GOÄ 4523: Antigen-Nachweis Neisseria meningitidis abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4523
Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Neisseria meningitidis
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4523

Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Neisseria meningitidis. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4523 beschreibt eine hochspezifische labordiagnostische Leistung zum Nachweis von Neisseria meningitidis (Meningokokken). Diese Untersuchung erfolgt direkt aus dem gewonnenen Nativmaterial des Patienten, wie beispielsweise Liquor oder Blutserum. Die Methode basiert auf einem Ligandenassay, wozu klassischerweise Enzym-Immunoassays (EIA/ELISA) oder Radioimmunoassays (RIA) gehören.

In der Gebühr sind eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) untergeordnet.

GOÄ 4523 in der Praxis: Schnelldiagnostik bei Meningitis-Verdacht

Die klinische Relevanz der GOÄ-Ziffer 4523 liegt vor allem in der schnellen Abklärung eines Verdachts auf eine lebensbedrohliche Meningokokken-Meningitis oder Sepsis. Da bei diesem Krankheitsbild jede Minute zählt, liefert der Antigen-Nachweis im Vergleich zur langwierigen Bakterienkultur extrem rasche Ergebnisse. Typische Indikationen sind akutes hohes Fieber, Nackensteifigkeit, hämorrhagische Hauteffloreszenzen (Petechien) und eine rasche Verschlechterung des Allgemeinzustands.

Als Untersuchungsmaterial dient in der Regel Liquor cerebrospinalis, der mittels Lumbalpunktion gewonnen wird. Auch die Untersuchung von Blut oder Gelenkpunktat ist in spezifischen Fällen denkbar. Die Abgrenzung zu molekularbiologischen Verfahren ist wichtig, da es sich hierbei um ein immunologisches und nicht um ein nukleinsäurebasiertes Testverfahren handelt, was sich auch in der Abrechnung widerspiegelt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4523

Fallbeispiel 1: Akuter Verdacht auf bakterielle Meningitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, Erbrechen und ausgeprägtem Meningismus in der Praxis vor. Nach einer sofortigen Lumbalpunktion wird das gewonnene Liquor-Nativmaterial mittels Ligandenassay auf Meningokokken-Antigene untersucht. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4523 zum Regelsatz (1,15-fach), da ein rascher Befund für die Therapieentscheidung zwingend erforderlich ist.

Fallbeispiel 2: V.a. Meningokokkensepsis bei pädiatrischem Patienten

Ein Kleinkind zeigt hohes Fieber und erste petechiale Blutungen an den Extremitäten. Zur schnellen Differenzierung wird Serum-Nativmaterial entnommen und ein Antigen-Nachweis auf Neisseria meningitidis durchgeführt. Neben den klinischen Basisleistungen wird die GOÄ-Ziffer 4523 für die spezifische Diagnostik erfolgreich in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer unklaren septischen Arthritis

Bei einem Patienten mit einer akuten, hochgradig schmerzhaften Kniegelenksentzündung wird Gelenkpunktat gewonnen. Zum Ausschluss einer seltenen meningokokkeninduzierten Arthritis wird das Punktat im Labor mittels Ligandenassay untersucht. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4523 erfolgt neben der Punktionsleistung und der allgemeinen Liquor-/Punktat-Basisanalytik.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4523: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4523 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter (in diesem Fall Neisseria meningitidis) namentlich auf der Rechnung aufgeführt sein müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann dies zur formalen Zurückweisung der gesamten Rechnungsposition durch private Krankenversicherungen führen.

Zudem darf die Ziffer nicht mit anderen, unspezifischen Antigen-Nachweisen für denselben Erreger aus derselben Probe kombiniert werden. Wenn parallel eine PCR-Untersuchung durchgeführt wird, muss die medizinische Notwendigkeit beider Verfahren getrennt begründet werden, da Prüfer hier oft eine Doppelabrechnung vermuten.

Achtung: Die Durchführung von Doppelbestimmungen zur Qualitätssicherung ist bereits in der Ziffer 4523 enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung von Zuschlägen oder eine Erhöhung des Faktors allein mit der Begründung einer Doppelbestimmung ist unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 4523: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und wehrt Regressansprüche effektiv ab. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation (z. B. Meningismus, Petechien), die Art des Nativmaterials sowie der genaue Zeitpunkt der Entnahme und der Analyse festgehalten werden. Auch das Testergebnis sowie die verwendete Testcharge sollten dokumentiert werden.

Besonders bei einer Steigerung des Gebührensatzes über den Schwellenwert hinaus ist eine detaillierte Begründung der Erschwernis in der Akte zu hinterlegen. Dies erleichtert die spätere Argumentation gegenüber Erstattungsstellen erheblich.

Dokumentation: Lumbalpunktion bei V.a. bakterielle Meningitis (Meningismus, Fieber 39,5 °C). Liquor-Nativmaterial gewonnen. Durchführung Ligandenassay auf Neisseria meningitidis (GOÄ 4523). Ergebnis: Negativ. Charge-Nr. des Assays: Meningo-9982.

GOÄ 4523: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4523 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der maximale Höchstsatz bei 1,3. Eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können beispielsweise eine extrem schwierige Aufbereitung von hochviskosem Nativmaterial oder unvorhergesehene technische Störfaktoren bei der Probenvorbereitung sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4523 häufig mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert. Hierzu gehören die Lumbalpunktion (GOÄ 310) oder die Venenpunktion (GOÄ 250). Im Laborbereich ist die Kombination mit der allgemeinen Liquor-Grunduntersuchung oder der Proteingesamtbestimmung üblich und vollkommen regelkonform.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborziffern darauf, dass für jede Ziffer ein eigenständiger medizinischer Zweck vorliegt. Die zeitgleiche Abrechnung von mikrobiologischen Kulturen ist neben dem Antigen-Schnelltest zulässig, da die Kultur zur Resistenzbestimmung dient.

Ziffer 4523 in der neuen GOÄ

Der qualitative Neisseria-meningitidis-Antigennachweis aus Nativmaterial mittels Ligandenassay findet seinen Nachfolger in der neuen Nummer 12387 — „Neisseria meningitidis, je Serogruppe, Antigen-AT Antigennachweis; Nativmaterial; Agglutinationstest; Auswertung: visuell-qualitativ". Festpreis: 14,52 € je Serogruppe (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue GOÄ wechselt die Methode — von Ligandenassay auf Agglutinationstest — und differenziert nach Serogruppe. Das Nativmaterial ist anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4523

Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 4523 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 16,76 €. Da es sich um eine Laborleistung handelt, weicht dieser Faktor vom üblichen ärztlichen Regelsatz (2,3-fach) ab. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist nur mit schriftlicher Begründung möglich.
Für die Durchführung der GOÄ 4523 muss unvorbereitetes Nativmaterial des Patienten verwendet werden. In der klinischen Praxis handelt es sich dabei meist um Liquor cerebrospinalis oder Blutserum. Auch andere Körperflüssigkeiten wie Gelenkpunktat sind bei entsprechender Indikation zulässig.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters ist laut den Bestimmungen der GOÄ zwingend erforderlich. Auf der Liquidation muss daher explizit der Begriff 'Neisseria meningitidis' oder 'Meningokokken' aufgeführt sein. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattungsstelle die Zahlung verweigern.
Ja, die parallele Abrechnung der GOÄ 4523 neben einer mikrobiologischen Kultur ist zulässig. Während der Antigen-Schnelltest der sofortigen Akutdiagnostik dient, ist die Kultur für die spätere Resistenzbestimmung medizinisch notwendig. Beide Leistungen müssen jedoch separat dokumentiert werden.
Nein, eine Steigerung des Faktors aufgrund einer durchgeführten Doppelbestimmung ist nicht zulässig. Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 4523 schließt eine eventuelle Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer Bezugskurve bereits ausdrücklich ein. Andere Erschwernisse, wie eine schwierige Probenbeschaffenheit, können jedoch eine Steigerung begründen.
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