Die Abrechnung des aufwendigen Parasitennachweises nach GOÄ-Ziffer 4756 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Fallbeispiele, Fallstricke und Tipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4756
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4756 wie folgt:
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z. B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z. B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), qualitativ, je Untersuchung
Der obligate Leistungsinhalt dieser Ziffer fordert zwingend eine aufwendige Anreicherung oder Vorbereitung des Nativmaterials. Hierin unterscheidet sich die GOÄ 4756 maßgeblich von den einfacheren parasitologischen Untersuchungen der Ziffern 4740 bis 4745 sowie 4747 bis 4751. Die anschließende qualitative mikroskopische Beurteilung kann nativ, mit einfacher Färbung oder mittels spezieller Beleuchtungsverfahren erfolgen. Eine aufwendige Anreicherung stellt sicher, dass auch eine geringe Erregerlast zuverlässig nachgewiesen werden kann.
GOÄ 4756 in der Praxis: Indikationen und methodische Vielfalt
Die Ziffer 4756 kommt in der parasitologischen Diagnostik regelmäßig zum Einsatz, insbesondere bei Verdacht auf intestinale oder hämatogene Parasitosen nach Auslandsaufenthalten. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Schistosomiasis (Bilharziose), Amöbenruhr, Lambliasis oder Infektionen mit Mikrofilarien und Leishmanien. Die Wahl des Anreicherungsverfahrens richtet sich nach dem vermuteten Erreger und dem Probenmaterial.
Zu den klassischen Methoden gehört das Formalin-Äther-Verfahren (heute meist als SAF-Anreicherung mit Ethylacetat durchgeführt) zur standardisierten Konzentrierung von Wurmeiern, Larven und Protozoenzysten im Stuhl. Für den Nachweis lebender Larven von Fadenwürmern werden zeitaufwendige Spezialverfahren wie das Baermann-Trichter-Verfahren oder die Koga-Agarplatten-Kultur eingesetzt. Im Blut kommen das Buffy-Coat-Verfahren oder das Knott-Verfahren zur Anwendung.
Tipp: Die Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung (QBC-Verfahren) zum schnellen Nachweis von Malaria-Plasmodien oder Mikrofilarien im Blut kann analog nach der GOÄ-Ziffer 4756 abgerechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4756
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Bilharziose nach Tropenaufenthalt
Ein Patient stellt sich mit Hämaturie nach einer Reise nach Ostafrika vor. Zum Nachweis von Schistosomen-Eiern im Urinsediment führt das Labor einen Schlüpfversuch durch, um die Vitalität der Mirazidien zu prüfen. Die anschließende lichtmikroskopische Untersuchung des angereicherten Materials wird durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4756 mit dem Regelsatz (1,15-fach) in Höhe von 13,41 €.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer chronischen Diarrhö mittels SAF-Anreicherung
Bei anhaltenden Durchfällen nach einer Fernreise wird eine Stuhlprobe mittels SAF-Anreicherung (Sodium acetate-Acetic acid-Formalin) und anschließender Zentrifugation aufbereitet. Das gewonnene Sediment wird als Nasspräparat mikroskopisch auf Protozoenzysten untersucht. Diese Leistung erfüllt vollständig die Kriterien der GOÄ 4756 und wird entsprechend liquidiert.
Fallbeispiel 3: Nachweis von Mikrofilarien im Blut
Bei Verdacht auf eine Filariose wird antikoaguliertes Vollblut des Patients mittels Knott-Verfahren (Lysierung mit Formalin und anschließende Zentrifugation) aufbereitet. Das Sediment wird mikroskopisch auf das Vorhandensein von Mikrofilarien untersucht. Da eine aufwendige Anreicherung des Blutpräparats stattfand, ist die Abrechnung der GOÄ 4756 korrekt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4756: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderabrechnung mit den Ziffern 4753 oder 4754. Wenn eine aufwendige Anreicherung lediglich als unabdingbare Voraussetzung für eine nachfolgende aufwendige Färbung (z. B. Trichrom-Färbung) dient, ist sie mit den Gebühren für die Färbeziffern bereits abgegolten. In diesen Fällen darf die GOÄ 4756 nicht zusätzlich berechnet werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung der GOÄ 4756, wenn lediglich eine einfache Anreicherung (wie eine einfache Sedimentation ohne aufwendige Hilfsmittel) durchgeführt wurde. Für einfache Anreicherungsverfahren sind stattdessen die Ziffern aus dem Bereich 4747 bis 4751 heranzuziehen. Die Dokumentation muss den aufwendigen Charakter des Verfahrens (z. B. SAF-Methode oder Baermann-Trichter) klar belegen.
Achtung: Wird ein ungefärbtes Nasspräparat sowohl ohne als auch mit Phasenkontrast untersucht, erlaubt die Formulierung der GOÄ theoretisch eine zweifache Abrechnung der Ziffer 4756. Dies führt in der Praxis jedoch regelmäßig zu Erstattungsstreitigkeiten und sollte medizinisch gut begründet sein.
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Dokumentation der GOÄ 4756: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und auf der Laborüberweisung müssen das konkret angewandte Anreicherungsverfahren sowie das Untersuchungsergebnis dokumentiert werden. Allgemeine Formulierungen wie "Parasitenmikroskopie" reichen bei einer Prüfung oft nicht aus.
Es empfiehlt sich, die genaue methodische Vorgehensweise (z. B. "Formalin-Äther-Sedimentation" oder "Knott-Konzentrationsmethode") explizit festzuhalten. Auch die Angabe, ob eine einfache Färbung oder ein spezielles Beleuchtungsverfahren genutzt wurde, unterstützt die Plausibilität der Abrechnung.
Dokumentationsbeispiel: "Lichtmikroskopischer Parasitennachweis aus Stuhl nach SAF-Anreicherung und Zentrifugation. Untersuchung des Nasspräparats im Phasenkontrast. Ergebnis: Nachweis von Giardia-lamblia-Zysten."
GOÄ 4756: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M sieht für die GOÄ 4756 einen Steigerungssatz von 1,0-fach bis 1,3-fach vor, wobei der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (15,16 €) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei extrem zähen Stuhlproben oder die schwierige Differenzierung atypischer morphologischer Strukturen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4756 kann sinnvoll mit anderen labordiagnostischen Leistungen kombiniert werden, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. Häufig erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit Basislaborwerten oder anderen parasitologischen Suchtests (z. B. Ziffer 4740 für den Direktnachweis ohne Anreicherung aus einer anderen Probe). Wichtig ist, dass bei zeitgleicher Durchführung einer aufwendigen Färbung aus derselben Probe die Spezialziffern 4753 oder 4754 vorrangig zu berechnen sind und die 4756 ausschließen.
Ziffer 4756 in der neuen GOÄ
Die lichtmikroskopische Parasituntersuchung nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren) wird zur neuen Nummer 12521 — „Parasit, aufwendige Anreicherung, je Untersuchung" — mit einem Festpreis von 17,71 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €). Parasit(en) und Nativmaterial sind in der Rechnung anzugeben. 12521 ist neben 12522 (einfache Anreicherung) oder neben dem quantitativen Nachweisverfahren für denselben Parasiten nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4756
Was hat nicht gestimmt?