GOÄ 4743: Trichomonaden-Nachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4743
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Trichomonaden
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4743

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Trichomonaden. Halbsatz: Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4743 beschreibt eine qualitative lichtmikroskopische Untersuchung zum direkten Nachweis von Trichomonaden. Diese parasitologischen Erreger werden typischerweise im Nativpräparat aus Vaginal-, Urethral- oder Prostatasekret identifiziert. Die Leistung umfasst sowohl die native Beurteilung als auch optionale einfache Färbeverfahren.

Im Leistungsumfang sind einfache Hilfsmittel wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung bereits abgegolten. Auch die Anwendung spezieller optischer Verfahren, wie beispielsweise der Phasenkontrastmikroskopie zur besseren Darstellung der Geißelbewegung, darf nicht gesondert berechnet werden. Die Ziffer ist dem Abschnitt M II (Untersuchungen im Nativmaterial) zugeordnet.

GOÄ 4743 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Trichomoniasis

Die Abrechnung der GOÄ 4743 ist in der gynäkologischen, urologischen und dermatologischen Praxis von hoher Relevanz. Typische klinische Indikationen sind der Verdacht auf eine Vaginitis oder Urethritis, die durch Trichomonas vaginalis verursacht wird. Die Untersuchung erfolgt unmittelbar nach der Probenentnahme, da die Beweglichkeit der Parasiten für die Diagnose entscheidend ist.

Da es sich um eine patientennahe Sofortdiagnostik handelt, liefert die Mikroskopie schnelle Ergebnisse noch während der Sprechstunde. Die Abgrenzung zu bakteriellen Infektionen oder Mykosen ist für die gezielte Therapieeinleitung essenziell. Die Ziffer darf pro Untersuchungsgang einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Präparate desselben Materials betrachtet werden.

Tipp: Führen Sie die Untersuchung möglichst zeitnah nach der Entnahme durch. Die charakteristische, ruckartige Eigenbewegung der Trichomonaden geht bei Abkühlung des Sekrets schnell verloren, was die Diagnose erschwert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4743

Fallbeispiel 1: Gynäkologische Abklärung bei Fluor vaginalis

Eine Patientin stellt sich mit starkem, schäumendem Fluor und Juckreiz in der gynäkologischen Sprechstunde vor. Nach der Spekulumseinstellung entnimmt die Ärztin ein Vaginalsekret und führt sofort eine Nativmikroskopie im Phasenkontrast durch. Dabei werden bewegliche Trichomonaden nachgewiesen. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5), die Probenentnahme (GOÄ 297) und die mikroskopische Untersuchung nach GOÄ 4743.

Fallbeispiel 2: Urologische Untersuchung bei chronischer Urethritis

Ein männlicher Patient klagt über anhaltendes Brennen beim Wasserlassen und morgendlichen Ausfluss (Bonjour-Tropfen). Der Urologe entnimmt ein Urethralsekret vor der Miktion und führt eine Methylenblaufärbung zur mikroskopischen Differenzierung durch. Neben den Entnahmeleistungen wird die GOÄ 4743 für den Ausschluss bzw. Nachweis von Trichomonaden liquidiert.

Fallbeispiel 3: Partnerdiagnostik bei gesicherter Trichomoniasis

Nach der Diagnose einer Trichomonaden-Infektion bei einer Patientin stellt sich deren symptomfreier Partner zur Mitbehandlung und Diagnostik vor. Es erfolgt eine urologische Untersuchung inklusive Gewinnung von Prostatasekret nach Prostatamassage. Die anschließende lichtmikroskopische Untersuchung des Sekrets wird korrekt über die GOÄ 4743 abgerechnet, um eine asymptomatische Infektion nachzuweisen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4743: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Fehlen der konkreten Erregerangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parasiten namentlich genannt werden müssen. Fehlt der Zusatz "Trichomonaden" oder "Trichomonas vaginalis", kann dies zur Zurückweisung der Rechnung durch die private Krankenversicherung führen.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4743 und aufwendigeren mikrobiologischen Verfahren für denselben Erreger unzulässig. Wird parallel eine kulturelle Anzüchtung (z. B. nach GOÄ 4715) oder ein PCR-Nachweis durchgeführt, ist die einfache mikroskopische Untersuchung meist nicht zusätzlich berechenbar, es sei denn, es liegen unterschiedliche Entnahmeorte vor.

Achtung: Die GOÄ 4743 darf nicht mit der GOÄ 3509 (Allgemeiner Urinstatus) verwechselt oder unzulässig kombiniert werden, wenn die Trichomonaden lediglich als Zufallsbefund im Urinsediment auffallen. Hierfür ist die Ziffer 4743 nicht ansetzbar.

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Dokumentation der GOÄ 4743: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das gewonnene Material (z. B. Vaginalsekret, Urethralabstrich), die angewandte Methode (z. B. Nativpräparat, Phasenkontrast) sowie das qualitative Ergebnis dokumentiert werden. Auch negative Befunde müssen klar festgehalten werden.

Für die Abrechnung ist es ratsam, die Dokumentation standardisiert in der Praxissoftware zu hinterlegen. Ein strukturierter Eintrag erleichtert im Falle einer Nachfrage durch die Beihilfe oder PKV den schnellen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentationsbeispiel:
Entnahme von Vaginalsekret aus dem hinteren Scheidengewölbe. Sofortige Nativmikroskopie im Phasenkontrastverfahren zum Ausschluss von Parasiten. Befund: Reichlich Plattenepithelzellen, mäßig Leukozyten, keine beweglichen Trichomonaden nachweisbar (negativ). Abrechnung nach GOÄ 4743.

GOÄ 4743: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4743 dem Abschnitt M II angehört, gilt für sie der reduzierte Gebührenrahmen von 1,0 bis 1,3. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (8,04 €). Eine Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach, 9,09 €) ist nur bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen Untersuchungsbedingungen zulässig, beispielsweise bei stark verunreinigtem Probenmaterial oder extrem geringer Erregerdichte, die ein langes Absuchen des Präparats erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4743 wird häufig mit klinischen Basisleistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der Symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) oder der urologischen Untersuchung (GOÄ 11). Auch die Probenentnahme, beispielsweise mittels Abstrich (GOÄ 297) oder die Gewinnung von Prostatasekret (GOÄ 309), kann zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Nicht kombiniert werden darf sie am selben Material mit anderen einfachen mikroskopischen Suchtests auf dieselben Erreger.

Ziffer 4743 in der neuen GOÄ

Der lichtmikroskopische Trichomonadennachweis aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12514 — „Trichomonas, Nativmaterial" — mit einem Festpreis von 7,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die neue GOÄ verwendet die Gattungsbezeichnung Trichomonas. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4743

Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) für die GOÄ-Ziffer 4743 beträgt 8,04 Euro. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M II handelt, ist der Gebührenrahmen auf maximal das 1,3-Fache (9,09 Euro) begrenzt. Der einfache Gebührensatz liegt bei 6,99 Euro.
Ja, die Angabe des untersuchten Parasiten ist auf der Liquidation zwingend vorgeschrieben. Für die Ziffer 4743 muss daher explizit der Begriff 'Trichomonaden' oder 'Trichomonas vaginalis' auf der Rechnung vermerkt werden.
Ja, die GOÄ 4743 ist neben einer allgemeinen Urinuntersuchung wie der GOÄ 3509 abrechenbar, sofern es sich um unterschiedliche Fragestellungen und Untersuchungsmaterialien handelt. Ein zufälliger Trichomonadenbefund im Urinsediment rechtfertigt die Ziffer 4743 jedoch nicht.
Nein, spezielle Beleuchtungsverfahren wie die Phasenkontrastmikroskopie sind bereits im Leistungsumfang der GOÄ 4743 enthalten. Eine gesonderte Abrechnung dieser optischen Hilfsmittel ist daher ausgeschlossen.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist bei einem außergewöhnlich hohen Zeitaufwand oder schwierigen Präparationsbedingungen zulässig. Dies muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden, beispielsweise durch eine starke Verunreinigung des Sekrets.
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