GOÄ 4750: Parasitennachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4750
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung -Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,72 € 1,1x
Höchstsatz 12,12 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4750

Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast)-, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung -Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4750 beschreibt eine klassische labormedizinische Methode zur Identifikation von Helminthen. Diese Leistung umfasst die gesamte Kette von der Probenvorbereitung über die Anreicherung bis hin zur mikroskopischen Beurteilung. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob eine einfache Färbung oder ein spezielles Beleuchtungsverfahren angewendet wird.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist die qualitative Auswertung. Das bedeutet, dass das Vorhandensein oder Fehlen von Parasitenstrukturen dokumentiert wird. Die Vorbemerkungen des Abschnitts M der GOÄ sind hierbei stets zu beachten, insbesondere bezüglich der Erbringung im eigenen Praxislabor.

GOÄ 4750 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4750 ist bei begründetem Verdacht auf eine parasitäre Infektion des Magen-Darm-Trakts angezeigt. Typische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind anhaltender Pruritus ani, unklare abdominelle Beschwerden oder Gewichtsverlust. Auch die Abklärung einer Eosinophilie im Blutbild führt häufig zu dieser labormedizinischen Untersuchung.

Klinisch relevant ist die Abgrenzung zu anderen Parasitenformen. Die Ziffer 4750 bezieht sich ausschließlich auf Würmer (Helminthen) und deren Entwicklungsstadien. Für den Nachweis von Protozoen wie Lamblien oder Amöben existieren eigene Gebührenordnungsziffern, die getrennt betrachtet werden müssen.

Tipp: Bei Verdacht auf Madenwürmer (Enterobius vermicularis) empfiehlt sich die Durchführung eines perianalen Tesafilm-Abklatsches. Diese einfache Methode liefert im Vergleich zur Stuhlprobe oft zuverlässigere Ergebnisse für die Mikroskopie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4750

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Madenwurmbefall (Oxyuriasis)

Ein Kind wird mit nächtlichem analem Juckreiz in der Praxis vorgestellt. Es erfolgt die Anlage eines perianalen Klebestreifenpräparats und die anschließende lichtmikroskopische Beurteilung in der Praxis. Der Nachweis von Enterobius-vermicularis-Eiern sichert die Diagnose. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie die GOÄ-Ziffer 4750 für den mikroskopischen Nachweis.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Spulwurminfektion (Askaridiasis)

Ein Patient klagt nach einer Fernreise über rezidivierende Bauchschmerzen und Reizhusten. Eine Stuhlprobe wird mittels Sedimentationsverfahren angereichert und mikroskopisch auf Wurmeier untersucht. Es werden befruchtete Eier von Ascaris lumbricoides identifiziert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4750 unter Angabe des gefundenen Parasiten.

Fallbeispiel 3: Ausschluss von Bandwurmbefall (Taeniasis)

Ein Patient bringt ein fragliches Wurmsegment zur Identifikation in die Praxis. Das Segment wird makroskopisch und mikroskopisch nach einfacher Aufbereitung untersucht, um Proglottiden von Taenia saginata auszuschließen. Da der Befund negativ bleibt, wird die Untersuchung dennoch nach GOÄ 4750 liqudiert, da die erbrachte Leistung entscheidend für den Ausschluss war.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4750: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 4750 ist das Fehlen der konkreten Parasitenbezeichnung auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parasiten anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Anreicherungsmethoden. Da einfache Anreicherungsverfahren wie die Sedimentation oder Filtration bereits im Leistungstext der Ziffer 4750 enthalten sind, dürfen diese nicht separat in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für einfache Färbungen, die ebenfalls mit der Gebühr abgegolten sind.

Achtung: Die Ziffer 4750 darf nicht für den Nachweis von Protozoen (z. B. Giardia lamblia) herangezogen werden. Hierfür sind die Ziffern 4751 oder 4752 zu verwenden, da eine fehlerhafte Zuordnung als Falschabrechnung gewertet werden kann.

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Dokumentation der GOÄ 4750: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die Indikation, das Probenmaterial und die angewandte Methode präzise festgehalten werden. Auch das Ergebnis der Untersuchung, ob positiv oder negativ, muss eindeutig dokumentiert sein.

Für die Rechtssicherheit empfiehlt es sich, das verwendete Anreicherungsverfahren (z. B. Kochsalzaufschwemmung) namentlich zu nennen. Sollten Färbeverfahren zum Einsatz kommen, gehören auch diese Details in den Befundbericht. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Lichtmikroskopischer Nachweis von Parasiten aus Stuhlprobe nach Sedimentation. Befund: Nachweis von Eiern von Ascaris lumbricoides. Methode: Nativpräparat mit Lugol-Lösung.

GOÄ 4750: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4750 gehört zum Abschnitt M I (Untersuchungen im Nativmaterial). Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem hohem Zeitaufwand durch stark verunreinigtes Probenmaterial oder bei der Notwendigkeit multipler Differenzierungsschritte.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 4750 zusammen mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 kombiniert. Auch die Blutentnahme nach GOÄ 250 zur Bestimmung des Differentialblutbildes (Eosinophile) ist eine häufige und zulässige Kombination im Rahmen der parasitologischen Diagnostik.

Ziffer 4750 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Untersuchung auf Würmer und Wurmeier nach einfacher Anreicherung wird durch Nummer 12522 — „Parasit, einfache Anreicherung, je Untersuchung" — abgebildet, mit einem Festpreis von 14,39 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die Angabe des konkreten Parasiten und des Nativmaterials in der Rechnung bleibt erforderlich. 12522 ist neben 12521 oder neben dem quantitativen Nachweisverfahren für denselben Parasiten nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4750

Die GOÄ-Ziffer 4750 wird für den lichtmikroskopischen Nachweis von Würmern, deren Eiern oder Bestandteilen berechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Oxyuren, Askariden oder Bandwurmbefall.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parasiten namentlich angegeben werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist möglich, wenn es sich um unterschiedliche Zielorganismen (Würmer vs. Protozoen) handelt. Die medizinische Notwendigkeit für beide Untersuchungen muss jedoch klar aus der Dokumentation hervorgehen.
Als Leistung des Abschnitts M I beträgt der Regelsatz das 1,15-Fache der Gebühr. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer begründeten medizinischen Besonderheit zulässig.
Ja, einfache Anreicherungsverfahren wie die Sedimentation oder Filtration sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sie dürfen daher nicht als eigenständige Leistung zusätzlich berechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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