Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4705
Untersuchungen zum Nachweis von Pilzantigenen mittels Agglutination, je Antiserum -Aspergillus
Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.
Die Gebührenordnungsziffer 4705 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Untersuchungen im Nativmaterial. Ziel dieser Untersuchung ist der schnelle und präzise Nachweis von spezifischen Antigenen des Schimmelpilzes Aspergillus. Die Methode der Agglutination nutzt die Verklumpung von Antigen-Antikörper-Komplexen, um ein visuell oder optisch messbares Signal zu erzeugen.
Diese Leistung ist mit 120 Punkten bewertet und stellt ein wichtiges Werkzeug in der Akutdiagnostik dar. Da es sich um eine Untersuchung je Antiserum handelt, ist die genaue Spezifikation des Zielorganismus essenziell. Die Abrechnung erfordert zwingend die Einhaltung der formalen Vorgaben des Verordnungsgebers.
GOÄ 4705 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 4705 konzentriert sich vor allem auf die Diagnostik bei immungeschwächten Patienten. Insbesondere nach Organtransplantationen, unter aggressiver Chemotherapie oder bei fortgeschrittener HIV-Infektion besteht ein hohes Risiko für eine invasive Aspergillose. Eine schnelle Diagnose ist in diesen Fällen lebensrettend, da eine verzögerte Therapie die Letalität drastisch erhöht.
Typische Untersuchungsmaterialien für diesen Test sind Serum, Liquor oder Sekrete aus den Atemwegen wie die bronchoalveoläre Lavage. Der Vorteil der Agglutinationsmethode liegt in der schnellen Verfügbarkeit der Ergebnisse im Vergleich zu zeitaufwendigen Pilzkulturen. Dennoch wird die Methode in modernen Laboren häufig durch sensitivere Verfahren wie den ELISA ergänzt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4705
Fallbeispiel 1: Verdacht auf invasive pulmonale Aspergillose
Ein Patient unter immunsuppressiver Therapie nach einer Nierentransplantation zeigt anhaltendes Fieber und pulmonale Infiltrate. Zur schnellen Abklärung wird eine bronchoalveoläre Lavage durchgeführt und das Material auf Aspergillus-Antigene untersucht. Die Durchführung des Agglutinationstests ermöglicht den raschen Nachweis und die Einleitung einer gezielten antimykotischen Therapie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4705 mit dem Regelhöchstsatz von 1,15.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter antimykotischer Therapie
Bei einem Patienten mit gesicherter Aspergillose der Lunge wird im Verlauf der medikamentösen Behandlung eine Kontrolluntersuchung des Serums durchgeführt. Der behandelnde Arzt veranlasst den Antigen-Nachweis, um den Therapieerfolg zu überwachen. Die Reduktion der Antigenlast im Serum bestätigt das Anschlagen der Medikation. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4705 unter Angabe des untersuchten Erregers auf der Liquidation.
Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei chronischer Lungenerkrankung
Ein Patient mit schwerem Asthma bronchiale zeigt eine klinische Verschlechterung, die den Verdacht auf eine allergische bronchopulmonale Aspergillose nahelegt. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung wird eine Serumprobe mittels Latex-Agglutination auf Aspergillus-Antigene untersucht. Der negative Befund hilft, eine aktive invasive Infektion auszuschließen. Die Leistung wird als selbstständige Laborleistung nach GOÄ 4705 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4705: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4705 ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Pilze anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.
Achtung: Ohne die namentliche Nennung des Erregers (Aspergillus) auf der Rechnung ist die Liquidation formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern rechtmäßig zurückgewiesen werden.
Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Nebeneinanderberechnung von verschiedenen Antigen-Nachweisverfahren aus derselben Probe ohne medizinische Begründung. Wenn neben der Agglutination auch ein ELISA-Verfahren für denselben Erreger eingesetzt wird, muss die medizinische Notwendigkeit dieser Doppeluntersuchung lückenlos dokumentiert sein. Andernfalls droht eine Kürzung im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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Dokumentation der GOÄ 4705: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das entnommene Nativmaterial sowie das genaue Testergebnis dokumentiert werden. Auch der Name des verwendeten Testkits und die Chargennummer sollten erfasst werden, um die Qualitätsstandards zu erfüllen.
Dokumentation: Entnahme von Bronchialsekret bei V. a. pulmonale Aspergillose. Durchführung des Aspergillus-Antigennachweises mittels Agglutination. Ergebnis: Positiv. Rechnungszusatz: Nachweis von Aspergillus-Antigen.
Für die Abrechnung ist zudem festzuhalten, ob es sich um eine Erstdiagnose oder eine Verlaufskontrolle handelt. Diese Differenzierung erleichtert bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger die Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
GOÄ 4705: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4705 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich der Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, während der maximale Höchstsatz auf das 1,3-fache der Gebühr begrenzt ist. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Gründe für eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 können ein ungewöhnlich hoher Viskositätsgrad des Untersuchungsmaterials oder das Vorliegen von störenden Begleitfaktoren (z. B. starke Hämolyse im Serum) sein, die den Analyseprozess erheblich erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4705 selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle Kombinationen ergeben sich mit der mikroskopischen Untersuchung von nativem Material nach GOÄ-Ziffer 4711 oder der Anlage einer Pilzkultur nach GOÄ-Ziffer 4715. Diese Kombinationen ermöglichen eine umfassende mykologische Diagnostik aus einer Hand.
Tipp: Nutzen Sie die Kombination aus Antigen-Nachweis (GOÄ 4705) und kultureller Anzucht (GOÄ 4715), um sowohl eine schnelle Orientierung als auch eine spätere Resistenzbestimmung zu gewährleisten.
Ziffer 4705 in der neuen GOÄ
Der Agglutinationstest zum Nachweis von Aspergillus-Antigenen hat in der neuen GOÄ keinen methodisch identischen Nachfolger — ein Aspergillus-Agglutinationstest fehlt im Entwurf. Funktionaler Nachfolger ist die neue Nummer 12540 — Aspergillus, IA, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay aus Nativmaterial (z. B. Serum, Liquor, BAL). Festpreis 20,81 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die Methodik wechselt von Agglutination zu Immunoassay. Das Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4705
Was hat nicht gestimmt?