GOÄ 4724: Pilzantigen-Identifizierung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4724
Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve – , je Untersuchung
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 4724 regelt die Identifizierung von Pilzantigenen aus Kulturen mittels Ligandenassay. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Alternativen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4724

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4724 wie folgt:

Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve – , je Untersuchung

Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt c (Identifizierung/Charakterisierung) angesiedelt. Der Leistungsinhalt definiert explizit den pilzspezifischen Antigennachweis aus einer zuvor angelegten und gewachsenen Pilzkultur. Als methodischer Ansatz ist ein Ligandenassay, wie beispielsweise ein ELISA oder RIA, zwingend vorgeschrieben.

GOÄ 4724 in der Praxis: Ein historischer Standard im Wandel

In der modernen Mikrobiologie hat sich das diagnostische Spektrum drastisch verändert. Die Identifizierung von Pilzen mittels Ligandenassays direkt aus der Kultur wird heute kaum noch durchgeführt. Moderne Laboratorien setzen stattdessen auf die Proteomanalytik mittels MALDI-TOF oder auf hochspezifische molekulargenetische Verfahren (PCR), die deutlich schneller und präziser sind.

Aus diesem Grund weist die Abrechnungsstatistik für die GOÄ-Ziffer 4724 einen Anteil von unter 1 % auf. Dennoch bleibt die Ziffer für Spezialfälle oder ältere Testkits, die in bestimmten Nischenlabors noch Anwendung finden, formal abrechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt dabei streng je Untersuchung, was bedeutet, dass jeder separat eingesetzte Ligandenassay einzeln berechnet werden kann.

Tipp: Prüfen Sie vor der Abrechnung der GOÄ 4724, ob die Identifizierung nicht tatsächlich über modernere, spezifischere Ziffern der Molekularbiologie oder Massenspektometrie abzubilden ist, um Honorarverluste oder Rückfragen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4724

Obwohl die Ziffer in der täglichen Routine selten ist, verdeutlichen die folgenden theoretischen Szenarien die korrekte Anwendung im Laboralltag.

Fallbeispiel 1: Identifizierung von Aspergillus-Antigenen

Nach der erfolgreichen Anzucht eines Schimmelpilzes aus einer bronchoalveolären Lavage soll die Gattung Aspergillus gesichert werden. Das Labor führt zur Bestätigung einen spezifischen Enzymimmunoassay (ELISA) zum Nachweis von Galactomannan-Antigenen aus der Kultur durch. Abgerechnet wird hierfür die GOÄ-Ziffer 4724 zum Regelsatz (1,15-fach), da es sich um eine standardmäßige Identifizierung aus der Kultur handelt.

Fallbeispiel 2: Differenzierung von Cryptococcus neoformans

Bei einem immunsupprimierten Patienten zeigt die Kultur aus dem Liquor ein Hefewachstum. Zur schnellen Identifizierung von Cryptococcus neoformans wird ein Ligandenassay zum Kapselantigennachweis direkt aus den Kolonien eingesetzt. Die Durchführung inklusive der obligaten Kontrollen rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 4724.

Fallbeispiel 3: Parallele Testung bei Mischinfektionen

In einer Kultur wachsen zwei morphologisch unterschiedliche Pilzkolonien. Das Labor setzt für beide Isolate jeweils einen unterschiedlichen, spezifischen Ligandenassay zur Antigenbestimmung an. Da die Abrechnung je Untersuchung erfolgt, kann die GOÄ 4724 zweimal auf der Rechnung ausgewiesen werden, sofern dies in der Dokumentation klar begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4724: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der methodischen Durchführung. Die GOÄ 4724 darf nur herangezogen werden, wenn die Identifizierung aus einer angezüchteten Kultur erfolgt. Der direkte Nachweis von Pilzantigenen aus dem Patientenserum oder anderen Primärmaterialien ohne vorherige Kultur ist nach anderen Ziffern zu bewerten.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung am selben Tag, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Wenn mehrere Assays durchgeführt werden, muss die Spezifität der unterschiedlichen Tests exakt dokumentiert sein. Ein einfacher Verweis auf eine Doppelbestimmung rechtfertigt keine Mehrfachabrechnung, da die Doppelbestimmung bereits im Leistungstext der Ziffer 4724 enthalten ist.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung darf nicht als zwei getrennte Leistungen abgerechnet werden. Dies ist explizit durch den Klammerzusatz der Ziffer 4724 ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 4724: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Für die Abrechnung der GOÄ 4724 müssen das Ausgangsmaterial, das Datum der erfolgreichen Anzucht sowie der konkret verwendete Ligandenassay namentlich dokumentiert werden. Auch die Ergebnisse der mitgeführten Bezugskurven und Kontrollen sollten im Laborbuch hinterlegt sein.

Besonders bei der Abrechnung des erhöhten Steigerungssatzes (bis zum 1,3-fachen Satz) ist eine patientenbezogene Begründung in der Akte unverzichtbar. Allgemeine Floskeln reichen hierfür nicht aus.

Dokumentationsbeispiel:
Identifizierung von Aspergillus spp. aus Kultur (Kultur-ID: Pilz-2024-09) mittels ELISA (Aspergillus-Antigen-Assay). Doppelbestimmung durchgeführt, Bezugskurve valide. Befund: Positiv für Aspergillus-Antigen.

GOÄ 4724: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ 4724 streng reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, während der maximale Höchstsatz bei 1,3 liegt. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine besondere Schwierigkeit, die beispielsweise durch starke Kreuzreaktivitäten oder ein extrem zähflüssiges Kulturmaterial, das eine aufwendige Vorbereitung des Assays nötig machte, begründet werden kann.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4724 steht selten isoliert auf der Liquidation. Typischerweise geht ihr die Anzüchtung des Pilzes voraus, welche beispielsweise nach den Ziffern 4711 oder 4712 berechnet wird. Eine Kombination mit mikroskopischen Untersuchungen (z. B. GOÄ 4710) zur ersten Orientierung ist ebenfalls die Regel und vollkommen zulässig.

Ziffer 4724 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze wird zur neuen Nummer 12567 — Pilz-Identifizierung, je Reinkultur-Antigen, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay. Festpreis 8,89 € je Reinkultur-Antigen (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Der nachgewiesene Pilz ist anzugeben. Wird 12567 neben 12561–12566 für die gleiche Reinkultur berechnet, ist eine fallbezogene medizinische Begründung erforderlich.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4724

Die GOÄ-Ziffer 4724 darf abgerechnet werden, wenn eine Identifizierung von Antigenen aus einer bereits angezüchteten Pilzkultur mittels eines Ligandenassays erfolgt. Typische Beispiele hierfür sind Enzym- oder Radioimmunoassays. Ein direkter Nachweis aus dem Patientenserum ohne vorherige Kultur ist über diese Ziffer nicht zulässig.
Ja, die Abrechnung der GOÄ 4724 ist je Untersuchung zulässig, sofern verschiedene Ligandenassays für unterschiedliche Antigene eingesetzt werden. Eine reine Doppelbestimmung desselben Antigens zur Qualitätssicherung darf jedoch nicht mehrfach berechnet werden, da diese bereits im Leistungsumfang enthalten ist.
Die Ziffer gilt als obsolet, weil moderne mikrobiologische Labore heute schnellere und präzisere Identifizierungsmethoden nutzen. Verfahren wie die Proteomanalytik mittels MALDI-TOF oder molekulargenetische PCR-Untersuchungen haben den klassischen Ligandenassay aus der Kultur fast vollständig verdrängt.
Da die Ziffer 4724 zum Abschnitt M (Laborleistungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (16,76 €) und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach (18,94 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz ist nur mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung zulässig.
Typischerweise wird die GOÄ 4724 mit den Ziffern für die vorausgehende Pilzanzucht kombiniert, wie etwa der GOÄ 4711 oder 4712. Auch orientierende mikroskopische Untersuchungen nach GOÄ 4710 können am selben Behandlungstag nebeneinander abgerechnet werden.
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