Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4754
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, einschließlich aufwendigerer Anfärbung-, qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Die Gebührenordnungsziffer 4754 beschreibt eine qualitative parasitologische Untersuchung mittels Lichtmikroskopie. Diese Leistung umfasst neben der eigentlichen Mikroskopie auch aufwendigere Färbeverfahren, die zur Identifikation der Erreger notwendig sind. Typische Färbungen in diesem Kontext sind beispielsweise die modifizierte Ziehl-Neelsen-Färbung oder die Trichrom-Färbung.
Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M II (Untersuchungen im Nativmaterial oder nach Anreicherung) zugeordnet. Ein wesentlicher formaler Aspekt ist die Verpflichtung, die konkret untersuchten Parasiten auf der Rechnung anzugeben. Ohne diese Angabe ist die Abrechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
GOÄ 4754 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4754 setzt eine gezielte Fragestellung nach parasitären Infektionen voraus. Häufige klinische Szenarien betreffen Patienten nach Auslandsaufenthalten mit anhaltenden Durchfällen oder Fieber unklarer Genese. Auch bei Verdacht auf opportunistische Infektionen bei immungeschwächten Patienten kommt diese Untersuchung regelmäßig zum Einsatz.
Typische Zielorganismen dieser Untersuchung sind unter anderem Plasmodien (Malaria) im dicken Tropfen oder Blutausstrich, Giardia lamblia, Kryptosporidien oder Amöben im Stuhl. Die Ziffer deckt den hohen methodischen Aufwand ab, der durch die spezifische Anreicherung und die anschließende differenzierte Färbung entsteht. Dadurch unterscheidet sie sich von einfachen nativen mikroskopischen Präparaten.
Tipp: Bei Verdacht auf Malaria ist die zeitnahe Durchführung und Abrechnung des "Dicken Tropfens" und des dünnen Blutausstrichs über die GOÄ 4754 ein Standardverfahren in der tropenmedizinischen Basisdiagnostik.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4754
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Malaria nach Tropenrückkehr
Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem Fieber nach einer Reise durch ein Endemiegebiet vor. Zum Ausschluss einer Malaria wird ein Blutausstrich sowie ein Dicker Tropfen angefertigt, gefärbt (Giemsa-Färbung) und lichtmikroskopisch ausgewertet. Es erfolgt die Identifikation von Plasmodium falciparum.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4754 für die mikroskopische Untersuchung. Auf der Rechnung wird die Diagnose beziehungsweise der untersuchte Erreger explizit als "Plasmodium spp." ausgewiesen. Zusätzlich können die Blutentnahme und die Beratung liquidiert werden.
Fallbeispiel 2: Chronische Diarrhö nach Outdoor-Aktivität
Eine Patientin leidet nach einer Bergwanderung mit Konsum von unbefiltertem Quellwasser an anhaltenden, wässrigen Durchfällen. Zum Nachweis von Giardia lamblia wird eine Stuhlprobe mittels SAF-Konzentration aufbereitet, mit Trichrom gefärbt und mikroskopiert.
Der hohe Aufwand der Färbung und Aufbereitung rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 4754. In der Liquidation wird der untersuchte Parasit mit "Giardia lamblia" spezifiziert. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz von 1,15, da es sich um eine Laborleistung handelt.
Fallbeispiel 3: Varia-Diagnostik bei immunsupprimiertem Patienten
Bei einem HIV-positiven Patienten mit chronischer Diarrhö besteht der Verdacht auf eine Infektion mit Kryptosporidien oder Mikrosporidien. Es wird ein Stuhlausstrich angefertigt und mittels modifizierter säurefester Färbung (Kinyoun-Färbung) mikroskopisch analysiert.
Da diese Färbung einen erheblichen methodischen Aufwand darstellt, ist die Berechnung der GOÄ 4754 vollumfänglich begründet. Die Rechnung führt den Erreger "Cryptosporidium spp." auf. Die Dokumentation hält die angewandte Färbemethode detailliert fest.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4754: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste formale Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4754 ist das Fehlen der Erregerangabe auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Rechnung regelmäßig, wenn der untersuchte Parasit nicht namentlich genannt wird. Die bloße Nennung der Ziffer ohne den Zusatz "Nachweis von..." reicht nicht aus.
Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von einfachen mikroskopischen Untersuchungen (z. B. nach GOÄ 4750) aus demselben Probenmaterial. Wenn eine aufwendige Färbung durchgeführt wird, ist die einfachere Untersuchung in der Regel abgegolten. Prüfer achten hier genau auf die Identität des Untersuchungsmaterials.
Achtung: Die GOÄ 4754 darf nicht für einfache bakterielle Färbungen (wie die einfache Gram-Färbung) herangezogen werden. Hierfür existieren eigene Ziffern im GOÄ-Abschnitt M, die einen geringeren Punktwert aufweisen.
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Dokumentation der GOÄ 4754: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das verwendete Probenverfahren, die spezifische Färbemethode und das qualitative Ergebnis dokumentiert werden. Auch negative Befunde müssen zwingend mit Angabe der gesuchten Zielorganismen erfasst werden.
Für die Nachvollziehbarkeit im Falle einer Prüfung empfiehlt sich die standardisierte Erfassung der Arbeitsschritte. Dies umfasst die Angabe des Anreicherungsverfahrens (z. B. Flotationsverfahren oder Sedimentation) sowie der mikroskopischen Vergrößerungsstufen.
Dokumentationsbeispiel:
Lichtmikroskopische Untersuchung von Stuhlsediment nach SAF-Anreicherung. Präparat gefärbt mit modifizierter Ziehl-Neelsen-Färbung. Mikroskopie bei 1000-facher Vergrößerung (Ölimmersion). Befund: Qualitativer Nachweis von Kryptosporidien-Oozysten positiv.
GOÄ 4754: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4754 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Sinnvolle Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Durchmusterung des Präparats, beispielsweise bei sehr geringer Erregerdichte, oder schwierige Differenzierungen bei untypischen morphologischen Varianten der Parasiten.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die parasitologische Untersuchung im Rahmen einer breiteren Diagnostik durchgeführt. Erlaubt ist die Kombination mit der Blutentnahme (GOÄ 250) oder der Beratung (GOÄ 1 oder GOÄ 3). Im Laborbereich kann die Ziffer 4754 neben anderen spezifischen Erregernachweisen (z. B. mittels PCR nach GOÄ 4780 ff. oder Antigen-ELISA) abgerechnet werden, sofern es sich um unterschiedliche methodische Ansätze handelt.
Ziffer 4754 in der neuen GOÄ
Die alte Auffangziffer für parasitologische Untersuchungen mit aufwendigerer Anfärbung wird in der neuen GOÄ auf mehrere spezialisierte Ziffern verteilt — die Wahl hängt vom untersuchten Parasiten und der Methode ab:
Nach Anreicherung mit aufwendiger Färbung
- 12524 Parasit-Färbung, aufwendig, nach Anreicherung, je Parasit (z. B. Giemsa, Grocott, Calcofluor): 24,36 € — neben der aufwendigen und der einfachen Anreicherungsziffer zusätzlich berechnungsfähig, wenn dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechend
Direkt aus Nativmaterial mit aufwendiger Färbung
- 12503 Filarioidea (Filarien), Färbung, z. B. Hämatoxylin: 22,96 €
- 12504 Coccidia, Autofluoreszenz (Fluoreszenzmikroskopie): 20,44 €
- 12505 Coccidia, aufwendige Hellfeldmikroskopie-Färbung (z. B. Kinyoun) — nur berechnungsfähig, wenn mit 12504 keine Coccidia nachweisbar waren: 20,44 €
- 12507 Leishmania, Färbung (z. B. Giemsa): 19,09 €
- 12508 Microsporidia, Färbung (z. B. Chromotropfärbung, Calcofluor): 20,32 €
Heute beträgt der 2,3-fache Satz für Nr. 4754 16,76 €. Die Dokumentation entscheidet über die korrekte Ziffer: Parasit, Methode, Nativmaterial und ggf. das Ergebnis der Voruntersuchung (bei 12505) sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4754
Was hat nicht gestimmt?