GOÄ 4524: Gonorrhö-Antigentest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4524
Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Neisseria gonorrhoeae
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4524

Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Neisseria gonorrhoeae-
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4524 beschreibt eine spezialisierte laboratoriumsmedizinische Untersuchung zum Nachweis von Antigenen des Erregers Neisseria gonorrhoeae. Diese Leistung wird der Gruppe der Speziallabore (Abschnitt M III) zugeordnet. Sie umfasst alle vorbereitenden und durchführenden Schritte im Labor, inklusive einer eventuellen Doppelbestimmung zur Absicherung des Ergebnisses.

Ein zentraler Aspekt dieser Ziffer ist die methodische Vorgabe. Der Nachweis muss zwingend über einen Ligandenassay wie beispielsweise einen ELISA (Enzyme-linked Immunosorbent Assay) oder RIA (Radioimmunassay) erfolgen. Andere Nachweisverfahren wie einfache Schnelltests oder molekularbiologische Verfahren fallen nicht unter diese Gebührenordnungsposition.

GOÄ 4524 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Gonorrhö

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4524 vor allem bei klinischem Verdacht auf eine Gonokokken-Infektion (Gonorrhö) zum Einsatz. Typische Symptome wie eitriger Ausfluss bei einer Urethritis oder Zervizitis rechtfertigen die Durchführung dieser Untersuchung. Auch im Rahmen von Screening-Untersuchungen bei Risikogruppen oder nach ungeschütztem Kontakt mit infizierten Personen ist der Test indiziert.

Das benötigte Untersuchungsmaterial ist in der Regel Nativmaterial. Hierzu zählen vor allem Urethralabstriche, Zervikalabstriche oder auch Erststrahlurin des Patienten. Die korrekte Entnahme und der schnelle Transport in das Labor sind entscheidend für die Sensitivität des Antigennachweises.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4524

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Gonorrhoe beim Mann

Ein männlicher Patient stellt sich mit akutem, rahmig-gelbem Ausfluss aus der Harnröhre und Dysurie in der Praxis vor. Der Arzt führt eine symptombezogene Untersuchung durch und entnimmt einen Urethralabstrich. Im praxiseigenen Labor oder durch ein beauftragtes Labor wird der Antigen-Nachweis durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die Symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5), die Entnahme des Abstrichmaterials (GOÄ 298) sowie den Antigennachweis nach GOÄ 4524. Auf der Rechnung wird der Parameter Neisseria gonorrhoeae explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Screening bei asymptomatischer Kontaktperson

Eine beschwerdefreie Patientin stellt sich vor, da ihr Sexualpartner positiv auf Gonokokken getestet wurde. Zur Abklärung einer asymptomatischen Infektion wird ein Zervikalabstrich entnommen und mittels Ligandenassay untersucht.

Neben der Beratung (GOÄ 1) und der Untersuchung (GOÄ 5) wird die GOÄ 4524 für den laborgestützten Ausschluss der Infektion herangezogen. Die medizinische Begründung in der Akte sichert die Erstattung durch die private Krankenversicherung.

Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle nach Antibiotikabehandlung

Zwei Wochen nach einer leitliniengerechten Antibiotikatherapie einer Gonorrhö stellt sich der Patient zur Kontrolle vor. Es wird erneut ein Abstrich entnommen, um den Therapieerfolg mikrobiologisch zu sichern.

Der erneute Nachweis mittels Ligandenassay wird über die GOÄ 4524 abgerechnet. Die Dokumentation der Therapiekontrolle in den Krankenunterlagen begründet die Notwendigkeit der wiederholten Laborleistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4524: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4524 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter genannt werden muss. Fehlt der Zusatz „Neisseria gonorrhoeae“, kann dies zur berechtigten Zurückweisung der Rechnung durch die Erstattungsstellen führen.

Zudem müssen Doppelabrechnungen vermieden werden. Wird am selben Untersuchungstag aus derselben Probe zusätzlich eine PCR-Untersuchung durchgeführt, ist die Nebeneinanderberechnung kritisch. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen oft den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für beide parallel eingesetzten Verfahren.

Achtung: Die GOÄ 4524 darf nicht mit einfachen immunchromatographischen Schnelltests (sogenannten Point-of-Care-Tests) verwechselt werden. Für diese einfachen visuellen Schnelltests ohne apparative Auswertung ist die GOÄ 4524 nicht anwendbar.

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Dokumentation der GOÄ 4524: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarausfällen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das genaue Entnahmematerial sowie das exakte Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme festgehalten werden. Auch das verwendete Testverfahren (z. B. ELISA) sollte dokumentiert sein.

Das Laborergebnis muss inklusive der Rohdaten oder zumindest des qualitativen Ergebnisses (positiv/negativ) archiviert werden. Bei einer eventuellen Steigerung des Gebührensatzes ist die medizinische Begründung direkt in der Dokumentation zu verankern.

Dokumentation: Urethralabstrich entnommen bei V. a. Gonorrhö (Dysurie, eitriger Fluor). Durchführung Ligandenassay (ELISA) auf Neisseria gonorrhoeae (GOÄ 4524). Ergebnis: Positiv. Befundkopie an Patientenakte übermittelt.

GOÄ 4524: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Leistung nach GOÄ 4524 wird im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet. Eine Erhöhung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Steigerungsfähigkeit sind eine stark erschwerte Probenaufbereitung bei extrem zähflüssigem Material oder eine zeitaufwendige Differenzierung bei atypischen Probenverhältnissen.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer komplexen urogenitalen Diagnostik wird die GOÄ 4524 häufig mit anderen Laborziffern kombiniert. Sinnvoll ist oft die gleichzeitige Untersuchung auf Chlamydia trachomatis (GOÄ 4521) mittels Ligandenassay, da Koinfektionen häufig vorkommen. Auch die Kombination mit allgemeinen Beratungsleistungen (GOÄ 1 oder 3) und Untersuchungsleistungen (GOÄ 5) ist der Regelfall.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer Ligandenassays am selben Tag darauf, dass für jeden Erreger die spezifische Ziffer (z. B. GOÄ 4521 für Chlamydien und GOÄ 4524 für Gonokokken) separat aufgeführt und mit dem jeweiligen Erregernamen versehen wird.

Ziffer 4524 in der neuen GOÄ

Der Gonokokken-Antigennachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ durch einen Nukleinsäurenachweis ersetzt: Die neue Nummer 12344 „Neisseria gonorrhoeae Erregernachweis; z. B. Abstrich (Urethra, Zervix, Anus); Nukleinsäureamplifikation, Detektion und Auswertung: testspezifisch" ist der einzige spezifische Nachweiscode für Neisseria gonorrhoeae im Entwurf. Festpreis: 37,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Das Probenmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4524

Die GOÄ-Ziffer 4524 kostet im einfachen Satz 14,57 € und im üblichen Regelhöchstsatz (1,15-fach) für Laborleistungen 16,76 €. Der maximale Steigerungssatz (1,3-fach) liegt bei 18,94 €.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus bis zum 1,3-fachen Satz ist nur bei außergewöhnlich schwierigen oder zeitaufwendigen Untersuchungen zulässig. Dies muss auf der Rechnung detailliert begründet werden, beispielsweise durch eine stark erschwerte Probenaufbereitung bei hochviskosem Material.
Ja, die Angabe des konkreten Parameters ist bei der Abrechnung der GOÄ 4524 zwingend vorgeschrieben. Auf der Liquidation muss daher explizit der Begriff „Neisseria gonorrhoeae“ oder „Gonokokken-Antigen“ aufgeführt werden.
Die gleichzeitige Abrechnung eines Antigen-Assays nach GOÄ 4524 und einer PCR-Untersuchung (z. B. GOÄ 4785) für denselben Erreger ist in der Regel nicht medizinisch notwendig und wird von privaten Krankenversicherungen beanstandet. Ärzte sollten sich im Vorfeld für das jeweils geeignetere Diagnoseverfahren entscheiden.
Als Probenmaterial für den Ligandenassay eignen sich insbesondere Urethral- und Zervikalabstriche sowie frisch gewonnener Erststrahlurin. Das entnommene Nativmaterial muss für die Antigenbestimmung zeitnah im Labor verarbeitet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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