Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4747
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung - Amöben
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4747 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung zum qualitativen Nachweis von Amöben. Diese Untersuchung basiert auf der Lichtmikroskopie und erfordert im Vorfeld eine einfache Anreicherung des Probenmaterials. Typische Anreicherungsverfahren sind die Sedimentation oder die Kochsalzaufschwemmung.
Zusätzlich sind einfache Färbeverfahren wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung im Leistungsumfang enthalten. Auch der Einsatz spezieller optischer Hilfsmittel wie des Phasenkontrastmikroskops ist mit dieser Ziffer abgegolten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.
GOÄ 4747 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Anwendung der GOÄ 4747 ist primär bei dem Verdacht auf eine Amöbeninfektion (Amöbiasis) indiziert. Häufige klinische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind anhaltende, teils blutige Diarrhöen, Bauchschmerzen und Fieber nach Auslandsaufenthalten. Insbesondere Reiserückkehrer aus tropischen Gebieten stellen eine typische Patientengruppe dar.
Die Untersuchung erfolgt in der Regel aus frischem Stuhlmaterial oder rektalen Abstrichen. Da Amöbentrophozoiten außerhalb des Körpers schnell absterben, ist eine zeitnahe Verarbeitung des Nativmaterials in der Praxis essenziell. Die Abgrenzung zu anderen parasitologischen Untersuchungen erfolgt über die gezielte Suche nach Amöbenstadien.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4747
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Amöbenruhr nach Tropenaufenthalt
Ein Patient stellt sich mit krampfartigen Bauchschmerzen und schleimigem Durchfall nach einer Indienreise vor. Der Verdacht auf eine Amöbenruhr liegt nahe. Es erfolgt die Entnahme einer Stuhlprobe und die anschließende mikroskopische Untersuchung nach Anreicherung.
Die Diagnose wird durch den Nachweis von Entamoeba histolytica gesichert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4747 zum Regelsatz, ergänzt durch die symptombezogene Untersuchung.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach medikamentöser Therapie
Nach einer erfolgreich therapierten Amöbiasis stellt sich die Patientin zur Kontrolle vor. Um eine vollständige Eradikation der Parasiten sicherzustellen, wird erneut eine Stuhlprobe mikroskopisch untersucht. Der Befund ist negativ.
Die Abrechnung der GOÄ 4747 ist auch bei negativem Befund vollumfänglich berechtigt. Die Dokumentation sichert den therapeutischen Erfolg ab.
Fallbeispiel 3: Abklärung chronischer Darmbeschwerden
Ein Patient leidet seit Monaten unter rezidivierenden Darmbeschwerden ohne klare Ursache. Zum Ausschluss einer chronischen Parasitose wird eine differenzierte Stuhldiagnostik durchgeführt. Hierbei wird gezielt nach Amöbenzysten gesucht.
Die Durchführung der Anreicherung und Mikroskopie erlaubt die Liquidation der GOÄ 4747. Dies sichert die Ausschlussdiagnostik fachgerecht ab.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4747: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger formaler Fehler ist das Fehlen der konkreten Parasitenbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parasiten in der Rechnung genannt werden müssen. Ohne diesen Zusatz droht eine sofortige Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dieselbe Probe berechnet werden, wenn lediglich verschiedene Färbungen angewandt wurden. Die einfache Färbung ist bereits Bestandteil der Leistung und darf nicht separat über andere Ziffern liquidiert werden.
Achtung: Die Angabe des konkreten Erregers (z. B. "Entamoeba histolytica") auf der Rechnung ist eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung für die GOÄ 4747.
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Dokumentation der GOÄ 4747: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen das entnommene Material, die Methode der Anreicherung und Färbung sowie das exakte Ergebnis festgehalten werden. Auch negative Befunde müssen präzise dokumentiert werden.
Besonders wichtig ist die Dokumentation des zeitlichen Verlaufs bei der Verarbeitung von Nativpräparaten. Da die Vitalität der Trophozoiten zeitkritisch ist, sollte der Zeitpunkt der Probenentnahme und der Untersuchung vermerkt werden.
Dokumentation: Lichtmikroskopische Untersuchung von frischem Stuhl nach Kochsalzaufschwemmung und Lugol-Färbung. Befund: Nachweis von Zysten der Gattung Entamoeba histolytica.
GOÄ 4747: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 4747 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum maximalen Steigerungssatz von 1,3 angehoben werden. Ein erhöhter Aufwand liegt beispielsweise vor, wenn die Probe stark verunreinigt ist und eine aufwendige Reinigung erfordert. Auch eine schwierige differenzialdiagnostische Abgrenzung rechtfertigt die Steigerung.
Tipp: Nutzen Sie bei der Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand durch extrem partikelreiche Stuhlprobe".
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4747 im Rahmen einer umfassenden Diagnostik mit anderen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit klinischen Leistungen wie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder der Beratung nach GOÄ 1. Auch weitere laborchemische Parameter zur Entzündungsdiagnostik sind kombinierbar.
Ziffer 4747 in der neuen GOÄ
Die lichtmikroskopische Amöbenuntersuchung nach einfacher Anreicherung (Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung) wird in der neuen GOÄ durch die parasitenübergreifende Nummer 12522 abgebildet — „Parasit, einfache Anreicherung, je Untersuchung" — mit einem Festpreis von 14,39 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die neue Ziffer ist nicht mehr nach Parasitenart untergliedert; stattdessen ist der untersuchte Parasit (hier: Entamoeba) und das Nativmaterial in der Rechnung anzugeben. 12522 ist neben 12521 (aufwendige Anreicherung) oder neben dem quantitativen Nachweisverfahren für denselben Parasiten nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4747
Was hat nicht gestimmt?