GOÄ 4728: Pilz-Empfindlichkeitstestung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4728
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest , je Reihenverdünnungstest
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4728: So rechnen Sie die Empfindlichkeitstestung von Pilzen mittels Reihenverdünnungstest rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4728

Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest, je Reihenverdünnungstest (250 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung definiert die gezielte Empfindlichkeitstestung von in Reinkultur angezüchteten Pilzen. Als methodische Grundlage schreibt die Ziffer zwingend den Reihenverdünnungstest vor. Diese Untersuchung dient der Bestimmung der therapeutisch relevanten minimalen Hemmkonzentration.

Durch die präzise quantitative Bestimmung unterscheidet sich dieses Verfahren grundlegend von qualitativen Methoden. Die Messung der minimalen Hemmkonzentration (MHK) erlaubt eine exakte Dosierungsempfehlung für die antimykotische Therapie. Vorbereitende Schritte wie die Pilzanzucht sind nicht Teil dieser Ziffer.

GOÄ 4728 in der Praxis: Gezielte Resistenzbestimmung bei Mykosen

Die Bestimmung der Erregerempfindlichkeit ist vor allem bei schweren, systemischen Pilzinfektionen medizinisch indiziert. Invasive Mykosen bei immunsupprimierten Patienten erfordern eine schnelle und präzise Abstimmung der therapeutischen Wirkstoffe. Auch bei Therapieversagen unter einer laufenden antimykotischen Behandlung ist der Test unerlässlich.

In der modernen Laborpraxis kommt häufig die Mikrobouillondilution als anerkannte Referenzmethode zum Einsatz. Als gleichwertige Alternative hat sich der Gradientendiffusionstest etabliert. Dieser wird unter Verwendung spezieller Teststreifen durchgeführt und kann analog nach dieser Ziffer abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4728

Fallbeispiel 1: Systemische Candidose bei Intensivpatienten

Bei einem intensivmedizinisch behandelten Patienten mit einer nachgewiesenen Candida-Sepsis zeigt die Standardtherapie keine Wirkung. Zur gezielten Therapieanpassung erfolgt die Empfindlichkeitstestung des Isolats gegen vier verschiedene Antimykotika im Reihenverdünnungstest. Die Abrechnung erfolgt folglich mit dem vierfachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 4728, da die Leistung je getesteter Substanz berechnungsfähig ist.

Fallbeispiel 2: Umfassendes Resistenzprofil bei Aspergillus fumigatus

Bei einem Patienten mit pulmonaler Aspergillose soll ein breites Spektrum an potenziellen Therapeutika untersucht werden. Das Labor setzt eine kommerzielle Mikrotiterplatte mit einem Panel aus neun verschiedenen, reihenverdünnten Antimykotika ein. Da für diese Ziffer keine Mengenbegrenzung existiert, kann die GOÄ 4728 für dieses Panel insgesamt neunmal in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung beim Gradientendiffusionstest

Zur Bestimmung der MHK eines Hefepilzes gegen drei ausgewählte Echinocandine wird die Gradientendiffusions-Methode mittels Teststreifen angewendet. Da diese Methode methodisch einer Reihenverdünnung entspricht, erfolgt die Liquidation analog zur GOÄ-Ziffer 4728. Auf der Liquidation wird dies durch den dreifachen Ansatz der Ziffer mit dem Zusatz -analog- transparent dargestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4728: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Anzahl der Abrechnungsansätze. Da die Ziffer je Reihenverdünnungstest definiert ist, darf sie pro getesteter Substanz einmal berechnet werden. Manche Prüfstellen versuchen fälschlicherweise, eine Mengenbegrenzung analog zu bakteriologischen Ziffern durchzusetzen, was jedoch gebührenrechtlich nicht gedeckt ist.

Ein weiterer Fehler liegt in der Verwechslung mit dem einfacheren Agardiffusionstest (GOÄ 4727). Dieser ist deutlich geringer bewertet und darf nicht herangezogen werden, wenn tatsächlich eine quantitative MHK-Bestimmung stattgefunden hat. Die Dokumentation muss die angewandte Methode daher stets eindeutig ausweisen.

Achtung: Die Abrechnung mehrerer Reihenverdünnungstests setzt voraus, dass tatsächlich unterschiedliche antimykotische Substanzen geprüft wurden. Die bloße Wiederholung desselben Tests zur Qualitätssicherung ist nicht mehrfach berechnungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ 4728: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der isolierte Pilzstamm sowie alle einzeln getesteten Substanzen namentlich aufgeführt werden. Auch die ermittelten MHK-Werte für jedes Antimykotikum gehören zwingend in den Befundbericht.

Zusätzlich sollte die angewandte Methodik, beispielsweise die Mikrobouillondilution oder der Gradientendiffusionstest, explizit genannt werden. Dies belegt die Berechtigung zur Abrechnung dieser hochwertigen Ziffer gegenüber den Kostenträgern. Die medizinische Indikation für ein erweitertes Panel sollte bei umfangreichen Testungen kurz skizziert werden.

Dokumentation: Nachweis von Candida glabrata in Blutkultur. Empfindlichkeitstestung mittels Reihenverdünnungstest (Mikrobouillondilution) gegen Fluconazol (MHK: 16 mg/l - resistent), Voriconazol (MHK: 2 mg/l - intermediär) und Caspofungin (MHK: 0,12 mg/l - sensibel). Indikation: Therapieversagen unter First-Line-Therapie.

GOÄ 4728: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingegrenzt. Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) darf nur bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Überschreitung sind ein extrem langsames Wachstum des Pilzes oder schwierige Bedingungen bei der Reinkultivierung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Empfindlichkeit steht nie isoliert, sondern ist Teil einer diagnostischen Kette. Regelmäßig wird die Leistung mit der vorausgehenden Pilzkultur (GOÄ 4715) oder speziellen Identifizierungsverfahren kombiniert. Auch die mikroskopische Untersuchung des Materials nach GOÄ 4710 ist ein häufiger Begleiter in der Abrechnung.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Kultur, Identifizierung und Empfindlichkeitstestung darauf, dass alle Einzelschritte zeitlich und methodisch schlüssig dokumentiert sind, um Nachfragen der Beihilfestellen zu vermeiden.

Ziffer 4728 in der neuen GOÄ

Die Reihenverdünnungsmethode zur antimykotischen Empfindlichkeitstestung spaltet sich in der neuen GOÄ in zwei eigenständige Ziffern auf — je nach eingesetztem Verfahren:

  • 12572 „Dilutionsverfahren zur MHK-Bestimmung" (Mikrobouillondilution oder Agardilution), je Pilz und Testsubstanz: 6,83 €
  • 12573 „Gradientendiffusionstest (Etest)", je Pilz und Testsubstanz: 10,14 €

In der alten GOÄ wurde der Etest (Gradientendiffusionsstreifen) mangels eigener Ziffer analog nach Nr. 4728 abgerechnet; die neue 12573 schafft dafür erstmals eine eigenständige Position. Beide Ziffern sind gegenseitig ausgeschlossen: 12572 ist neben 12573 nicht berechnungsfähig und umgekehrt. Die Abrechnungseinheit wechselt von „je Reihenverdünnungstest" zu „je Pilz und Testsubstanz". In der Rechnung sind Pilz(e) und Regelwerk anzugeben (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4728

Die GOÄ-Ziffer 4728 ist je Reihenverdünnungstest, also pro getestetem Antimykotikum, berechnungsfähig. Im Gegensatz zu bakteriologischen Leistungen gibt es bei dieser Ziffer keine Mengenbegrenzung. Bei einem Panel von beispielsweise neun Antimykotika kann die Ziffer somit neunmal angesetzt werden.
Ja, der Gradientendiffusionstest gilt als anerkannte Alternative zur Mikrobouillondilution und kann analog nach GOÄ-Ziffer 4728 abgerechnet werden. Da jeder Teststreifen einen eigenen Konzentrationsgradienten darstellt, erfolgt die Abrechnung ebenfalls je verwendetem Streifen.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4728 das 1,15-Fache der Gebühr (16,76 €). Der maximale Steigerungssatz liegt beim 1,3-Fachen (18,94 €) und erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Die GOÄ-Ziffer 4728 betrifft den Reihenverdünnungstest zur Bestimmung der minimalen Hemmkonzentration (MHK) und ist mit 250 Punkten bewertet. Die GOÄ-Ziffer 4727 hingegen rechnet den Agardiffusionstest (Blättchentest) ab, welcher mit lediglich 100 Punkten bewertet ist.
Für teil- oder vollmechanisierte Verfahren bei Pilzen existiert keine eigene GOÄ-Ziffer. In der Praxis hat sich daher die analoge Abrechnung je Pilz analog zur bakteriologischen Ziffer GOÄ 4614 oder direkt analog zur GOÄ 4728 etabliert.
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