GOÄ 4744: Parasiten- & Wurmnachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4744
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4744

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4744 beschreibt eine qualitative Bestimmung von Helminthen (Würmern) sowie deren Entwicklungsstadien im menschlichen Untersuchungsmaterial. Diese Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die mikroskopische Beurteilung sowie optionale einfache Färbeverfahren wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung. Auch die Anwendung von Phasenkontrast- oder anderen speziellen Beleuchtungsverfahren ist mit dieser Gebühr bereits abgegolten.

Eine wesentliche formale Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer ist die Angabe der untersuchten Parasiten direkt auf der Liquidation. Ohne diese namentliche Nennung der Zielorganismen gilt die Rechnung als formal fehlerhaft. Dies führt in der Praxis häufig zu Erstattungsverweigerungen durch die privaten Krankenversicherungen.

GOÄ 4744 in der Praxis: Nachweis von Helminthen und Wurmeiern

In der täglichen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 4744 am häufigsten bei Verdacht auf einen Befall mit dem Madenwurm angewendet. Hierbei kommt meist das klassische Tesafilm-Abklatschpräparat zum Einsatz, welches anal genommen und anschließend mikroskopisch untersucht wird. Diese Methode ist hochgradig sensitiv für den Nachweis der Eier von Enterobius vermicularis.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Untersuchung von Stuhlproben auf Eier von anderen intestinalen Helminthen wie Spulwürmern, Peitschenwürmern oder Bandwürmern. Insbesondere nach Auslandsaufenthalten in tropischen Regionen oder bei unklaren abdominellen Beschwerden ist diese Diagnostik indiziert. Die Differenzierung erfordert fundierte Kenntnisse der Morphologie der verschiedenen Wurmeier.

Tipp: Führen Sie bei Verdacht auf Oxyuren das Abklatschpräparat idealerweise morgens vor dem ersten Toilettengang und vor dem Waschen durch, um die diagnostische Ausbeute zu maximieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4744

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Oxyuriasis bei einem Kind

Ein Kind wird mit nächtlichem analem Juckreiz in der Praxis vorgestellt. Es wird ein anales Abklatschpräparat mittels Klebestreifen angefertigt und direkt lichtmikroskopisch untersucht. Der Befund zeigt die typischen asymmetrischen Eier von Enterobius vermicularis. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die Probenentnahme und die mikroskopische Untersuchung nach GOÄ 4744 unter Angabe von "Enterobius vermicularis" auf der Rechnung.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Bandwurmbefall nach Auslandsaufenthalt

Ein Patient klagt nach einer Fernreise über Gewichtsverlust und den Abgang von nudelartigen Segmenten im Stuhl. Eine Stuhlaufbereitung wird durchgeführt und mikroskopisch auf Bandwurmeier und Proglottiden untersucht. Es erfolgt die Abrechnung der GOÄ 4744 mit dem Zusatz "Nachweis von Taenia saginata/solium".

Fallbeispiel 3: Ausschluss von Spulwurmeiern bei abdominellen Beschwerden

Bei einem Patienten mit chronisch-rezidivierenden Bauchschmerzen und Eosinophilie im Blutbild wird eine Stuhlprobe mikroskopisch auf Wurmeier untersucht. Der Befund ist negativ. Auch ein negativer Befund berechtigt zur Abrechnung der GOÄ 4744, wobei auf der Rechnung vermerkt wird: "Untersuchung auf Ascaris lumbricoides (negativ)".

Häufige Fehler bei der GOÄ 4744: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4744 ist das Vergessen der formalen Rechnungsangabe der gesuchten oder gefundenen Parasiten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Ziffer konsequent, wenn der konkrete Erregername auf der Liquidation fehlt. Es reicht nicht aus, lediglich den Zifferntext auf die Rechnung zu drucken.

Ein weiterer Fehler betrifft den Steigerungssatz. Da die Ziffer zum Laborbereich (Abschnitt M) gehört, gelten hier strengere Grenzen für die Steigerung als im ärztlichen Gebührenbereich. Der Regelsatz liegt bei 1,15-fach, und eine Überschreitung auf den Höchstsatz von 1,3-fach muss besonders sorgfältig begründet werden.

Achtung: Die GOÄ 4744 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben mikroskopischen Untersuchungsgang berechnet werden, wenn dadurch eine unzulässige Doppelabrechnung entsteht. Beachten Sie stets die allgemeinen Ausschlussbestimmungen des Abschnitts M.

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Dokumentation der GOÄ 4744: Praxisbewährte Hinweise

Eine präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar festgehalten werden, welches Material untersucht wurde, welche Färbemethode zur Anwendung kam und welches mikroskopische Ergebnis erzielt wurde. Auch die Angabe des Mikroskopiermodus ist ratsam.

Auch Negativbefunde müssen detailliert dokumentiert werden. Die bloße Notiz "Stuhl o.B." reicht im Zweifelsfall bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht aus. Schreiben Sie stattdessen dezidiert auf, welche Parasitenstadien ausgeschlossen wurden, um die erbrachte Leistung transparent nachzuweisen.

Dokumentation: Lichtmikroskopische Untersuchung eines Analabklatschpräparats in Nativtechnik. Suche nach Enterobius vermicularis. Befund: Reichlich typische, einseitig abgeflachte Wurmeier nachweisbar. Diagnose gesichert.

GOÄ 4744: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 1,15-fach hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine stichhaltige medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein extrem hoher Anteil an Detritus oder Störstoffen im Präparat, die das Auffinden der Eier erheblich erschweren. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch das systematische Absuchen mehrerer Präparate bei sehr geringer Wurmdichte kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4744 lässt sich hervorragend mit klinischen Basisziffern kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der GOÄ 1 (Beratung) und der GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung). Werden im Rahmen derselben Konsultation auch Blutproben für ein Differenzialblutbild entnommen, um eine Eosinophilie nachzuweisen, sind die entsprechenden Ziffern für die Blutentnahme und das Labor ebenfalls ansetzbar. Achten Sie bei diesen Ziffernkombinationen darauf, dass die Laborleistungen den jeweiligen Erbringungsort korrekt widerspiegeln.

Ziffer 4744 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Würmern, Wurmbestandteilen und Wurmeiern aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12515 — „Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier, Nativmaterial" — mit einem Festpreis von 9,50 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die Legende übernimmt den Leistungsinhalt der alten Ziffer direkt. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4744

Die GOÄ-Ziffer 4744 wird für die lichtmikroskopische Untersuchung von Nativmaterial zum Nachweis von Würmern, deren Bestandteilen oder Wurmeiern berechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Madenwurmbefall (Oxyuriasis) oder andere intestinale Helmintheninfektionen.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parasiten namentlich angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe führt bei einer Prüfung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig zur Beanstandung und Kürzung.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche Zielorganismen oder getrennte Untersuchungsgänge handelt. Der Nachweis von Protozoen wird beispielsweise separat nach GOÄ 4743 berechnet, muss dann aber auch getrennt dokumentiert sein.
Da die GOÄ 4744 zum Abschnitt M I (Laborleistungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (8,04 €) und der Höchstsatz bei 1,3-fach (9,09 €). Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die reine Aufbereitung und Untersuchung des Materials ist mit der Ziffer abgegolten. Die vorausgehende Beratung oder symptombezogene Untersuchung des Patienten kann jedoch mit den entsprechenden Ziffern wie GOÄ 1, 3 oder 5 zusätzlich berechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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