GOÄ 4432: Antikörpernachweis richtig abrechnen

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GOÄ 4432
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 1,1x
Höchstsatz 6,82 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4432

Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4432 beschreibt eine klassische Methode der In-vitro-Diagnostik im Laborbereich. Sie dient dem qualitativen Nachweis spezifischer Antikörper im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten des Patienten. Der Nachweis erfolgt durch sichtbare Verklumpung (Agglutination) oder Ausfällung (Präzipitation) von Antigen-Antikörper-Komplexen.

Diese Leistung ist dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Die Ziffer umfasst alle vorbereitenden und durchführenden Schritte im Labor. Wichtig ist, dass der konkrete Parameter zwingend auf der Liquidation ausgewiesen werden muss.

GOÄ 4432 in der Praxis: Indikationen und Methodik

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4432 Anwendung bei der schnellen Abklärung von Infektionskrankheiten oder immunologischen Reaktionen. Typische Beispiele sind der qualitative Nachweis von Antikörpern gegen bestimmte bakterielle oder virale Erreger. Auch der Nachweis von Rheumafaktoren mittels Latex-Agglutinationstest fällt unter diese Gebührenposition.

Die Methodik zeichnet sich durch eine relativ schnelle Durchführbarkeit und hohe Spezifität aus. Da es sich um ein qualitatives Verfahren handelt, liefert das Testergebnis eine Ja/Nein-Aussage über das Vorhandensein der gesuchten Antikörper. Für quantitative Bestimmungen, die den genauen Titer ermitteln, müssen andere, höher bewertete Ziffern herangezogen werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung mehrerer unterschiedlicher Agglutinationstests am selben Tag jede Untersuchung als eigene Position mit dem jeweiligen Parameter aufgeführt werden kann, sofern es sich um unterschiedliche Antikörper handelt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4432

Fallbeispiel 1: Verdacht auf rheumatische Erkrankung

Ein Patient stellt sich mit Gelenkschmerzen in den Fingern vor. Zum Ausschluss einer rheumatoiden Arthritis wird ein qualitativer Latex-Agglutinationstest zum Nachweis von Rheumafaktoren im Serum durchgeführt. Das Ergebnis ist positiv. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4432 mit dem Rechnungszusatz "Rheumafaktor".

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Lues (Syphilis-Screening)

Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung oder bei klinischem Verdacht soll ein Screening auf Syphilis erfolgen. Es wird ein TPHA-Test (Treponema pallidum-Hämagglutinationstest) als qualitativer Antikörpernachweis durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4432 unter Angabe des Parameters "TPHA".

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Streptokokken-Folgeerkrankung

Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf ein rheumatisches Fieber nach einer Mandelentzündung. Es wird ein qualitativer Nachweis von Antistreptolysin-O-Antikörpern mittels Latex-Agglutination veranlasst. Die erbrachte Laborleistung wird mit der Ziffer 4432 und dem Zusatz "Antistreptolysin-O" liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4432: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4432 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz des untersuchten Antikörpers aufgeführt ist. Die Rechnungslegung muss hier absolut transparent sein.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 437. Die Ziffer 437 beschreibt den qualitativen Nachweis von Antigenen, während die Ziffer 4432 für den Nachweis von Antikörpern vorgesehen ist. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern für denselben Erreger aus derselben Probe ist laut den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen.

Achtung: Die Ziffer 4432 darf nicht für quantitative Titerbestimmungen herangezogen werden. Wenn ein Titer durch serielle Verdünnung ermittelt wird, sind dafür die speziellen quantitativen Ziffern des Abschnitts M zu verwenden.

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Dokumentation der GOÄ 4432: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen das Datum der Probenentnahme, das verwendete Testkit sowie das qualitative Testergebnis (positiv/negativ) exakt festgehalten werden. Auch die Chargennummer des verwendeten Reagenzes sollte dokumentiert werden.

Falls die Untersuchung in einem externen Labor durchgeführt wird, muss die Weiterleitung und der Befundeingang klar nachvollziehbar sein. Bei der Eigenlabor-Erbringung ist zudem die Einhaltung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung (Rili-BÄK) zu dokumentieren.

Dokumentationsbeispiel:
05.10.2023: Blutentnahme zur Bestimmung des Rheumafaktors. Durchführung Latex-Agglutinationstest (Hersteller XY, Charge 12345). Ergebnis: Qualitativ positiv. Befund in Akte hinterlegt.

GOÄ 4432: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M III besitzen einen reduzierten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein erhöhter Zeitaufwand, beispielsweise durch schwierige Probenaufbereitung bei lipämischem Serum, kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 4432 wird häufig im Rahmen von Laborprofilen mit anderen diagnostischen Ziffern kombiniert. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme. Auch die Kombination mit anderen serologischen Suchtests ist zulässig, sofern unterschiedliche Parameter untersucht werden und keine expliziten Ausschlusskriterien vorliegen.

Ziffer 4432 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4432 für qualitative Agglutinations-Antikörpernachweise ohne eigene Ziffer wird in der neuen GOÄ aufgelöst: Für jeden Erreger gibt es eine spezifische Ziffer. Welche gilt, hängt vom untersuchten Parasiten ab:

  • 11401 bei Echinococcus (Genus-/Spezies-spezifisch; Spezies in Rechnung angeben) — 19,14 €
  • 11403 bei Entamoeba histolytica — 19,14 €
  • 11405 bei Schistosoma — 19,14 €
  • 11407 bei Toxoplasma gondii (ISAGA/DIFA; qualitativ und quantitativ) — 30,50 €

Für alle weiteren Parasiten ohne benannten qualitativen Agglutinations-Nachfolger im Entwurf ist kein generischer Nachfolger vorgesehen. Heute bringt die 4432 beim 2,3-fachen Satz 6,04 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4432

Die GOÄ-Ziffer 4432 wird im Einfachsatz mit 5,25 € bewertet. Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt 6,03 €, während der Höchstsatz (1,3-fach) bei 6,82 € liegt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes erfordert eine medizinische Begründung.
Unter die GOÄ-Ziffer 4432 fallen qualitative Nachweise von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktionen. Typische Beispiele hierfür sind der Latex-Agglutinationstest oder die Hämagglutination. Auch Untersuchungen mit einem ähnlichen methodischen Aufwand sind hierüber berechenbar.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4432 neben der Ziffer 437 ist ausgeschlossen. Die Ziffer 437 betrifft die qualitative Untersuchung auf Antigene mittels Agglutination. Beide Leistungen schließen sich für denselben Untersuchungstag oder denselben Parameter in der Regel gegenseitig aus.
Ja, gemäß den offiziellen Abrechnungsbestimmungen ist die Angabe des konkreten untersuchten Parameters auf der Rechnung zwingend erforderlich. Ohne diese Angabe ist die Rechnung nicht prüffähig und kann beanstandet werden. Dies dient der Transparenz gegenüber dem Patienten und den Kostenträgern.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 4432 bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwierige Probenbeschaffenheiten oder unerwartete Kreuzreaktionen, die eine Wiederholung erfordern. Der Regelsatz für Laborleistungen im Abschnitt M liegt bei 1,15-fach.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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