GOÄ 4756: Parasitennachweis abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

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GOÄ 4756
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten , ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z. B. Phasenkontrast) , nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z. B. Schlüpfversuch , Formalin-Äther-Verfahren ), qualitativ , je Untersuchung
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Die Abrechnung des aufwendigen Parasitennachweises nach GOÄ-Ziffer 4756 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Fallbeispiele, Fallstricke und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4756

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4756 wie folgt:

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z. B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z. B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), qualitativ, je Untersuchung

Der obligate Leistungsinhalt dieser Ziffer fordert zwingend eine aufwendige Anreicherung oder Vorbereitung des Nativmaterials. Hierin unterscheidet sich die GOÄ 4756 maßgeblich von den einfacheren parasitologischen Untersuchungen der Ziffern 4740 bis 4745 sowie 4747 bis 4751. Die anschließende qualitative mikroskopische Beurteilung kann nativ, mit einfacher Färbung oder mittels spezieller Beleuchtungsverfahren erfolgen. Eine aufwendige Anreicherung stellt sicher, dass auch eine geringe Erregerlast zuverlässig nachgewiesen werden kann.

GOÄ 4756 in der Praxis: Indikationen und methodische Vielfalt

Die Ziffer 4756 kommt in der parasitologischen Diagnostik regelmäßig zum Einsatz, insbesondere bei Verdacht auf intestinale oder hämatogene Parasitosen nach Auslandsaufenthalten. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Schistosomiasis (Bilharziose), Amöbenruhr, Lambliasis oder Infektionen mit Mikrofilarien und Leishmanien. Die Wahl des Anreicherungsverfahrens richtet sich nach dem vermuteten Erreger und dem Probenmaterial.

Zu den klassischen Methoden gehört das Formalin-Äther-Verfahren (heute meist als SAF-Anreicherung mit Ethylacetat durchgeführt) zur standardisierten Konzentrierung von Wurmeiern, Larven und Protozoenzysten im Stuhl. Für den Nachweis lebender Larven von Fadenwürmern werden zeitaufwendige Spezialverfahren wie das Baermann-Trichter-Verfahren oder die Koga-Agarplatten-Kultur eingesetzt. Im Blut kommen das Buffy-Coat-Verfahren oder das Knott-Verfahren zur Anwendung.

Tipp: Die Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung (QBC-Verfahren) zum schnellen Nachweis von Malaria-Plasmodien oder Mikrofilarien im Blut kann analog nach der GOÄ-Ziffer 4756 abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4756

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Bilharziose nach Tropenaufenthalt

Ein Patient stellt sich mit Hämaturie nach einer Reise nach Ostafrika vor. Zum Nachweis von Schistosomen-Eiern im Urinsediment führt das Labor einen Schlüpfversuch durch, um die Vitalität der Mirazidien zu prüfen. Die anschließende lichtmikroskopische Untersuchung des angereicherten Materials wird durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4756 mit dem Regelsatz (1,15-fach) in Höhe von 13,41 €.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer chronischen Diarrhö mittels SAF-Anreicherung

Bei anhaltenden Durchfällen nach einer Fernreise wird eine Stuhlprobe mittels SAF-Anreicherung (Sodium acetate-Acetic acid-Formalin) und anschließender Zentrifugation aufbereitet. Das gewonnene Sediment wird als Nasspräparat mikroskopisch auf Protozoenzysten untersucht. Diese Leistung erfüllt vollständig die Kriterien der GOÄ 4756 und wird entsprechend liquidiert.

Fallbeispiel 3: Nachweis von Mikrofilarien im Blut

Bei Verdacht auf eine Filariose wird antikoaguliertes Vollblut des Patients mittels Knott-Verfahren (Lysierung mit Formalin und anschließende Zentrifugation) aufbereitet. Das Sediment wird mikroskopisch auf das Vorhandensein von Mikrofilarien untersucht. Da eine aufwendige Anreicherung des Blutpräparats stattfand, ist die Abrechnung der GOÄ 4756 korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4756: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderabrechnung mit den Ziffern 4753 oder 4754. Wenn eine aufwendige Anreicherung lediglich als unabdingbare Voraussetzung für eine nachfolgende aufwendige Färbung (z. B. Trichrom-Färbung) dient, ist sie mit den Gebühren für die Färbeziffern bereits abgegolten. In diesen Fällen darf die GOÄ 4756 nicht zusätzlich berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung der GOÄ 4756, wenn lediglich eine einfache Anreicherung (wie eine einfache Sedimentation ohne aufwendige Hilfsmittel) durchgeführt wurde. Für einfache Anreicherungsverfahren sind stattdessen die Ziffern aus dem Bereich 4747 bis 4751 heranzuziehen. Die Dokumentation muss den aufwendigen Charakter des Verfahrens (z. B. SAF-Methode oder Baermann-Trichter) klar belegen.

Achtung: Wird ein ungefärbtes Nasspräparat sowohl ohne als auch mit Phasenkontrast untersucht, erlaubt die Formulierung der GOÄ theoretisch eine zweifache Abrechnung der Ziffer 4756. Dies führt in der Praxis jedoch regelmäßig zu Erstattungsstreitigkeiten und sollte medizinisch gut begründet sein.

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Dokumentation der GOÄ 4756: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und auf der Laborüberweisung müssen das konkret angewandte Anreicherungsverfahren sowie das Untersuchungsergebnis dokumentiert werden. Allgemeine Formulierungen wie "Parasitenmikroskopie" reichen bei einer Prüfung oft nicht aus.

Es empfiehlt sich, die genaue methodische Vorgehensweise (z. B. "Formalin-Äther-Sedimentation" oder "Knott-Konzentrationsmethode") explizit festzuhalten. Auch die Angabe, ob eine einfache Färbung oder ein spezielles Beleuchtungsverfahren genutzt wurde, unterstützt die Plausibilität der Abrechnung.

Dokumentationsbeispiel: "Lichtmikroskopischer Parasitennachweis aus Stuhl nach SAF-Anreicherung und Zentrifugation. Untersuchung des Nasspräparats im Phasenkontrast. Ergebnis: Nachweis von Giardia-lamblia-Zysten."

GOÄ 4756: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M sieht für die GOÄ 4756 einen Steigerungssatz von 1,0-fach bis 1,3-fach vor, wobei der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (15,16 €) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei extrem zähen Stuhlproben oder die schwierige Differenzierung atypischer morphologischer Strukturen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4756 kann sinnvoll mit anderen labordiagnostischen Leistungen kombiniert werden, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. Häufig erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit Basislaborwerten oder anderen parasitologischen Suchtests (z. B. Ziffer 4740 für den Direktnachweis ohne Anreicherung aus einer anderen Probe). Wichtig ist, dass bei zeitgleicher Durchführung einer aufwendigen Färbung aus derselben Probe die Spezialziffern 4753 oder 4754 vorrangig zu berechnen sind und die 4756 ausschließen.

Ziffer 4756 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Parasituntersuchung nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren) wird zur neuen Nummer 12521 — „Parasit, aufwendige Anreicherung, je Untersuchung" — mit einem Festpreis von 17,71 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €). Parasit(en) und Nativmaterial sind in der Rechnung anzugeben. 12521 ist neben 12522 (einfache Anreicherung) oder neben dem quantitativen Nachweisverfahren für denselben Parasiten nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4756

Die GOÄ-Ziffer 4756 ist berechnungsfähig, wenn ein lichtmikroskopischer Parasitennachweis nach einer aufwendigen Anreicherung oder Vorbereitung des Probenmaterials erfolgt. Typische Methoden hierfür sind das Formalin-Äther-Verfahren, der Schlüpfversuch oder das Baermann-Trichter-Verfahren. Eine einfache mikroskopische Untersuchung ohne diese Vorbereitungsschritte reicht für die Abrechnung nicht aus.
Nein, eine Nebeneinanderabrechnung ist ausgeschlossen, wenn die aufwendige Anreicherung die zwingende Voraussetzung für die anschließende Spezialfärbung darstellt. In diesem Fall ist die Anreicherung bereits mit den Gebühren für die Ziffern 4753 oder 4754 abgegolten. Nur bei getrennten Untersuchungen aus unterschiedlichen Ansätzen ist eine separate Berechnung denkbar.
Als aufwendige Anreicherungsverfahren gelten unter anderem die SAF-Anreicherung, das Flotationsverfahren mit Zinksulfat sowie das Knott-Verfahren bei Blutproben. Auch zeitintensive biologische Nachweise wie das Harada-Mori-Verfahren oder die Koga-Agarplatten-Kultur fallen unter diese Definition. Einfache Sedimentationen ohne spezielle Hilfsmittel erfüllen diese Kriterien hingegen nicht.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4756 beträgt aktuell 13,41 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 11,66 €, während der maximale Höchstsatz (1,3-fach) mit 15,16 € liquidiert werden kann. Für die Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15-fach ist eine schriftliche Begründung auf der Liquidation erforderlich.
Ja, die Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung (QBC-Verfahren) kann analog nach der GOÄ-Ziffer 4756 berechnet werden. Dieses anspruchsvolle Verfahren dient dem schnellen Nachweis von Parasiten wie Plasmodien oder Mikrofilarien im Blut. Die Abrechnung erfolgt analog, da das Verfahren methodisch einer aufwendigen Anreicherung entspricht.
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