GOÄ 4751: Parasitennachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4751
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,72 € 1,1x
Höchstsatz 12,12 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4751

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4751 im Abschnitt der Laboratoriumsuntersuchungen sehr präzise. Diese Ziffer deckt spezifische manuelle Tätigkeiten im Labor ab, die einen mittleren methodischen Aufwand erfordern.

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die Leistung umfasst somit nicht nur die reine Betrachtung unter dem Mikroskop, sondern auch vorbereitende Schritte. Die einfache Anreicherung sowie optionale einfache Anfärbungen sind integraler Bestandteil dieser Gebührenziffer.

GOÄ 4751 in der Praxis: Diagnostik von Parasitosen im Nativpräparat

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4751 vor allem bei Verdacht auf gastrointestinale Infektionen oder spezifische parasitäre Erkrankungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind anhaltende Diarrhöen nach Auslandsaufenthalten oder der Verdacht auf einen Wurmbefall bei Kindern. Die Untersuchung von Stuhlproben, Urinsedimenten oder Analabstrichen bildet hierbei das primäre Untersuchungsmaterial.

Abzugrenzen ist diese Leistung von einfachen mikroskopischen Untersuchungen ohne vorherige Aufbereitung. Sobald ein Anreicherungsverfahren wie die Filtration oder Sedimentation durchgeführt wird, ist der Ansatz der Ziffer 4751 gerechtfertigt. Dies unterscheidet sie maßgeblich von der einfacheren Ziffer 4750, die ohne diese Vorbereitungsschritte auskommt und somit eine höhere methodische Wertigkeit besitzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4751

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Lambliasis (Giardiasis)

Ein Patient stellt sich mit chronisch-rezidivierenden Durchfällen nach einer Fernreise vor. Aus einer frischen Stuhlprobe wird eine Kochsalzaufschwemmung hergestellt und mit Lugol-Lösung angefärbt, um Zysten von Giardia lamblia nachzuweisen. Die anschließende lichtmikroskopische Beurteilung sichert die Diagnose. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4751 unter Nennung des Erregers Giardia lamblia.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Oxyuriasis bei Kindern

Ein Kind leidet unter nächtlichem perianalem Juckreiz. Es wird ein Klebestreifenpräparat (Analabstrich) angefertigt und mikroskopisch auf Eier von Enterobius vermicularis untersucht. Da es sich um eine Untersuchung mit ähnlichem methodischen Aufwand handelt, erfolgt die Abrechnung über die Ziffer 4751. In der Rechnung wird der Nachweis von Enterobius vermicularis explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Schistosomiasis (Bilharziose)

Nach einem Aufenthalt in einem tropischen Endemiegebiet klagt ein Patient über Hämaturie. Eine Urinprobe wird mittels Filtration angereichert, um die charakteristischen Eier von Schistosoma haematobium unter dem Mikroskop darzustellen. Dieses physikalische Trennverfahren begründet den Ansatz der Ziffer 4751. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe des Parasiten Schistosoma haematobium.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4751: Was Prüfer beanstanden

Ein sehr häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer is das Versäumnis, die untersuchten Parasiten namentlich auf der Rechnung aufzuführen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da es sich hierbei um eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung handelt. Es reicht nicht aus, lediglich den Zifferntext ohne den konkreten Erregernamen zu übernehmen.

Achtung: Die Angabe der gesuchten oder gefundenen Parasiten auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen rechtmäßig verweigert werden.

Ein weiterer Fehler betrifft den gewählten Steigerungssatz. Da die Ziffer 4751 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gelten hier andere Höchstgrenzen als im therapeutischen Bereich. Der maximale Steigerungssatz liegt bei 1,3-fach, weshalb eine Abrechnung mit dem üblichen 2,3-fachen Satz zu einer sofortigen Beanstandung führt.

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Dokumentation der GOÄ 4751: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das entnommene Untersuchungsmaterial, die angewandte Methode der Anreicherung sowie das qualitative Ergebnis präzise festgehalten werden. Auch die klinische Indikation, die zur Untersuchung führte, sollte klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Dokumentation: Lichtmikroskopische Untersuchung von Stuhl nach Kochsalzaufschwemmung und Lugol-Färbung zum Ausschluss von Giardia lamblia. Ergebnis: negativ.

Durch diese detaillierte Erfassung im Krankenblatt lässt sich im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung jederzeit nachweisen, dass die Voraussetzungen der Ziffer vollumfänglich erfüllt wurden. Die Dokumentation sollte idealerweise direkt am Tag der Untersuchung zeitnah und unverändert abgespeichert werden.

Tipp: Verwenden Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Dokumentationsvorlagen, die automatisch das verwendete Anreicherungsverfahren und das Ergebnis erfassen.

GOÄ 4751: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz für die Ziffer 4751 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Honorar von 10,72 € entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (12,12 €) ist nur unter Angabe einer schriftlichen Begründung zulässig. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem hoher Anteil an Detritus in der Probe oder eine erschwerte Differenzierung aufgrund untypischer Parasitenmorphologie, was den zeitlichen Aufwand erheblich steigert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4751 wird häufig im Rahmen einer umfassenden gastroenterologischen Abklärung erbracht. Sie lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 kombinieren. Wichtig ist jedoch, dass eventuelle Ausschlussbestimmungen innerhalb des Laborkapitels beachtet werden, um eine unzulässige Doppelabrechnung aus derselben Probe zu vermeiden.

Ziffer 4751 in der neuen GOÄ

Die frühere Auffangvariante für parasitologische Untersuchungen nach einfacher Anreicherung mit ähnlichem methodischen Aufwand wird durch die allgemeine Nummer 12522 — „Parasit, einfache Anreicherung, je Untersuchung" — abgebildet, mit einem Festpreis von 14,39 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die neue Leistungslegende ist parasitenunabhängig formuliert; Parasit und Nativmaterial sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4751

Die Gebührenordnung für Ärzte bewertet die GOÄ-Ziffer 4751 mit 160 Punkten, was im Einfachsatz einem Betrag von 9,33 € entspricht. Beim Schwellenwert von 1,15-fach beträgt die Gebühr 10,72 €, während der Höchstsatz bei 12,12 € liegt. Höhere Sätze als der 1,3-fache Satz sind für diese Laborleistung ausgeschlossen.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parasiten namentlich angegeben werden. Diese formale Vorgabe ist im offiziellen Leistungstext der GOÄ explizit verankert. Fehlt diese Angabe, kann der Kostenträger die Erstattung der gesamten Leistung verweigern.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei einem ungewöhnlich hohen Zeitaufwand oder schwierigen Untersuchungsbedingungen zulässig. Dies kann beispielsweise bei stark verunreinigten Proben oder einer erschwerten Differenzierung untypischer Parasitenformen der Fall sein. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dargelegt werden.
Die Nebeneinanderberechnung aus demselben Körpermaterial ist in der Regel ausgeschlossen, wenn es sich um denselben Untersuchungsschritt handelt. Für unterschiedliche Proben oder eigenständige Fragestellungen ist eine getrennte Abrechnung unter Angabe der verschiedenen Materialien möglich. Es empfiehlt sich, die Materialtrennung in der Dokumentation genau festzuhalten.
Die Ziffer umfasst einfache Anreicherungsverfahren wie die Sedimentation, Filtration oder eine einfache Kochsalzaufschwemmung. Auch einfache Färbungen wie die Lugol- oder Methylenblaufärbung sind mit der Gebühr bereits abgegolten. Aufwendigere Spezialfärbungen müssen gegebenenfalls über andere Ziffern abgebildet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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