatz dieser Ziffer nicht aus. Es muss eine gezielte chemische Präparation oder eine der beispielhaft genannten Färbemethoden durchgeführt werden, um die mikromorphologischen Pilzstrukturen sichtbar zu machen. Die Abrechnung erfolgt explizit je Material, was bei multiplen Probenahmen von Bedeutung ist.

GOÄ 4711 in der Praxis: Indikationen und Methoden

Die Ziffer 4711 gehört mit einem Anteil von fast 30 Prozent aller Abrechnungen im Bereich der Nativuntersuchungen zu den am häufigsten erbrachten Leistungen in der dermatologischen und mikrobiologischen Diagnostik. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Dermatomykosen, Onychomykosen oder systemische Pilzinfektionen. Die Wahl der Methode hängt stark vom entnommenen Probenmaterial ab.

Bei festem Material wie Haut oder Nägeln hat sich die KOH-Präparation etabliert. Durch die Zugabe von Kalilauge wird das keratinhaltige Zellmaterial aufgelöst, während die Pilzstrukturen unversehrt und transparent sichtbar bleiben. Bei flüssigen Materialien wie Liquor kommt häufig die Tuschefärbung zum Einsatz, um bekapselte Hefen wie Cryptococcus neoformans als hellen Lichthof darzustellen.

Tipp: Die Verwendung von optischen Aufhellern wie Calcofluor-Weiß in der Fluoreszenzmikroskopie beschleunigt den Nachweis erheblich. Achten Sie darauf, dass diese direkte Färbung trotz des Einsatzes eines Fluoreszenzmikroskops unter die GOÄ 4711 fällt und nicht unter die GOÄ 4712.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4711

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Onychomykose am Großzeh

Ein Patient stellt sich mit einer gelblichen Verfärbung und Verdickung des Nagels am rechten Großzeh vor. Zur Diagnosesicherung werden Nagelspäne entnommen und in der Praxis mittels einer 20-prozentigen Kalilauge-Präparation aufbereitet. Nach einer Einwirkzeit von 30 Minuten erfolgt die lichtmikroskopische Untersuchung, bei der typische Hyphen nachgewiesen werden.

Abrechnung: Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 4711 (120 Punkte) berechnet. Da es sich um ein einzelnes Material handelt, erfolgt der Ansatz einfach.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer zerebralen Kryptokokkose

Bei einem immunsupprimierten Patienten mit Meningitis-Symptomen wird eine Lumbalpunktion durchgeführt. Der gewonnene Liquor wird in der Praxis umgehend mit Tusche (Nigrosin) versetzt, um nach bekapselten Hefepilzen zu suchen. Die Tuschefärbung zeigt unter dem Mikroskop die charakteristischen Aussparungen der Kapseln.

Abrechnung: Auch diese aufwendigere Anfärbung im Nativmaterial wird über die GOÄ-Ziffer 4711 abgerechnet. Die Liquor-Gewinnung selbst wird separat codiert.

Fallbeispiel 3: Multiple Probenentnahme bei ausgedehnter Mykose

Ein Patient weist entzündliche Hautveränderungen sowohl an den Zehenzwischenräumen als auch am behaarten Kopf auf. Es werden an beiden Lokalisationen getrennt Schuppen und Haare entnommen, jeweils separat mit KOH präpariert und lichtmikroskopisch untersucht.

Abrechnung: Da es sich um zwei völlig unterschiedliche Materialien aus verschiedenen Lokalisationen handelt, kann die GOÄ-Ziffer 4711 in dieser Sitzung zweimal berechnet werden. In der Rechnung sollte die jeweilige Lokalisation zur Begründung angegeben werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4711: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 4712 (Immunfluoreszenzmikroskopischer Nachweis). Manche Praxen rechnen die Verwendung von Fluorochromen wie Calcofluor-Weiß fälschlicherweise über die höher bewertete Ziffer 4712 ab, da ein Fluoreszenzmikroskop genutzt wird. Dies wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig beanstandet, da es sich um eine direkte Färbung ohne Antikörpereinsatz handelt, die explizit in der Legende der GOÄ 4711 genannt ist.

Ein weiterer Streitpunkt ist die "oder"-Verknüpfung in der Leistungslegende. Führt die Praxis sowohl eine KOH-Präparation als auch eine anschließende Färbung (z. B. mit Baumwollblau) an derselben Probe durch, darf die GOÄ 4711 dennoch nur einmal pro Material berechnet werden. Eine Splittung in zwei getrennte Leistungen für dieselbe physikalische Probe ist unzulässig.

Achtung: Die einfache Aufbereitung (z. B. bloßes Aufschwemmen in physiologischer Kochsalzlösung) ist keine Präparation im Sinne der GOÄ 4711. Wird kein chemisches Reagenz zur Strukturveränderung oder kein Farbstoff eingesetzt, ist die Ziffer nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4711: Praxisbewährte Hinweise

Um bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen von Kostenträgern abgesichert zu sein, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. In der Patientenakte müssen das entnommene Ausgangsmaterial, die genaue Lokalisation der Entnahme sowie die angewandte Präparations- oder Färbemethode dokumentiert werden. Auch das mikroskopische Ergebnis (z. B. Nachweis von Myzelien, Sporen oder Hefen) gehört zwingend in den Befundbericht.

Besonders bei der mehrfachen Abrechnung der Ziffer in einer Sitzung muss aus der Dokumentation zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um verschiedene Materialien handelte. Eine pauschale Dokumentation ohne Angabe der Probenherkunft führt im Ernstfall zum Honorarabzug.

Dokumentationsbeispiel:
Entnahme von Nagelspänen Digitus I pedis rechts. Präparation: 20% KOH-Lösung, Einwirkzeit 25 Min. Lichtmikroskopie: Nachweis von septierten Hyphen und Arthrosporen, Befund passend zu Dermatophyten-Infektion. Abrechnung nach GOÄ 4711.

GOÄ 4711: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4711 um eine Leistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, gelten hier besondere Tarifsätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (8,04 €), der Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz (9,09 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung auf der Liquidation zulässig.

Gründe für eine Faktorerhöhung auf 1,3 können ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Präparation (z. B. bei sehr dicken, schwer löslichen Nagelstrukturen) oder erhebliche Schwierigkeiten bei der Differenzierung von Artefakten im Nativpräparat sein. Die Begründung muss einzelfallbezogen und für den medizinischen Laien verständlich formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4711 wird häufig im Rahmen eines diagnostischen Gesamtkonzepts erbracht. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Probenentnahme (z. B. GOÄ 2009 für die Entnahme von Hautschuppen oder Nagelspänen). Ebenfalls kombinierbar istdie Ziffer mit nachfolgenden kulturellen Verfahren wie der Pilzkultur (GOÄ 4715), da das Nativpräparat der schnellen Orientierung dient, während die Kultur die genaue Speziesbestimmung sichert.

Ziffer 4711 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung zum Pilznachweis nach Präparation oder aufwendigerer Anfärbung (z. B. Kalilauge, Fluorochrome, Baumwollblau, Tuschefärbung) wird zur neuen Nummer 12544 — Pilz, aufwendiger Direktnachweis. Festpreis 7,69 € je Nativmaterial (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Das Nativmaterial und der Pilz sind anzugeben. 12544 ist neben 12546 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4711

Die GOÄ-Ziffer 4711 wird für die lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach einer Präparation oder einer aufwendigeren Anfärbung berechnet. Typische Anwendungsbereiche sind Hautgeschabsel, Haare, Nägel oder Liquor. Die Abrechnung erfolgt je untersuchtem Material.
Nein, eine einfache Aufbereitung des Nativmaterials gilt im Zusammenhang mit lichtmikroskopischen Leistungen nicht als berechnungsfähige Präparation. Es muss eine gezielte Präparation wie beispielsweise eine KOH-Präparation oder eine spezielle Anfärbung erfolgen. Erst dann ist der Ansatz der Ziffer 4711 gerechtfertigt.
Die GOÄ-Ziffer 4711 ist je Material abrechenbar. Werden in einer Sitzung unterschiedliche Materialien wie beispielsweise Hautschuppen und Nagelspäne getrennt präpariert und untersucht, kann die Ziffer mehrfach angesetzt werden. Eine mehrfache Abrechnung für dasselbe Material ist hingegen nicht zulässig.
Nein, auch wenn sowohl eine Präparation als auch eine Anfärbung an demselben Material durchgeführt werden, kann die GOÄ 4711 nur einmal berechnet werden. Die "oder"-Verknüpfung in der Leistungsbeschreibung schließt eine doppelte Abrechnung für dasselbe Ausgangsmaterial aus. In der Praxis erfolgt die Kombination meist in einem Arbeitsgang.
Nein, die direkte Färbung mit Fluorochromen (wie Calcofluor-Weiß) fällt unter die GOÄ-Ziffer 4711. Eine Abrechnung nach der höher bewerteten immunfluoreszenzmikroskopischen Leistung GOÄ 4712 ist in diesem Fall unzulässig. Die GOÄ 4712 erfordert den Einsatz spezifischer Antikörper.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich