GOÄ 4753: Parasitennachweis korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4753
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, einschließlich aufwendigerer Anfärbung-, qualitativ, je Untersuchung -Giemsafärbung (Blutausstrich) (z. B. Malariaplasmodien)
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4753

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, einschließlich aufwendigerer Anfärbung-, qualitativ, je Untersuchung -Giemsafärbung (Blutausstrich) (z. B. Malariaplasmodien) - Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4753 beschreibt eine qualitative lichtmikroskopische Untersuchung, die speziell für den Nachweis von Parasiten konzipiert ist. Der Fokus liegt hierbei auf Verfahren, die eine aufwendigere Anfärbung erfordern, wie es klassischerweise bei der Giemsa-Färbung eines Blutausstrichs der Fall ist. Diese Methode ist der Goldstandard für die Identifikation von intrazellulären Erregern im Blut.

Im Leistungsumfang sind alle Teilschritte von der Präparateherstellung über die Färbung bis hin zur intensiven mikroskopischen Beurteilung enthalten. Wichtig ist, dass diese Ziffer je Untersuchung berechnet wird. Eine wesentliche formale Voraussetzung für die Abrechnung ist die Nennung der untersuchten Parasiten direkt auf der Liquidation.

GOÄ 4753 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4753 vor allem bei Patienten mit unklarem Fieber nach einem Aufenthalt in Tropen- oder Subtropengebieten zum Einsatz. Der dringende Verdacht auf eine Malaria-Infektion erfordert eine schnelle und präzise Diagnostik mittels 'Dickem Tropfen' und dünnem Blutausstrich. Hierbei ermöglicht die Giemsa-Färbung die sichere Differenzierung der verschiedenen Plasmodien-Arten.

Neben Malariaplasmodien ist die Ziffer auch für den Nachweis anderer Blutparasiten wie Babesien, Trypanosomen oder Leishmanien relevant. Die Untersuchung erfordert ein hohes Maß an mikroskopischer Expertise, da die Erreger oft nur in geringer Dichte vorliegen und sorgfältig gesucht werden müssen. Die Abgrenzung zu einfacheren Färbeverfahren nach GOÄ 4752 ist essenziell, da nur komplexe Mehrschritt-Färbungen die Abrechnung der 4753 rechtfertigen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4753

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Malaria tropica

Ein Patient stellt sich mit hohem, wechselndem Fieber nach einer Kenia-Reise in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer Malaria wird ein dünner Blutausstrich sowie ein 'Dicker Tropfen' angefertigt und mittels Giemsa-Färbung aufbereitet. Die mikroskopische Auswertung zeigt Ringformen von Plasmodium falciparum. Abgerechnet wird die GOÄ 4753 mit dem Hinweis 'Untersuchung auf Malariaplasmodien' auf der Rechnung.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Babesiose

Nach einem Zeckenbiss und anschließenden grippeähnlichen Symptomen mit Hämolyse besteht der Verdacht auf eine Babesiose. Es erfolgt eine Blutentnahme und die Erstellung eines gefärbten Blutausstrichs zur lichtmikroskopischen Parasitensuche. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4753 unter Angabe des Suchziels 'Babesien' in der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Vektorenübertragene Erkrankung nach Südeuropa-Aufenthalt

Ein Hundebesitzer zeigt nach einem Urlaub in Südspanien cutane Läsionen und Lymphknotenschwellungen; der Verdacht auf Leishmaniose liegt nahe. Es wird ein Gewebeausstrich entnommen, aufwendig gefärbt und mikroskopiert. Der Nachweis von Leishmanien rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 4753, wobei die spezifische Erregerbezeichnung auf der Liquidation vermerkt wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4753: Was Prüfer beanstanden

Der mit Abstand häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4753 ist das Fehlen der Erregerangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parasiten genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die bloße Angabe 'Parasitennachweis' reicht nicht aus. Es muss konkret benannt werden, nach welchen Parasiten (z. B. Plasmodien, Trypanosomen) gesucht wurde, um die Formalia der GOÄ zu erfüllen.

Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ 4752 (einfache Färbung) für dasselbe Probenmaterial. Wenn eine aufwendige Färbung durchgeführt wird, ist die einfache Färbung darin bereits abgegolten. Auch die Kombination mit allgemeinen mikroskopischen Ziffern aus demselben Ausstrich wird von Prüfstellen häufig moniert.

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Dokumentation der GOÄ 4753: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnungsprüfung. In der Patientenakte müssen sowohl die klinische Indikation als auch die Details der Präparateherstellung dokumentiert werden. Dazu gehören die Art des Materials und die angewandte Färbemethode.

Zudem muss das mikroskopische Ergebnis detailliert festgehalten werden. Dies umfasst nicht nur positive Befunde, sondern auch die Dokumentation eines negativen Ergebnisses nach intensiver Suche. Solche präzisen Angaben sichern den Abrechnungsanspruch bei Rückfragen ab.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Malaria nach Nigeria-Reise. Blutausstrich und Dicker Tropfen angefertigt. Giemsa-Färbung durchgeführt. Lichtmikroskopische Untersuchung bei 1000-facher Vergrößerung: Kein Nachweis von Malariaplasmodien in 100 Sichtfeldern. Diagnose: Ausschluss akute Malaria.

GOÄ 4753: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4753 dem Abschnitt M angehört, unterliegt sie besonderen Tarifsätzen. Der Regelhöchstsatz beträgt hier 1,15-fach (16,76 €), der maximale Höchstsatz liegt bei 1,3-fach (18,94 €). Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Rechtfertigende Gründe für den 1,3-fachen Satz sind beispielsweise eine schwierige Differenzierung bei sehr geringer Parasitendichte. Auch stark verunreinigte Proben oder atypische Erregermorphologien, die eine verlängerte Mikroskopierzeit bedingen, können als Begründung herangezogen werden.

Tipp: Nutzen Sie präzise Formulierungen für die Steigerung, wie zum Beispiel: 'Erhöhter Zeitaufwand durch extrem geringe Erregerdichte und notwendige Differenzierung atypischer Plasmodienformen.'

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer Malaria- oder Parasitendiagnostik wird die GOÄ 4753 häufig mit der Blutentnahme nach GOÄ 250 kombiniert. Auch die vorausgehende symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) oder die eingehende Beratung (GOÄ 3) sind regelhaft ansetzbar. Werden im Labor zusätzlich ein großes Blutbild (GOÄ 3550) oder Entzündungsparameter wie CRP (GOÄ 3524) bestimmt, können diese Ziffern nebeneinander abgerechnet werden, sofern die jeweiligen Bestimmungen medizinisch indiziert sind.

Ziffer 4753 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung auf Malariaparasiten mittels Giemsafärbung wird zur neuen Nummer 12512 — „Plasmodium (Malaria), je Färbung" — mit einem Festpreis von 21,61 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue Ziffer ist auf Plasmodium beschränkt und deckt Blutausstrich und/oder Dicken Tropfen ab. Die Auswertung erfolgt quantitativ (Parasitendichte). Die Mengeneinheit wechselt von „je Untersuchung" zu „je Färbung". Für seltene Blutparasiten anderer Gattungen (z. B. Babesia, Trypanosoma) sieht der Entwurf in diesem Abschnitt keinen eigenständigen Nachfolger vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4753

Die GOÄ-Ziffer 4753 wird für den qualitativen lichtmikroskopischen Nachweis von Parasiten mittels aufwendigerer Färbung, wie der Giemsa-Färbung im Blutausstrich, berechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Malaria oder andere durch Vektoren übertragene Parasitosen. Die Abrechnung setzt voraus, dass die untersuchten Parasiten auf der Rechnung explizit genannt werden.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parasiten, wie beispielsweise Malariaplasmodien oder Babesien, namentlich aufgeführt werden. Dies ist eine zwingende formale Vorgabe der Leistungsbeschreibung. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.
Ja, eine Steigerung der GOÄ 4753 bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts MII handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach. Begründungen für eine Steigerung können beispielsweise ein extrem hoher Parasitenbefall oder schwierige Differenzierungsbedingungen sein.
Die GOÄ-Ziffer 4753 umfasst aufwendigere Färbeverfahren wie die Giemsa-Färbung, während die GOÄ 4752 für einfache Färbungen vorgesehen ist. Für den klassischen 'Dicken Tropfen' oder Blutausstrich zum Malarianachweis ist daher die Ziffer 4753 die korrekte Wahl. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern für dieselbe Untersuchung ist nicht zulässig.
Die GOÄ 4753 darf nicht neben einfacheren mikroskopischen Untersuchungen aus demselben Probenmaterial berechnet werden, wenn diese bereits abgegolten sind. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse gemäß den Vorbemerkungen des Abschnitts M zu beachten. Insbesondere ist die Kombination mit Ziffern für identische Zielorganismen aus derselben Probe ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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