GOÄ 4580: Phagentypisierung von Staphylokokken abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4580
Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung -Staphylokokken
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4580

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4580 beschreibt die Untersuchung durch Phagentypisierung von bereits angezüchteten Bakterien, speziell für Staphylokokken. Diese Methode, auch als Lysotypie bekannt, nutzt spezifische Bakteriophagen, um bakterielle Stämme innerhalb einer Spezies feinzutypisieren. Sie geht damit weit über die bloße Identifizierung der Bakterienart hinaus.

Die Leistung ist im Abschnitt M II (Speziallabor) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie umfasst alle präparativen und analytischen Schritte, die für die Durchführung der Bacteriocine oder ähnlicher Methoden notwendig sind. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass die Keime zuvor erfolgreich isoliert und angezüchtet wurden.

GOÄ 4580 in der Praxis: Epidemiologische Differenzierung und Infektionskontrolle

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4580 vor allem dann zum Einsatz, wenn epidemiologische Fragestellungen geklärt werden müssen. Ein klassisches Szenario ist der Verdacht auf eine nosokomiale Infektionskette in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung. Hierbei reicht es nicht aus zu wissen, dass mehrere Patienten mit Staphylococcus aureus infiziert sind.

Erst die Phagentypisierung ermöglicht es, die Identität der Stämme zu belegen oder zu widerlegen. Auch bei der Abklärung von multiresistenten Erregern (MRSA) liefert diese Methode wertvolle Erkenntnisse für das Hygienemanagement. Die Untersuchung hilft dabei, Infektionsquellen präzise zu identifizieren und gezielte Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4580

Fallbeispiel 1: MRSA-Ausbruch auf einer Intensivstation

Auf einer Intensivstation treten zeitgleich drei Fälle von Wundinfektionen mit Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus auf. Zur Klärung einer gemeinsamen Infektionsquelle veranlasst der behandelnde Arzt eine Feintypisierung der Isolate mittels Phagentypisierung. Die Begründung in der Dokumentation stützt sich auf den dringenden Verdacht einer nosokomialen Infektionskette. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4580 je untersuchtem Stamm neben den Basiskulturen.

Fallbeispiel 2: Rezidivierende Furunkulose bei einem Patienten

Ein Patient leidet unter chronisch-rezidivierenden Hautinfektionen durch Staphylokokken. Um festzustellen, ob es sich um ein endogenes Reservoir mit demselben Stamm oder um wiederholte Neuinfektionen handelt, wird eine Typisierung durchgeführt. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der therapeutischen Konsequenz für die Sanierungstherapie. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 4580 unter Angabe des Keims.

Fallbeispiel 3: Umgebungsuntersuchung im Rahmen des Ausbruchsmanagements

Nach dem Nachweis eines spezifischen Staphylokokken-Stammes bei mehreren Patienten werden Abstriche des Personals genommen. Bei zwei Mitarbeitern wird Staphylococcus aureus nachgewiesen. Die anschließende Lysotypie der Mitarbeiter-Isolate dient dem Abgleich mit dem Ausbruchsstamm. Die Abrechnung der GOÄ 4580 erfolgt für die Typisierung der Isolate der betroffenen Mitarbeiter zur Vektorsuche.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4580: Was Prüfer beanstanden

Der mit Abstand häufigste Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 4580 ist das Fehlen der konkreten Keimangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt diese Information, ist die Rechnung formal fehlerhaft, was regelmäßig zu Erstattungskürzungen durch private Krankenversicherungen führt.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu einfachen Identifizierungsverfahren. Die GOÄ-Ziffer 4580 darf nicht für die bloße Bestimmung der Spezies (z. B. Unterscheidung zwischen S. aureus und Koagulase-negativen Staphylokokken) herangezogen werden. Hierfür sind die Ziffern 4530 bis 4538 vorgesehen. Nur die tatsächliche Stammentypisierung mittels Phagen rechtfertigt den Ansatz dieser Spezialleistung.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4580 ohne vorherige oder gleichzeitige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit (z. B. epidemiologischer Zusammenhang) wird von Prüfstellen häufig als unplausibel zurückgewiesen.

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Dokumentation der GOÄ 4580: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar hervorgehen, warum eine differenzierte Stammentypisierung medizinisch indiziert war. Einfache Routineuntersuchungen ohne epidemiologischen oder therapeutischen Mehrwert rechtfertigen die Ziffer nicht.

Neben der Indikation müssen auch das methodische Vorgehen und das konkrete Ergebnis dokumentiert werden. Dazu gehört die Angabe des verwendeten Phagensatzes sowie das resultierende Lysotypie-Muster des Staphylokokken-Stammes. Diese Daten sollten direkt in den Laborbefund einfließen.

Dokumentation: Phagentypisierung von Staphylococcus aureus (Isolat Pat. Müller, Station 3) zur Abklärung einer nosokomialen Infektionskette. Durchführung mittels Standard-Phagensatz. Ergebnis: Nachweis des Phagenmusters 80/81. Indikation: Epidemiologischer Abgleich mit Indexpatient.

GOÄ 4580: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4580 dem Abschnitt M II (Speziallabor) angehört, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind ein atypisches Phagenreaktionsmuster, das zusätzliche Testreihen erforderte, oder stark verunreinigte Ausgangskulturen, die eine aufwendige Vorreinigung notwendig machten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Phagentypisierung steht nie isoliert. Sie setzt immer eine erfolgreiche Anzüchtung und Identifizierung voraus. Daher wird die GOÄ 4580 regelmäßig in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4500 (Anzüchtung von Bakterien) und der GOÄ-Ziffer 4530 (Identifizierung mittels biochemischer Reaktionen) abgerechnet. Auch die Kombination mit Resistenzprüfungen (z. B. GOÄ 4600) ist im klinischen Alltag die Regel und gebührenrechtlich vollkommen zulässig.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborziffern darauf, dass die jeweiligen Einzelschritte logisch aufeinander aufbauen und die Dokumentation die zeitliche Abfolge der Analysen widerspiegelt.

Ziffer 4580 in der neuen GOÄ

Die Phagentypisierung von Staphylokokken hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €.)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4580

Die GOÄ 4580 wird für die Phagentypisierung (Lysotypie) von bereits angezüchteten Staphylokokken berechnet. Dies ist typischerweise bei epidemiologischen Fragestellungen oder zur Aufklärung von Infektionsketten der Fall.
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen müssen die konkret untersuchten Keime namentlich auf der Liquidation angegeben werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann beanstandet werden.
Ja, die Phagentypisierung ist eine weiterführende Spezialuntersuchung zur Feintypisierung. Sie wird zusätzlich zur primären Identifizierung (z. B. nach GOÄ 4530) berechnet, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M II) beträgt der Regelhöchstsatz das 1,15-fache (16,76 €) und der Höchstsatz das 1,3-fache (18,94 €). Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung.
Häufige Fehler sind das Vergessen der Keimangabe auf der Rechnung oder die Abrechnung bei einfachen Identifizierungsverfahren ohne tatsächliche Phagentypisierung. Auch unzureichende Dokumentationen des epidemiologischen Nutzens führen oft zu Kürzungen herbei.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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