GOÄ 4748: Parasitennachweis richtig abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4748
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung -Lamblien
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,72 € 1,1x
Höchstsatz 12,12 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4748

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung -Lamblien. Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4748 beschreibt eine klassische qualitative Untersuchung im Nativmaterial. Sie umfasst alle vorbereitenden Schritte wie die einfache Anreicherung mittels Filtration oder Sedimentation sowie die anschließende mikroskopische Beurteilung. Auch die Anwendung von speziellen Beleuchtungsverfahren wie dem Phasenkontrast ist mit dieser Gebühr bereits vollständig abgegolten.

Zusätzlich sind einfache Färbeverfahren, die der besseren Darstellung der Parasiten dienen, in der Leistung enthalten. Eine gesonderte Berechnung dieser Hilfsmittel ist daher ausgeschlossen. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet.

GOÄ 4748 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4748 ist immer dann gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Befall mit Darmparasiten, insbesondere Giardia lamblia (Lamblien), vorliegt. Typische klinische Symptome sind chronisch-rezidivierende Durchfälle, unklare Bauchschmerzen, Übelkeit und Gewichtsverlust. Häufig wird diese Untersuchung nach Auslandsaufenthalten in tropischen oder subtropischen Regionen veranlasst.

Als Untersuchungsmaterial dient in der Regel frischer Stuhl oder seltener Duodenalsaft. Da Parasiten unregelmäßig ausgeschieden werden, ist oft die Untersuchung mehrerer Proben an unterschiedlichen Tagen medizinisch sinnvoll. Für jede dieser eigenständigen Untersuchungen kann die Ziffer erneut angesetzt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4748

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Lambliasis nach Fernreise

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, wässrigen Durchfällen nach einer Rucksackreise durch Südostasien vor. Zur Abklärung wird eine Stuhlprobe mittels Kochsalzaufschwemmung und anschließender Lugol-Färbung mikroskopisch auf Lamblien-Zysten untersucht. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4748 zum Regelhöchstsatz von 10,72 € unter Angabe des untersuchten Parasiten.

Fallbeispiel 2: Ausschluss von Parasiten bei chronischer Diarrhoe

Eine Patientin leidet seit mehreren Wochen unter rezidivierenden Blähungen und breiigen Stühlen ohne erkennbare Ursache. Zum Ausschluss einer Parasitose erfolgt eine Sedimentation der Stuhlprobe und die lichtmikroskopische Begutachtung. Der Befund ist negativ, die Leistung wird dennoch über die GOÄ 4748 abgerechnet, da die Indikation gegeben war.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach medikamentöser Therapie

Nach einer nachgewiesenen Infektion mit Giardia lamblia und erfolgter antibiotischer Therapie wird eine erneute Stuhlprobe zur Erfolgskontrolle untersucht. Die mikroskopische Untersuchung zeigt keine Parasiten mehr. Die Leistung wird als eigenständige Kontrolluntersuchung erneut über die Ziffer 4748 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4748: Was Prüfer beanstanden

Ein sehr häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 4748 ist das Fehlen der konkreten Parasitenangabe auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Erreger namentlich genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem versuchen Kostenträger gelegentlich, die Kombination mit anderen mikroskopischen Untersuchungen des Stuhls (z. B. auf Wurmeier) als unzulässige Doppelabrechnung darzustellen. Hier muss klar argumentiert werden, dass es sich um unterschiedliche Zielsetzungen und methodische Schritte handelt.

Achtung: Die einfache Anfärbung darf nicht zusätzlich nach anderen Ziffern der GOÄ berechnet werden. Sie ist integraler Bestandteil der GOÄ 4748 und mit den 160 Punkten abgegolten.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4748: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Symptomatik, das entnommene Material sowie die angewandte Anreicherungsmethode präzise festgehalten werden. Auch das verwendete Färbeverfahren und das exakte mikroskopische Ergebnis gehören in den Befundbericht.

Besonders wichtig ist die Dokumentation des konkreten Verdachts oder der Fragestellung. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung gegenüber den Prüfstellen der Kostenträger.

Dokumentation: V. a. Lambliasis bei chronischer Diarrhoe nach Indien-Reise. Stuhlprobe aufbereitet mittels Sedimentation. Lichtmikroskopie nach Lugol-Färbung: Keine Lamblien-Zysten nachweisbar.

GOÄ 4748: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4748 zum Abschnitt M gehört, ist der Gebührenrahmen auf den 1,3-fachen Satz begrenzt. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus ist nur bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine extrem zähflüssige Probenkonsistenz, die eine aufwendige Homogenisierung erforderte, oder ein hoher Anteil an störendem Detritus, der die mikroskopische Beurteilung erheblich erschwerte.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4748 wird im Praxisalltag häufig mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder der eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3 kombiniert. Auch die Kombination mit anderen Laborparametern wie dem Nachweis von okkultem Blut im Stuhl (GOÄ 3500) oder Entzündungsmarkern wie Calprotectin ist bei unklaren Darmbeschwerden üblich und zulässig.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit Beratungsleistungen darauf, dass die Beratung zeitlich und inhaltlich über die reine Befundmitteilung der Laboruntersuchung hinausgeht.

Ziffer 4748 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung auf Lamblien nach einfacher Anreicherung wird durch die parasitenübergreifende Nummer 12522 — „Parasit, einfache Anreicherung, je Untersuchung" — abgebildet, mit einem Festpreis von 14,39 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die Parasitenspezifizierung entfällt; Giardia lamblia und das Nativmaterial sind in der Rechnung anzugeben. 12522 ist neben 12521 oder neben dem quantitativen Nachweisverfahren für denselben Parasiten nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4748

Nein, die GOÄ 4748 ist je Untersuchung berechnungsfähig. Bei der Untersuchung mehrerer separater Stuhlproben an unterschiedlichen Tagen ist eine erneute Abrechnung jedoch zulässig. Die medizinische Notwendigkeit muss hierbei klar dokumentiert sein.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parasit, wie beispielsweise Lamblien (Giardia lamblia), explizit genannt werden. Dies ist eine zwingende formale Voraussetzung gemäß dem offiziellen Leistungstext. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung von Kostenträgern verweigert werden.
Ja, die mikroskopische Untersuchung nach GOÄ 4748 ist neben kulturellen Verfahren (z. B. GOÄ 4715) abrechenbar, sofern es sich um unterschiedliche methodische Ansätze handelt. Die Kombination dient der umfassenden Diagnostik bei unklaren chronischen Durchfällen. Eine medizinische Begründung in der Akte ist empfehlenswert.
Nein, für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Ja, einfache Färbeverfahren wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung sind bereits mit der Gebühr für die GOÄ 4748 abgegolten. Sie dürfen nicht als separate Färbeleistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Auch spezielle Beleuchtungsverfahren wie der Phasenkontrast sind Teil dieser Ziffer.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich