Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4741
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Lamblien
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die Leistungsziffer 4741 beschreibt eine qualitative lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativpräparat. Diese Untersuchung kann entweder nativ oder unter Verwendung einfacher Hilfsfärbungen wie der Lugolschen Lösung oder Methylenblau durchgeführt werden. Auch die Nutzung spezieller optischer Verfahren wie des Phasenkontrastmikroskops ist mit dieser Gebührenordnungsposition abgegolten.
Ein zentraler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, die konkret untersuchten Parasiten auf der Liquidation namentlich anzugeben. Ohne diese spezifische Angabe des Erregers (beispielsweise Giardia lamblia) ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
GOÄ 4741 in der Praxis: Indikationen und mikroskopischer Nachweis
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4741 ist primär bei Verdacht auf eine parasitäre Darmerkrankung (Lambliasis bzw. Giardiasis) indiziert. Typische klinische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind chronische Diarrhöen, rezidivierende Bauchschmerzen, Meteorismus und unklarer Gewichtsverlust. Die Untersuchung erfolgt meist aus frischem Stuhlmaterial oder Duodenalsekret.
Da es sich um eine Untersuchung im Nativmaterial handelt, ist die Frische der Probe für die Sensitivität des Nachweises von entscheidender Bedeutung. Der Nachweis von Trophozoiten gelingt meist nur in flüssigem, warmem Stuhl, während in geformtem Stuhl eher die widerstandsfähigen Zysten mikroskopiert werden. Die Ziffer deckt den gesamten Prozess der Probenvorbereitung, Färbung und mikroskopischen Beurteilung ab.
Tipp: Um eine hohe diagnostische Sicherheit zu gewährleisten, empfiehlt sich die Untersuchung von drei unabhängigen Stuhlproben an unterschiedlichen Tagen, da die Ausscheidung von Lamblienzysten intermittierend erfolgt. Jede dieser Untersuchungen ist separat nach GOÄ 4741 berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4741
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Giardiasis nach Auslandsaufenthalt
Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, wässrigen Durchfällen und krampfartigen Bauchschmerzen nach einer Fernreise vor. Der Arzt führt eine native Stuhluntersuchung mittels Phasenkontrastmikroskopie durch und weist Giardia-lamblia-Zysten nach. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4741 unter Angabe des Befundes "Giardia lamblia" auf der Rechnung.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach medikamentöser Therapie
Zwei Wochen nach Abschluss einer antibiotischen Therapie mit Metronidazol erfolgt eine Kontrolluntersuchung des Stuhls. Der Arzt mikroskopiert das Nativpräparat nach einfacher Lugol-Färbung, um den Therapieerfolg zu überprüfen. Da es sich um eine eigenständige Untersuchung an einem neuen Untersuchungstag handelt, ist die erneute Abrechnung der GOÄ 4741 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Abklärung chronischer abdomineller Beschwerden bei Kindern
Ein Kind leidet unter rezidivierenden Bauchschmerzen und Gedeihstörung ohne offensichtliche Ursache. Zum Ausschluss einer Lamblien-Infektion wird eine Stuhlprobe mikroskopisch untersucht. Auch bei negativem Befund ist die Erbringung der Leistung medizinisch indiziert und die Abrechnung der Ziffer 4741 zulässig, sofern der Ausschluss dokumentiert wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4741: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler ist das Fehlen der Erregerangabe auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parasiten namentlich genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz (z. B. "Nachweis von Lamblien"), verweigern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Erstattung.
Zudem darf die Ziffer 4741 nicht mit aufwendigeren, spezifischen Antigen-Nachweisen (z. B. mittels ELISA nach GOÄ 4743) für denselben Erreger am selben Untersuchungstag kombiniert werden, wenn dies eine unzulässige Doppelabrechnung darstellt. Die Abgrenzung der Untersuchungsmethoden muss in der Dokumentation klar ersichtlich sein.
Achtung: Die bloße makroskopische Beurteilung des Stuhls reicht für die Abrechnung der GOÄ 4741 keinesfalls aus. Es muss zwingend eine lichtmikroskopische Beurteilung stattgefunden haben, die über eine einfache visuelle Inspektion hinausgeht.
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Dokumentation der GOÄ 4741: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das entnommene Material, die angewandte Methode (z. B. Nativpräparat mit Lugolscher Lösung) sowie das mikroskopische Ergebnis detailliert festgehalten werden. Auch negative Befunde müssen explizit dokumentiert werden.
Für die Abrechnungssicherheit sollte die Dokumentation auch die klinische Indikation (z. B. chronische Diarrhö) enthalten. Dies erleichtert bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Untersuchung.
Dokumentationsbeispiel:
Stuhluntersuchung vom 15.10.2023: Nativpräparat mit Lugol-Färbung. Lichtmikroskopische Untersuchung bei 400-facher Vergrößerung. Befund: Vereinzelt Zysten von Giardia lamblia nachweisbar. Indikation: V. a. Lambliasis bei persistierender Diarrhö.
GOÄ 4741: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4741 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem reduzierten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, der maximale Steigerungssatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf den 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Als Begründung für eine Steigerung kommen ein erhöhter Zeitaufwand durch extrem dicke oder stark verunreinigte Proben infrage, die eine aufwendige Aufbereitung erforderten. Auch die schwierige Differenzierung von Artefakten bei untypischer Morphologie der Parasiten kann einen erhöhten Schwierigkeitsgrad begründen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4741 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Stuhldiagnostik eingesetzt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen am selben Behandlungstag sind beispielsweise die Ziffer 3712 (mikroskopische Untersuchung des Stuhls auf Ausnutzung) oder die Ziffer 4538 (kulturelle Untersuchung auf pathogene Darmbakterien). Diese Kombinationen ermöglichen eine differenzialdiagnostische Abklärung von chronischen Darmbeschwerden.
Ziffer 4741 in der neuen GOÄ
Der lichtmikroskopische Nachweis von Lamblien aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12506 — „Giardia lamblia, Nativmaterial" — mit einem Festpreis von 11,08 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die neue GOÄ verwendet durchgehend die wissenschaftlich korrekte Bezeichnung Giardia lamblia anstelle des Trivialnamens Lamblien. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4741
Was hat nicht gestimmt?