Die quantitative Parasitenbestimmung nach GOÄ-Ziffer 4757 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Methoden, Fallbeispielen und Abrechnungsfehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4757
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugolfärbung- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z. B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z. B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), quantitativ (z. B. Filtermethode, Zählkammer), je Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 4757 beschreibt eine hochspezifische und methodisch anspruchsvolle Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Der obligate Leistungsinhalt fordert zwingend den quantitativen Nachweis ausgeschiedener Parasiten, wie beispielsweise Wurmeier im Stuhl oder Urin. Diese Untersuchung unterscheidet sich maßgeblich von rein qualitativen Nachweisen durch den hohen präparativen und analytischen Aufwand.
Da das Ergebnis auf eine definierte Ausgangsmenge (z. B. Eier pro Gramm Stuhl oder pro Milliliter Urin) hochgerechnet wird, potenzieren sich methodische Ungenauigkeiten leicht. Daher verlangt das Verfahren eine exakte Einhaltung der Probenvorbereitung und Zählung. Die in der Legende genannten Beispiele wie der Schlüpfversuch oder das Formalin-Äther-Verfahren sind historisch bedingt, eignen sich jedoch in der Praxis kaum für rein quantitative Aussagen, weshalb moderne quantitative Standardverfahren herangezogen werden.
GOÄ 4757 in der Praxis: Indikationen und methodische Anforderungen
Die quantitative Bestimmung von Parasiteneiern ist in der täglichen Praxis ein seltenes, aber hochrelevantes Diagnosewerkzeug. Die Indikation besteht vor allem bei Verdacht auf Infektionen mit Ascaris lumbricoides (Spulwurm), Trichuris trichiura (Peitschenwurm), Hakenwürmern oder Schistosomen (Pärchenegeln). Häufig wird diese Diagnostik im Rahmen reisemedizinischer Rückkehrer-Untersuchungen oder bei epidemiologischen Fragestellungen nach Aufenthalten in Endemiegebieten notwendig.
Für die Durchführung stehen verschiedene etablierte Methoden zur Verfügung. Dazu gehört die McMaster-Zählkammer, bei der eine definierte Stuhl-Suspension mittels Flotation in einer speziellen Kammer mikroskopisch ausgezählt wird. Ebenso etabliert sind das Kato-Katz-Ausstrichverfahren, das Stoll-Dilutionsverfahren sowie das moderne, hochpräzise FLOTAC-System, welches durch eine mechanische Trennung der Flotationsschicht eine besonders exakte Quantifizierung ermöglicht.
Tipp: Für den Nachweis von Schistosomen-Eiern im Urin (Schistosoma haematobium) eignet sich die quantitative Filtermethode. Hierbei wird eine exakte Urinmenge filtriert, angefärbt und der Filterrückstand systematisch mikroskopiert, um die genaue Eizahl pro Milliliter zu bestimmen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4757
Um die korrekte Anwendung der Ziffer im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung.
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Schistosomiasis nach Tropenaufenthalt
Ein Patient stellt sich nach einer Afrikareise mit Hämaturie vor. Zum Ausschluss einer Schistosomiasis wird ein 24-Stunden-Sammelurin angefordert. Im Labor erfolgt die quantitative Untersuchung mittels Filtermethode nach Filtration von 10 ml Urin und anschließender Lugol-Färbung. Es werden Schistosoma-haematobium-Eier nachgewiesen und quantifiziert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4757 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Wurmeier-Bestimmung mittels McMaster-Kammer
Bei einem Patienten mit chronischen abdominellen Beschwerden und Eosinophilie nach einem Langzeitaufenthalt in Südostasien besteht der Verdacht auf einen Hakenwurmbefall. Es wird eine frische Stuhlprobe mittels McMaster-Verfahren aufbereitet. Nach Flotation in gesättigter Kochsalzlösung erfolgt die Auszählung in der Zählkammer. Das Ergebnis wird in Eiern pro Gramm Stuhl (EPG) dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4757.
Fallbeispiel 3: Epidemiologische Abklärung mittels Kato-Katz-Verfahren
Im Rahmen einer epidemiologischen Untersuchung bei einem Patienten aus einem Endemiegebiet soll die Befallsstärke mit Trichuris trichiura ermittelt werden. Das Labor führt ein standardisiertes Kato-Katz-Ausstrichverfahren unter Verwendung einer Plastikschablone und Glycerin-Zellophan zur Aufhellung durch. Nach 24 Stunden erfolgt die vollständige Auszählung der Eier. Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 4757 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4757: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4757 ist die Verwechslung mit der rein qualitativen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 4756. Wenn lediglich ein qualitativer Nachweis (z. B. "Parasiten vorhanden/nicht vorhanden") ohne exakte Mengenbestimmung und Hochrechnung durchgeführt wurde, darf nur die Ziffer 4756 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen bei der Ziffer 4757 genau, ob ein quantitatives Verfahren dokumentiert ist.
Ein weiterer Beanstandungspunkt betrifft das therapeutische Monitoring. Die Durchführung der quantitativen Bestimmung zur reinen Therapiekontrolle nach einer Wurmkur ist medizinisch meist nicht indiziert, da moderne Anthelminthika eine extrem hohe Clearance-Rate aufweisen. Solche Verlaufsuntersuchungen werden von Kostenträgern daher häufig als medizinisch nicht notwendig eingestuft und gestrichen.
Achtung: Die Nebeneinanderabrechnung von GOÄ 4757 und GOÄ 4756 für dieselbe biologische Probe ist ausgeschlossen. Der quantitative Nachweis schließt die qualitative Identifikation methodisch ein, sodass eine Doppelabrechnung eine unzulässige Überkompensation darstellt.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4757: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4757 müssen sowohl das verwendete quantitative Verfahren als auch das konkrete quantitative Ergebnis in der Patientenakte festgehalten werden. Die bloße Erwähnung von "Parasiten mikroskopiert" reicht keinesfalls aus.
In der Dokumentation sollten die genaue Ausgangsmenge des Untersuchungsmaterials (z. B. Gramm Stuhl oder Milliliter Urin), die Methode der Aufbereitung (z. B. Flotation, Filtration) sowie das Zählergebnis bezogen auf die Volumeneinheit dokumentiert sein. Dies belegt den für die Ziffer 4757 charakteristischen hohen methodischen Aufwand.
Dokumentationsbeispiel:
Lichtmikroskopische quantitative Parasitenuntersuchung aus Stuhl mittels McMaster-Verfahren. Einwaage: 3,0 g Stuhl, suspendiert in 42 ml Wasser, filtriert und zentrifugiert. Sediment in gesättigter NaCl-Lösung aufgenommen. Auszählung in zwei McMaster-Zählkammern (je 0,15 ml). Ergebnis: Nachweis von Ancylostoma-duodenale-Eiern, quantitativ 1.200 EPG (Eggs per Gram).
GOÄ 4757: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4757 um eine Leistung des Abschnitts M (Laborleistungen) handelt, ist die Steigerung über den 1,15-fachen Schwellenwert hinaus stark reglementiert. Gemäß § 10 GOÄ dürfen Laborleistungen des Abschnitts M nur in begründeten Einzelfällen bis zum 1,3-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine Faktorerhöhung erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung, wie beispielsweise einen extrem hohen Gehalt an störenden Begleitstoffen im Stuhl, der eine mehrfache Filtration oder zusätzliche Reinigungsschritte notwendig machte.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 4757 can sinnvoll mit anderen diagnostischen Leistungen kombiniert werden, sofern diese eigenständige Indikationen betreffen. Häufig wird im Vorfeld eine klinische Untersuchung (z. B. GOÄ-Ziffer 1 oder 5) durchgeführt. Auch die Kombination mit allgemeinen Laborparametern wie dem Blutbild (GOÄ-Ziffer 3500) zum Nachweis einer Eosinophilie ist üblich. Nicht zulässig ist jedoch die gleichzeitige Abrechnung von einfachen mikroskopischen Stuhluntersuchungen (z. B. GOÄ-Ziffer 4755) aus derselben Probe.
Ziffer 4757 in der neuen GOÄ
Die quantitative lichtmikroskopische Parasituntersuchung nach Anreicherung (Filtermethode, Zählkammer) wird zur neuen Nummer 12523 — „Parasit, quantitativer Nachweis, insgesamt je Probenmaterial" — mit einem Festpreis von 19,90 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Wichtig: 12523 ist neben allen anderen Leistungen des Abschnitts MIII 13.2.2 nicht berechnungsfähig — eine gleichzeitige Abrechnung mit den anderen Leistungen des Abschnitts für denselben Parasiten ist damit ausgeschlossen. Parasit(en) sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4757
Was hat nicht gestimmt?