GOÄ 4720: Pilzidentifizierung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4720
Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen , je Pilz
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4720 zur Pilzidentifizierung birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer korrekt anwenden und Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4720

GOÄ 4720: Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz – Punktzahl: 120

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 4720 beschreibt die Identifizierung von pathogenen Pilzen, die zuvor in einer Reinkultur angezüchtet wurden. Der Leistungsinhalt umfasst die Durchführung von speziesspezifischen Reaktionen in präparierten Röhrchen oder Kammern. Diese Reaktionen dienen der taxonomischen Einordnung des Erregers im Rahmen der qualitätsgesicherten Pilzdiagnostik.

Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt c (Identifizierung/Charakterisierung) zugeordnet. Sie deckt bis zu fünf biochemische Reaktionen ab, die manuell ausgewertet werden. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, gelten für die Abrechnung besondere Bestimmungen bezüglich der Höchstsätze im Laborbereich.

GOÄ 4720 in der Praxis: Manuelle Identifizierung und moderne Alternativen

In der täglichen Laborpraxis findet das Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren (oft als Bunte Reihe bezeichnet) Anwendung bei der Differenzierung von Hefepilzen und Dermatophyten. Typische Vertreter sind Hefen wie Candida spp. oder Cryptococcus spp. sowie Fadenpilze wie Trichophyton spp. Das Verfahren basiert auf dem Nachweis enzymatischer Aktivitäten oder der Verwertung bestimmter Substrate.

Beim klassischen Röhrchenverfahren werden kleine Glasröhrchen mit spezifischen Zuckerlösungen oder Nährbouillon beimpft und bebrütet. Ein Farbumschlag des enthaltenen Farbindikators zeigt eine positive Reaktion an. Trotz der hohen Zuverlässigkeit ist diese manuelle Methode zeitaufwendig und erfordert oft eine Bebrütung über mehrere Tage oder Wochen.

Tipp: Da modernere Verfahren wie die Massenspektrometrie (MALDI-TOF-MS) oder molekulargenetische Analysen deutlich schneller und spezifischer sind, hat die manuelle Identifizierung an Bedeutung verloren. Dennoch bleibt die GOÄ 4720 für kleinere Labore oder spezielle Fragestellungen ein wichtiges Abrechnungsinstrument.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4720

Fallbeispiel 1: Differenzierung eines Hefepilzes

Bei einer Patientin mit rezidivierender Vaginalkandidose wird ein Abstrich entnommen und eine Pilzkultur angelegt. Nach erfolgreicher Anzucht erfolgt die Identifizierung von Candida albicans mittels eines Röhrchenverfahrens mit drei Zuckerfermentationsreaktionen. Da es sich um drei Reaktionen bei einem Pilz handelt, ist die GOÄ-Ziffer 4720 einmal berechnungsfähig.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Dermatophytose

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Schuppung der Kopfhaut vor. Nach Anzucht eines Dermatophyten aus Hautschuppen wird zur Speziesbestimmung (z. B. Trichophyton rubrum) ein Mehrkammerverfahren mit vier biochemischen Reaktionen durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4720 zum Regelhöchstsatz von 1,15-fach.

Fallbeispiel 3: Nachweis von Cryptococcus neoformans

Aus einer Liquorprobe wird ein Hefepilz isoliert. Zur Absicherung der Diagnose Cryptococcus neoformans wird ein Urease-Test im Röhrchen sowie eine Zuckerassimilation (insgesamt vier Reaktionen) durchgeführt. Die Identifizierung des pathogenen Hefepilzes rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 4720 je nachgewiesenem Pilzstamm.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4720: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4720 ist die unzulässige Nebeneinanderabrechnung mit der höher bewerteten GOÄ-Ziffer 4721. Die Ziffer 4721 ist für Identifizierungen mit sechs oder mehr Reaktionen vorgesehen. Werden parallel verschiedene Testpanels für denselben Pilz eingesetzt, darf dennoch nur eine der beiden Ziffern abgerechnet werden, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 1 Abs. 2 GOÄ zu entsprechen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer 4720 für denselben Erreger, wenn lediglich verschiedene Reaktionen innerhalb des Limits von fünf Reaktionen durchgeführt wurden. Die Leistungsbeschreibung definiert klar, dass bis zu fünf Reaktionen mit einer einmaligen Abrechnung abgegolten sind.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4720 setzt zwingend voraus, dass der Pilz zuvor in einer Reinkultur angezüchtet wurde. Eine direkte Identifizierung aus dem Primärmaterial ohne vorherige Kultur ist nach dieser Ziffer nicht zulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.

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Dokumentation der GOÄ 4720: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte bzw. dem Laborbuch müssen die Art des Ausgangsmaterials, das Ergebnis der Vorkultur sowie die spezifisch eingesetzten Reaktionen dokumentiert werden. Auch die Dauer der Bebrütung und die abgelesenen Farbumschläge gehören in den Befundbericht.

Besonders bei längeren Bebrütungszeiten, wie sie bei Dermatophyten vorkommen können, sollte das Ablesedatum präzise dokumentiert werden. Dies belegt den medizinischen Aufwand und die Notwendigkeit der manuellen Begutachtung.

Dokumentationsbeispiel:
Anzucht aus Nagelspänen. Reinkultur zeigt fädige Kolonien. Identifizierung mittels Röhrchenverfahren (Urease-Test, Pigmentbildung auf Spezialnährboden, Haardurchdringungstest; insgesamt 3 Reaktionen). Ergebnis: Trichophyton mentagrophytes. Bebrütungsdauer: 14 Tage mit täglicher visueller Kontrolle.

GOÄ 4720: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4720 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (8,04 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (9,09 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15-fach erfordert eine besondere Begründung, wie beispielsweise einen extrem verlangsamten Farbumschlag bei atypischen Erregern, der eine ungewöhnlich lange Überwachung und Bebrütung erforderte.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4720 wird typischerweise mit Ziffern für die Probenentnahme, die Primärkultur (z. B. GOÄ 4715 oder 4717) und ggf. mikroskopischen Untersuchungen kombiniert. Nicht zulässig ist die Kombination mit der GOÄ 4721 für denselben Pilz. Falls jedoch ein deutlicher Mehraufwand durch die Kombination von Farbumschlag und Gasbildung (mittels Durham-Röhrchen) entsteht, kann dies eine höhere Anzahl an Reaktionen begründen, was letztlich den Wechsel zur höher bewerteten GOÄ 4721 rechtfertigen kann.

Ziffer 4720 in der neuen GOÄ

Die Identifizierung angezüchteter Pilze mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit bis zu fünf Reaktionen hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €.)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4720

Die GOÄ-Ziffer 4720 wird für die Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit bis zu fünf Reaktionen je Pilz abgerechnet. Dies betrifft in der Praxis vor allem Hefepilze und Dermatophyten. Die Leistung setzt eine zuvor erfolgreiche Reinkultur des Erregers voraus.
Nein, eine Nebeneinanderabrechnung der GOÄ-Ziffern 4720 und 4721 ist für denselben Pilz ausgeschlossen. Die höher bewertete Ziffer 4721 deckt umfangreichere Testpanels ab sechs Reaktionen ab. Eine parallele Abrechnung würde gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 1 Abs. 2 GOÄ verstoßen.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4720 beträgt 8,04 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 6,99 €, während der Höchstsatz (1,3-facher Satz) mit 9,09 € vergütet wird. Höhere Steigerungssätze sind im Laborbereich der GOÄ (Abschnitt M) streng reglementiert.
Unter der 'Bunten Reihe' versteht man ein manuelles biochemisches Mehrkammerverfahren zur Identifizierung von Mikroorganismen. Hierbei werden verschiedene enzymatische Reaktionen oder Stoffwechselleistungen in kleinen Kavitäten parallel getestet. Ein Farbumschlag zeigt das Vorhandensein spezifischer Enzyme des Pilzes an.
Die GOÄ-Ziffer 4720 wird heute selten abgerechnet, da modernere, schnellere und spezifischere Verfahren zur Verfügung stehen. Hierzu zählen insbesondere die Massenspektrometrie (MALDI-TOF-MS) sowie molekulargenetische Methoden. Dennoch bleibt die Ziffer für klassische, manuelle Röhrchentests in Spezialfällen relevant.
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