GOÄ 4525: Bakterienantigene richtig abrechnen & steigern

6 Min. Lesezeit
GOÄ 4525
Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4525

Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- und Radioimmunassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4525 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Untersuchungen im Nativmaterial. Sie kommt zum Einsatz, wenn bakterielle Antigene mithilfe von Ligandenassays qualitativ oder quantitativ bestimmt werden. Typische Beispiele für solche Assays sind der Enzym-Immunassay (EIA/ELISA) oder der Radioimmunassay (RIA).

Ein wichtiger Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Inklusion von eventuellen Doppelbestimmungen und der Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Diese vorbereitenden oder qualitätssichernden Schritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Leistung ist explizit je Untersuchung definiert, was bei der Bestimmung mehrerer unterschiedlicher Antigene von Bedeutung ist.

GOÄ 4525 in der Praxis: Indikationen und methodische Anwendung

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4525 vor allem bei der schnellen Diagnostik akuter Infektionen Anwendung. Ein klassisches Einsatzgebiet ist der Nachweis von Clostridium-difficile-Toxin A und B im Stuhl bei Verdacht auf eine pseudomembranöse Kolitis. Auch der Nachweis von Legionella-pneumophila-Antigen im Urin bei Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie fällt unter diese Ziffer.

Die Methode des Ligandenassays bietet den Vorteil einer schnellen Verfügbarkeit von Ergebnissen im Vergleich zur klassischen Bakterienkultur. Da die Abrechnung je Untersuchung erfolgt, können bei klinischer Notwendigkeit auch mehrere unterschiedliche Erregerantigene nebeneinander bestimmt und abgerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass es sich um unterschiedliche Parameter handelt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Bestimmung von Clostridium-difficile-Toxin A und B, sofern diese in einem kombinierten Testkit als ein gemeinsamer Parameter bestimmt werden, die Ziffer 4525 in der Regel nur einmal berechnet werden kann. Werden die Toxine methodisch getrennt nachgewiesen, ist eine mehrfache Berechnung begründbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4525

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhö

Ein Patient stellt sich mit schweren, wässrigen Durchfällen nach einer Antibiotikatherapie vor. Zum Ausschluss einer Clostridium-difficile-Infektion wird eine Stuhlprobe mittels ELISA auf Clostridium-difficile-Toxin untersucht. Der Befund ist positiv, was die Diagnose sichert.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4525 für den Nachweis des Toxins. Da es sich um eine Standarduntersuchung im Labor handelt, wird der Regelhöchstsatz von 1,15 angewendet. Auf der Liquidation wird der Parameter 'Clostridium-difficile-Toxin' explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer schweren Pneumonie

Bei einem Patienten mit hohem Fieber und pulmonalen Symptomen besteht der Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie. Urin wird gewonnen und mittels Ligandenassay auf das spezifische Legionella-pneumophila-Antigen der Serogruppe 1 untersucht.

Diese Untersuchung wird korrekt mit der Ziffer 4525 abgerechnet. Die Begründung für die Untersuchung liegt in der schnellen Differenzierung der Pneumonie-Ursache. Der untersuchte Parameter 'Legionella-pneumophila-Antigen' wird auf der Rechnung dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Multivalenter Antigen-Nachweis bei unklarem Infekt

Im Rahmen einer komplexen differentialdiagnostischen Abklärung werden aus einer Liquorprobe parallel zwei unterschiedliche bakterielle Antigene (z. B. Streptococcus pneumoniae und Neisseria meningitidis) mittels Ligandenassay bestimmt. Beide Untersuchungen erfordern einen eigenständigen methodischen Aufwand.

In diesem Fall kann die GOÄ-Ziffer 4525 zweimal nebeneinander abgerechnet werden. Auf der Rechnung müssen beide Parameter separat aufgeführt werden (z. B. 1x GOÄ 4525 für Pneumokokken-Antigen, 1x GOÄ 4525 für Meningokokken-Antigen), um die Transparenz für den Kostenträger zu gewährleisten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4525: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4525 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig beanstandet und die Erstattung verweigert.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Doppelabrechnung bei Kombinationsuntersuchungen. Wenn ein Testkit mehrere Antigene in einem einzigen Arbeitsgang ohne getrennten methodischen Aufwand nachweist, darf die Ziffer nicht mehrfach angesetzt werden. Zudem ist die Abgrenzung zu molekularbiologischen Untersuchungen (z. B. PCR nach Abschnitt M III) strikt zu beachten; eine PCR darf nicht über die Ziffer 4525 abgerechnet werden.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur internen Qualitätssicherung rechtfertigt keine zweifache Abrechnung der Ziffer 4525. Diese ist laut Leistungsbeschreibung bereits mit der einfachen Gebühr abgegolten.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4525: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für den Antigen-Nachweis klar hervorgehen. Dazu gehören die Dokumentation der Symptomatik (z. B. Diarrhö, Fieber) sowie eventuelle Vortherapien wie eine vorangegangene Antibiotikaeinnahme.

Darüber hinaus müssen das genaue Untersuchungsmaterial (z. B. Stuhl, Urin, Liquor), das Datum der Probenentnahme und das angewendete Testverfahren festgehalten werden. Auch das Testergebnis (positiv/negativ mit quantitativen Werten, falls vorhanden) gehört zwingend in den Befundbericht.

Dokumentationsbeispiel: Pat. mit V. a. Clostridien-Kolitis bei Zustand nach Clindamycin-Therapie. Stuhlprobe entnommen und mittels ELISA auf Clostridium-difficile-Toxin A/B untersucht. Ergebnis: Positiv. Indikation für spezifische Therapie gegeben.

GOÄ 4525: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4525 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zugeordnet ist, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz beträgt hier das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein ungewöhnlich hoher zeitlicher oder technischer Aufwand bei der Probenaufbereitung sein, beispielsweise bei stark viskösem oder verunreinigtem Probenmaterial, das aufwendig vorbehandelt werden musste. Diese Erschwernisse müssen in der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 4525 wird häufig im Rahmen einer breiteren infektiologischen Stufendiagnostik eingesetzt. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit Ziffern für die mikroskopische Untersuchung von Ausstrichen (z. B. Ziffer 3500) oder mit Ziffern für die Anlage von Bakterienkulturen (z. B. Ziffer 4530 ff.), sofern es sich um unterschiedliche methodische Ansätze zur Erregerdiagnostik handelt.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern, die denselben Erregernachweis mit einer minder aufwendigen Methode abdecken, wenn diese als Vorstufe anzusehen ist. Die Kombination mit allgemeinen Beratungsleistungen (z. B. Ziffer 1 oder 3) und Untersuchungsleistungen (z. B. Ziffer 5) am selben Behandlungstag ist bei entsprechender klinischer Fragestellung problemlos möglich.

Ziffer 4525 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4525 für Bakterienantigen-Nachweise mittels Ligandenassay mit ähnlichem Aufwand wird in der neuen GOÄ erregerspezifisch aufgelöst. Die wichtigsten neuen Ziffern:

  • 12375 Campylobacter, Antigen-IA (Stuhl) — 12,92 €
  • 12376 Clostridium difficile, GDH-Antigennachweis (Stuhl) — 29,04 €; neben 11040 nicht berechnungsfähig
  • 12381 Helicobacter pylori, Antigen-IA (Stuhl) — 34,74 €; neben 11824 nicht berechnungsfähig
  • 12373 Sonstiger Bakterienantigennachweis mittels IFT, taxon-spezifisch (je Antigen, bis 5× je Nativmaterial) — 22,81 €

Heute bringt die 4525 beim 2,3-fachen Satz 16,76 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4525

Die GOÄ-Ziffer 4525 wird für den Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (wie ELISA oder RIA) im Nativmaterial berechnet. Typische Anwendungsbereiche sind der Nachweis von Clostridium-difficile-Toxin oder Legionellen-Antigen im Urin. Die Abrechnung erfolgt je untersuchtem Parameter.
Da die Ziffer 4525 zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz (16,76 €). Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Höhere Sätze über dem 1,3-fachen Satz erfordern eine vorherige Honorarvereinbarung.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Eine bloße Nennung der Ziffer 4525 ohne Spezifizierung des Antigens führt in der Regel zur Beanstandung durch die Kostenträger.
Die Ziffer 4525 kann am selben Tag mehrfach abgerechnet werden, wenn unterschiedliche bakterielle Antigene untersucht werden. In diesem Fall müssen die verschiedenen Parameter einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden. Eine Mehrfachabrechnung für denselben Parameter (z. B. als Doppelbestimmung) ist hingegen bereits in der Ziffer enthalten und unzulässig.
Neben der Ziffer 4525 dürfen für dieselbe Probe keine anderen Ziffern für denselben Erregernachweis mittels anderer Methoden (z. B. Kultur oder PCR) abgerechnet werden, wenn dies eine unzulässige Doppelabrechnung darstellt. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse der Abschnitte M I bis M III zu beachten.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich