GOÄ 4579: Phagentypisierung richtig abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4579
Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung -Pseudomonaden
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4579

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 4579 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Spezialleistungen für die Identifizierung und Typisierung von Erregern auf. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:

Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung -Pseudomonaden. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Leistung umfasst die feintypologische Differenzierung von bereits in Kultur angezüchteten Pseudomonaden. Durch den Einsatz von spezifischen Bakteriophagen oder Bacteriocinen lässt sich ein präzises Lysotypie-Muster erstellen. Dies dient vor allem epidemiologischen Fragestellungen und der Aufklärung von Infektionsketten im klinischen Umfeld.

GOÄ 4579 in der Praxis: Epidemiologische Relevanz und Indikationen

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4579 setzt voraus, dass bereits eine erfolgreiche Anzucht von Pseudomonaden (meist Pseudomonas aeruginosa) stattgefunden hat. Die reine Identifizierung des Erregers reicht für diese Ziffer nicht aus. Vielmehr geht es um die Subtypisierung innerhalb der Spezies, um beispielsweise nosokomiale Ausbrüche auf Intensivstationen zu analysieren.

Typische Indikationen für diese hochspezifische Untersuchung sind der begründete Verdacht auf eine Krankenhausinfektion (Hospitalinfektion) oder die Überwachung von chronischen Infektionen bei Patienten mit Mukoviszidose. Durch die Phagentypisierung können identische Erregerstämme bei verschiedenen Patienten nachgewiesen und somit die Infektionsquelle identifiziert werden.

Tipp: Da es sich um eine Spezialleistung des Abschnitts M III handelt, ist die Ziffer 4579 in der Regel dem spezialisierten Laborarzt vorbehalten. Niedergelassene Ärzte, die diese Leistung in Auftrag geben, finden die Ziffer auf der Laborrechnung des Partnerlabors wieder.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4579

Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung und Abrechnung der Ziffer im medizinischen Alltag.

Fallbeispiel 1: Ausbruchsaufklärung auf einer Intensivstation

Auf einer neonatologischen Intensivstation treten gehäuft Infektionen mit Pseudomonas aeruginosa auf. Zur Aufklärung der Infektionskette veranlasst der behandelnde Arzt eine Phagentypisierung der Isolate von drei betroffenen Patienten. Das Labor führt die Typisierung durch und rechnet für jede der drei Untersuchungen die GOÄ-Ziffer 4579 ab. Auf den Rechnungen wird jeweils der Keim "Pseudomonas aeruginosa" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Langzeitüberwachung bei Mukoviszidose

Ein Patient mit zystischer Fibrose leidet unter einer chronischen Lungenbesiedlung. Um festzustellen, ob es sich um eine persistierende Infektion mit demselben Stamm oder um eine Neuinfektion handelt, erfolgt eine Phagentypisierung des Sputum-Isolats. Das Labor berechnet die Leistung nach GOÄ 4579 zum Regelsatz (1,15-fach) und dokumentiert den Keim auf der Liquidation.

Fallbeispiel 3: Umgebungsuntersuchung bei Verdacht auf kontaminierte Medizinprodukte

Nach mehreren Wundinfektionen mit Pseudomonaden nach endoskopischen Eingriffen werden Abstriche von den Endoskopen und den Patientenisolaten mikrobiologisch untersucht. Die Phagentypisierung bestätigt die Identität der Stämme. Die Abrechnung erfolgt je untersuchtem Isolat über die Ziffer 4579, da es sich um die Typisierung angezüchteter Pseudomonaden handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4579: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime in der Rechnung anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung der gesamten Leistung verweigern.

Zudem darf die Ziffer 4579 nicht für die bloße Erstidentifizierung des Erregers herangezogen werden. Hierfür existieren eigene Ziffern im Abschnitt M (wie die Ziffer 4538 für die Identifizierung mittels biochemischer Reaktionen). Die Phagentypisierung ist eine weiterführende epidemiologische Zusatzuntersuchung und darf nur zusätzlich berechnet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Subtypisierung gegeben ist.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von verschiedenen Typisierungsverfahren (z. B. molekularbiologische Typisierung nach Ziffer 4780 und Phagentypisierung nach Ziffer 4579) aus demselben Probenmaterial ist ohne besondere Begründung meist Gegenstand von Honorarkürzungen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4579: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. Im Laborbuch sowie im Befundbericht müssen das Ausgangsmaterial, das Ergebnis der Primärkultur und das spezifische Lysotypie-Muster der Phagentypisierung exakt festgehalten werden. Auch die medizinische Indikation (z. B. Verdacht auf nosokomialen Ausbruch) sollte dokumentiert sein.

Für die Rechnungsstellung muss sichergestellt sein, dass die Schnittstelle der Praxissoftware den Keimnamen automatisch in das Rechnungsfeld überträgt. Ein manueller Abgleich vor dem Rechnungsdruck minimiert Fehlerquellen erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Isolat: Pseudomonas aeruginosa (aus Trachealsekret, Station 3, Bett 2).
Methode: Phagentypisierung (Bacteriocin-Typisierung).
Ergebnis: Lysotyp 2a/4b/7. Epidemiologischer Zusammenhang mit Isolat Pat. X wahrscheinlich.
Abrechnung: GOÄ 4579 (Keimangabe: Pseudomonas aeruginosa).

GOÄ 4579: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M III (Speziallabor) unterliegt die Ziffer 4579 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein außergewöhnlicher technischer Aufwand bei schwer typisierbaren, mucoiden Pseudomonaden-Stämmen (häufig bei Mukoviszidose-Patienten) oder eine extrem zeitaufwendige Auswertung bei unklaren Lysismustern sein. Die Begründung muss patientenbezogen und für den Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 4579 wird typischerweise mit den vorausgehenden Schritten der Erregerdiagnostik kombiniert. Dazu gehören die Züchtung von Erregern auf Nährböden (z. B. nach Ziffer 4510 oder 4511) sowie die anschließende Identifizierung (z. B. nach Ziffer 4538). Auch die Bestimmung der Empfindlichkeit gegenüber Antibiotika (Resistenzbestimmung nach Ziffer 4600) ist eine regelmäßige Begleitleistung, die eigenständig neben der Typisierung abrechenbar ist.

Ziffer 4579 in der neuen GOÄ

Die Phagentypisierung von Pseudomonaden hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €.)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4579

Die Untersuchung nach GOÄ 4579 kostet im einfachen Satz 14,57 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 16,76 €. Bei begründetem Mehraufwand kann der Höchstsatz von 18,94 € (1,3-fach) berechnet werden. Höhere Sätze sind für diese Laborleistung ausgeschlossen.
Auf der Rechnung müssen zwingend die konkret untersuchten Pseudomonaden-Keime namentlich angegeben werden. Dies ist eine explizite Vorschrift im Leistungstext der GOÄ-Ziffer 4579. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann beanstandet werden.
Die Abrechnung ist indiziert, wenn eine epidemiologische Typisierung zur Aufklärung von Infektionsketten oder zur Überwachung chronischer Infektionen notwendig ist. Dies betrifft häufig nosokomiale Ausbrüche oder Mukoviszidose-Patienten. Eine reine Erstidentifikation des Keims rechtfertigt die Ziffer hingegen nicht.
Grundsätzlich ist die Nebeneinanderberechnung verschiedener Typisierungsverfahren am selben Probenmaterial nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wenn beispielsweise eine molekularbiologische Typisierung keine eindeutigen Ergebnisse liefert, kann die Phagentypisierung zusätzlich erforderlich sein. Dies muss dann detailliert begründet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4579 darf als Speziallaborleistung maximal bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Der Standardfaktor für diese Leistungen liegt bei 1,15. Jede Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung auf der Liquidation.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich