GOÄ 4740: Parasitennachweis korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4740
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Amöben
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4740

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, qualitativ, je Untersuchung -Amöben

Die Ziffer 4740 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt eine grundlegende labormedizinische Methode zur Identifikation von Parasiten. Diese Leistung wird direkt in der Praxis oder im Labor erbracht, um schnelle therapeutische Entscheidungen zu treffen.

Der Leistungsumfang deckt sowohl die native Betrachtung als auch einfache Färbetechniken ab. Die Anwendung von speziellen Beleuchtungsverfahren wie dem Phasenkontrast ist ebenfalls mit dieser Ziffer abgegolten. Eine zusätzliche Berechnung dieser optischen Hilfsmittel ist daher nicht zulässig.

GOÄ 4740 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ 4740 ist vor allem bei klinischem Verdacht auf gastrointestinale oder urogenitale Infektionen indiziert. Typische Symptome wie chronische Diarrhö nach Auslandsaufenthalten oder therapieresistenter Fluor vaginalis rechtfertigen diese Untersuchung.

In der Praxis dient die Ziffer meist dem schnellen Nachweis von Protozoen. Hierzu zählen insbesondere Amöben, Lamblien oder Trichomonaden im frischen Patientenmaterial. Die Untersuchung muss zeitnah nach der Probenentnahme erfolgen, um die Motilität der Trophozoiten beurteilen zu können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4740

Fallbeispiel 1: Reiserückkehrer mit Verdacht auf Amöbenruhr

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, blutigen Durchfällen nach einer Indienreise vor. Der Arzt führt eine sofortige lichtmikroskopische Untersuchung des frischen Stuhls im Phasenkontrast durch. Dabei werden aktive Trophozoiten von Entamoeba histolytica nachgewiesen.

Abrechnung: Der Arzt rechnet die GOÄ 4740 mit dem Regelsatz (1,15-fach) ab. Auf der Rechnung wird der Befund "Entamoeba histolytica" explizit dokumentiert.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Lambliasis

Eine Patientin leidet unter rezidivierenden Blähungen und fettigen Stühlen. Zur Abklärung wird eine Stuhlprobe mit einer Lugol-Lösung angefärbt und mikroskopiert. Es zeigen sich charakteristische Zysten von Giardia lamblia.

Abrechnung: Die Leistung wird nach GOÄ 4740 liquidiert. Als Pflichtangabe wird "Giardia lamblia" auf der Liquidation vermerkt.

Fallbeispiel 3: Nachweis von Trichomonaden

Eine Patientin klagt über juckenden Ausfluss. Der Arzt entnimmt ein Vaginalsekret und führt eine Nativuntersuchung durch. Unter dem Mikroskop sind bewegliche Trichomonaden deutlich erkennbar.

Abrechnung: Die Untersuchung wird über die GOÄ-Ziffer 4740 abgerechnet. Auf der Rechnung wird "Trichomonas vaginalis" angegeben.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4740: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4740 ist das Vergessen der obligaten Parasitennennung. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Erreger auf der Rechnung aufgeführt werden müssen. Fehlt diese Angabe, riskieren Praxen eine vollständige Honorarkürzung durch die Kostenträger.

Achtung: Ohne die konkrete Nennung der gesuchten oder gefundenen Parasiten (z. B. "Amöben" oder "Lamblien") auf der Rechnung ist die Abrechnung der GOÄ 4740 formell fehlerhaft und wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dieselbe Probe berechnet werden, wenn lediglich verschiedene Färbungen angewandt wurden. Auch die Nebeneinanderberechnung mit allgemeinen mikroskopischen Suchuntersuchungen wie der GOÄ 3500 für dasselbe Probenmaterial führt regelmäßig zu Beanstandungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

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Dokumentation der GOÄ 4740: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die Indikation, das entnommene Material sowie die angewandte Methode exakt festgehalten werden. Auch das qualitative Ergebnis der Untersuchung ist zwingend zu dokumentieren.

Dokumentation: Nativpräparat aus frischem Stuhl bei V.a. Amöbenruhr nach Tropenaufenthalt. Lichtmikroskopie im Phasenkontrastverfahren durchgeführt. Ergebnis: Keine Trophozoiten oder Zysten von Entamoeba histolytica nachweisbar.

Für eine rechtssichere Dokumentation empfiehlt sich die Nutzung standardisierter Textbausteine in der Praxissoftware. Dies erleichtert die Arbeit des Praxispersonals und sichert den Anspruch auf Honorierung bei Rückfragen der privaten Krankenversicherungen.

GOÄ 4740: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 ist nur bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder außergewöhnlichem Zeitaufwand zulässig. Dies muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand durch extrem zähflüssiges Probenmaterial" oder "erschwerte Differenzierung bei starker zellulärer Begleitflora".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4740 wird häufig im Rahmen einer Akutbehandlung erbracht. Sie ist gut kombinierbar mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5. Eine Kombination mit der Probenentnahme nach GOÄ 250 ist ebenfalls üblich und zulässig.

Ziffer 4740 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Amöben ohne oder mit einfacher Anfärbung wird zur neuen Nummer 12501 — „Entamoeba, Nativmaterial" — mit einem Festpreis von 5,54 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die Bezeichnung wechselt von „Amöben" zur präziseren Gattungsbezeichnung Entamoeba. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4740

Ja, die GOÄ 4740 kann für den lichtmikroskopischen Nachweis von Trichomonaden im Nativpräparat abgerechnet werden. Wichtig ist dabei, dass der Name des Parasiten (Trichomonas vaginalis) explizit auf der Rechnung angegeben wird.
Auf der Liquidation muss die Bezeichnung der untersuchten Parasiten angegeben werden. Fehlt diese Angabe (z. B. Nachweis von Amöben), ist die Rechnung formell unvollständig und kann beanstandet werden.
Nein, die Nebeneinanderberechnung für dasselbe Untersuchungsmaterial ist in der Regel ausgeschlossen. Die GOÄ 4740 stellt die speziellere Leistung für den Parasitennachweis dar und verdrängt allgemeinere mikroskopische Untersuchungen.
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) kann die GOÄ 4740 maximal bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, eine Steigerung darüber hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
Ja, einfache Färbeverfahren wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung sind mit der Gebühr abgegolten. Auch spezielle Beleuchtungsverfahren wie der Phasenkontrast dürfen nicht separat berechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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