GOÄ 4742: Abrechnung der Skabies-Diagnostik

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GOÄ 4742
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe)
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4742

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe)

Die GOÄ-Ziffer 4742 beschreibt eine qualitative lichtmikroskopische Untersuchung, die speziell dem Nachweis von Sarcoptes scabiei dient. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Untersuchungen im Nativmaterial eingegliedert. Sie umfasst die Aufbereitung des gewonnenen Materials sowie die anschließende Beurteilung unter dem Mikroskop.

In der Leistung sind einfache Färbeverfahren wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung bereits enthalten. Auch der Einsatz von speziellen Beleuchtungsverfahren wie dem Phasenkontrastverfahren führt nicht zu einer zusätzlichen Abrechnungsziffer. Die Ziffer ist pro Untersuchung und damit pro separatem Präparat anzusetzen.

GOÄ 4742 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Skabies

Die klinische Relevanz der GOÄ 4742 liegt in der schnellen und sicheren Diagnose der Skabies (Krätze). Typische Symptome wie nächtlicher Juckreiz und charakteristische Hautveränderungen erfordern eine mikroskopische Absicherung. Hierzu wird in der Regel ein Hautgeschabsel (Dermabrasion) aus den Prädilektionsstellen wie den Interdigitalräumen oder den Handgelenken entnommen.

Das gewonnene Material wird mit Paraffinöl oder Kalilauge (KOH) auf einem Objektträger präpariert. Unter dem Mikroskop sucht der Untersucher nach Milben, deren Eiern oder Kotballen (Scybala). Die Differenzialdiagnostik zu anderen Ekzemen macht diese Untersuchung zu einer unverzichtbaren Leistung in der dermatologischen und allgemeinmedizinischen Praxis.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4742

Fallbeispiel 1: Verdacht auf klassische Skabies bei einem Kind

Ein siebenjähriges Kind stellt sich mit starkem Juckreiz und Papeln im Bereich der Fingerzwischenräume vor. Es wird eine symptombezogene Untersuchung durchgeführt und anschließend ein Hautgeschabsel an zwei Stellen entnommen. Die mikroskopische Untersuchung bestätigt den Verdacht durch den Nachweis von Milbeneiern. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffern 5, 750 (Dermatoskopie) und die GOÄ 4742 für den Parasitennachweis.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Scabies crustosa in einer Pflegeeinrichtung

Ein bettlägeriger Patient zeigt stark verkrustete Hautareale an den Händen und Ellenbogen. Aufgrund des hochgradigen Infektionsverdachts erfolgt eine umfangreiche Probenentnahme an mehreren Stellen. Die Aufbereitung des stark verhornten Materials erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Die Abrechnung der GOÄ 4742 erfolgt hier mit einem erhöhten Steigerungssatz aufgrund des erschwerten Präparationsaufwands.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei therapierektärem Ekzem

Ein erwachsener Patient leidet seit Wochen unter einem juckenden Hautausschlag, der auf topische Steroide nicht anspricht. Zum Ausschluss einer atypischen Skabies wird ein Nativpräparat erstellt und mikroskopisch untersucht. Der Befund ist negativ, wodurch eine Skabies weitgehend ausgeschlossen werden kann. Die Abrechnung der GOÄ 4742 ist auch bei negativem Untersuchungsergebnis voll berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4742: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger formaler Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4742 ist das Fehlen des konkreten Parasitennamens auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parasiten anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen oft moniert und die Erstattung verweigert.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dasselbe Präparat berechnet werden, wenn lediglich verschiedene Vergrößerungen genutzt wurden. Nur wenn tatsächlich unterschiedliche Lokalisationen getrennt präpariert und untersucht werden, ist eine mehrfache Berechnung unter Angabe der Begründung denkbar.

Achtung: Die Angabe des untersuchten Parasiten (z. B. "Sarcoptes scabiei") auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der GOÄ 4742.

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Dokumentation der GOÄ 4742: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss genau festgehalten werden, von welcher anatomischen Lokalisation das Material gewonnen wurde. Auch die Methode der Präparation (z. B. Nativpräparat mit Paraffinöl) sollte kurz notiert werden.

Der mikroskopische Befund muss detailliert dokumentiert werden, einschließlich der Angabe, ob Milben, Eier oder Kotrückstände sichtbar waren. Ein bloßes "negativ" oder "positiv" reicht im Zweifelsfall bei einer Nachprüfung nicht aus. Die Dokumentation sollte den visuellen Befund präzise beschreiben.

Dokumentation: Dermabrasion interdigital Dig. I/II links. Natives Präparat mit Paraffinöl. Lichtmikroskopie bei 100- und 400-facher Vergrößerung: Nachweis von zwei adulten Sarcoptes scabiei sowie mehreren ovalen Eiern. Befund positiv.

GOÄ 4742: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4742 zum Abschnitt M (Laborleistungen) gehört, liegt der Gebührenrahmen für die Steigerung zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach) ist nur mit einer patientenbezogenen Begründung möglich.

Als Begründung für den 1,3-fachen Satz eignet sich ein erhöhter Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung, beispielsweise bei extremen Verkrustungen (Scabies crustosa). Auch eine erschwerte Probenentnahme bei unruhigen Patienten oder Kleinkindern kann eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4742 wird selten isoliert abgerechnet. Typischerweise erfolgt die Berechnung flankierend zu einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder einer eingehenden Beratung nach GOÄ 3. Auch die Kombination mit der GOÄ 750 (Dermatoskopie) ist häufig, da die Auflichtmikroskopie oft zur Identifikation der Milbengänge genutzt wird.

Tipp: Nutzen Sie bei zeitaufwendigen Präparationen, beispielsweise bei stark verhornten Hautstellen bei Scabies crustosa, die Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz mit einer präzisen Begründung.

Ziffer 4742 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe) aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12513 — „Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe), Nativmaterial" — mit einem Festpreis von 9,51 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Bezeichnung und Methodik entsprechen der alten Ziffer; das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4742

Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer 4742 beträgt 6,99 Euro bei einer Punktzahl von 120. Unter Anwendung des medizinischen Regelsatzes von 1,15-fach ergibt sich ein Betrag von 8,04 Euro.
Ja, die Angabe des untersuchten Parasiten ist auf der Rechnung zwingend erforderlich. Ohne den expliziten Zusatz „Sarcoptes scabiei“ oder „Krätzmilbe“ riskieren Praxen eine Ablehnung der Erstattung durch private Krankenversicherungen.
Ja, die Ziffer 4742 ist neben Beratungen und symptombezogenen Untersuchungen wie der GOÄ 5 oder GOÄ 750 (Dermatoskopie) berechnungsfähig. Die Probenentnahme und die anschließende mikroskopische Auswertung stellen eigenständige Leistungen dar.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach kann durch einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung begründet werden. Dies ist häufig bei stark verkrusteten Hautarealen oder bei unruhigen Patienten der Fall.
Ja, die Gewinnung des Untersuchungsmaterials durch ein einfaches Hautgeschabsel ist in der Regel mit der Gebühr für die mikroskopische Untersuchung abgegolten. Eine separate chirurgische Ziffer für die Probenentnahme ist meist nicht zusätzlich berechnungsfähig.
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